Die Riester-Rente ist ein wichtiger Bestandteil der privaten Altersvorsorge. Riester-Versicherte können nicht nur von den staatlichen Zulagen, sondern auch vom jährlichen Steuerbonus profitieren. Was Sie beim Vertragsabschluss beachten sollten und welche Beiträge sie steuerlich absetzen können, erfahren Sie auf Finanzberater.net!
Die Riester-Rente stellt als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung eine einzigartige Möglichkeit dar, für den Ruhestand finanziell vorzusorgen. Bei keinem anderen Modell ist die staatliche Förderung so hoch! Durch die Riester-Förderung soll die Leistungsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung kompensiert und die individuelle Vorsorgefähigkeit und -bereitschaft gestärkt werden. Die Riester-Förderung können nahezu alle Personen beantragen, mit der Ausnahme von nicht versicherungspflichtigen Selbstständigen und Freiberuflern, geringfügig Beschäftigten mit Versicherungsfreiheit, Altersrentnern und nicht versicherungspflichtigen Studierenden. Diesem Personenkreis steht als Alternative die Basisrente, die sogenannte Rürup-Rente, zur Verfügung. Folgende Personengruppen können somit eine Riester-Rente abschließen:
- rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige,
- Beamte
- Bezieher von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, Krankengeld und Unterhaltszahlungen,
- erwerbsunfähige Personen,
- Erziehende, für die ersten drei Jahren des Kindes,
- geringfügig Beschäftigte, die einen Rentenversicherungsbeitrag zahlen und
- Personen, bei denen der Ehepartner bereits eine Riester-Rente abgeschlossen hat.
Vergünstigungsformen der Riester-Rente
Die Riester-Förderung kann grundsätzlich in zwei Formen erfolgen: als Zulage oder als Steuerminderung. Die Zulagen setzen sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen. Sie werden gewährt, wenn mindestens 4 % des jährlichen Bruttoeinkommens als Riester-Sparbeitrag eingezahlt werden. Bei einem Ehepaar muss jeder Ehegatte separat einen eigenen Riester-Vertrag abschließen. Die jährliche Grundzulage beträgt seit 2008 jährlich 154 Euro für Alleinstehende und 308 Euro für Verheiratete. Erwerbstätige unter 25 Jahren erhalten zudem einen Einsteigerbonus in Höhe von 200 Euro. Für die Riester-Rente ist dieser Mindestbeitrag erforderlich, um die maximalen Zulagen und steuerlichen Vergünstigungen erhalten zu können. Werden weniger als 4 % eingezahlt, dann verringert sich der Höchstbetrag anteilig. Außerdem muss ein sogenannter Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr eingezahlt werden, um von den Zulagen profitieren zu können. Wird dieser Beitrag unterschritten, werden keine Zulagen gewährt!
Haben die Förderberechtigten Anspruch auf Kindergeld, gibt es eine jährliche Kinderzulage durch Riester. Je nach Geburtsdatum des Kindes beträgt die Kinderzulage 185 Euro (für Kinder, die vor 2008 geboren wurden) oder 300 Euro (für Kinder die danach geboren wurden). Ist einer der Elternteile nicht förderberechtigt – dies ist bei Selbstständigen, Freiberuflern und Hausfrauen der Fall – so reicht es, wenn der andere Elternteil förderberechtigt ist, damit ein Anspruch auf die Kinderzulage besteht. Beispielsweise erhält eine verheiratete Hausfrau mit zwei nach 2008 geborenen Kindern sowohl die Grundzulage von 154 Euro als auch die gesamte Zulage für Ihre zwei Kinder von 600 Euro im Jahr. Prinzipiell erhält nur der Elternteil die Kinderzulage, der auch Anspruch auf das Kindergeld hat. So wird verhindert, dass die Prämie zweimal ausgezahlt wird.
Steuervergünstigungen bei der Riester-Rente
Neben der Zulagenförderung können die Förderberechtigten ihre Beiträge als Sonderausgaben bei der Steuer geltend machen. Der absetzbare Betrag der Riester-Rente umfasst die eingezahlten Beiträge und die bereits gewährten Zulagen. Bis zu 2.100 Euro pro Jahr sind während der Einzahlungsphase steuerlich absetzbar. Der zusätzliche Sonderausgabenabzug wird allerdings nur gewährt, wenn er für den Steuerpflichtigen günstiger als der Anspruch auf Zulage ist. Für die Riester-Rente gilt bei der Steuererklärung: Fällt die steuerliche Ersparnis durch den Sonderausgabenabzug größer als die Zulage aus, wird der Differenzbetrag vom Finanzamt erstattet bzw. mit der Steuerschuld verrechnet. Das ist die sogenannte Günstigerprüfung. Im Unterschied zu den Zulagen wird der Steuerbonus nicht auf Ihr Riester-Konto, sondern auf Ihr privates Bankkonto überwiesen, womit er sofort verfügbar ist.
Erste Berechnung der Riester-Rente
Bevor Sie sich entschließen, ein Beratungsgespräch zur Rente mittels Riester zu führen, können Sie mithilfe eines sogenannten Riester-Rente-Rechners erst einmal ermitteln, wie hoch Ihre Förderung und die spätere Auszahlung aus einem Riester-Vertrag ausfallen würden. Zahlreiche Riester-Rente-Rechner sind online kostenlos verfügbar. Für die Berechnung gilt: Je mehr Angaben Sie machen, desto genauer fällt das Ergebnis aus.
Um eine Riester-Rente berechnen zu können, sind folgende Daten in die jeweiligen Felder einzugeben:
- Geburtsdatum
- Familienstand
- Angabe, ob Ihr Ehepartner ebenfalls rentenversicherungspflichtig ist
- Anzahl Ihrer Kinder, für die Sie Kindergeld beziehen, sowie deren Geburtsjahr
- Jahresbruttoeinkommen des Vorjahres
- voraussichtliches Renteneintrittsalter
- die Höhe des Garantiezinssatzes
Auf der anschließenden Suche nach einem geeigneten Anbieter von Riester-Renten können Sie sich zunächst über die Ergebnisse von zahlreichen Tests informieren. Welche Riester-Rente für Sie letztlich die beste ist, hängt aber auch von Ihrem Alter ab: Festverzinsliche Anlagen empfehlen sich bei einer kurzen Dauer bis zum Rentenbeginn. Je nachdem, in welchem Jahr Sie Ihren Riester-Vertrag abgeschlossen haben, fällt die Höhe des garantierten Zinssatzes unterschiedlich aus. Dieser bleibt während der gesamten Vertragslaufzeit gleich und bestimmt die Verzinsung Ihres monatlichen Sparbeitrags. Derzeit liegt der garantierte Zinssatz bei 1,75 %. Bis 2012 wurde er mehrmals gesenkt und lag zuletzt bei 2,25 % und damit über der Inflationsrate von 2 %.
Fondssparpläne und fondsgebundene Verträge eignen sich hingegen für Menschen, die jünger als 40 Jahre alt sind: In einem langen Zeitraum können mögliche Verluste der Anlagen durch Kursschwankungen ausgeglichen und bis zum Rentenbeginn noch genügend Renditen erwirtschaftet werden.
Wo kann ich eine Riester-Rente abschließen?
Es gibt verschiedene Wege, um eine Riester-Rente bei einem Anbieter abschließen zu können. Dafür kommen Banken, Versicherungen und Investmentgesellschaften infrage. Doch bei gleichem Einzahlungsbeitrag können sich die unterschiedlichen Anlagemöglichkeiten nach dem letztendlich auszahlbaren Betrag und der dazugehörigen Sicherheit stark voneinander unterscheiden: Laut Experten sind Anlageverluste von bis zu 25% bei einem falsch gewählten Sparplan möglich.
Riester-Produkte müssen ein staatliches Zertifikat haben, bevor sie verkauft werden dürfen. Damit erfüllen sie zwar die staatlichen Förderkriterien, aber es sagt noch nichts über die Qualität der Angebote aus, wie die Produkte zur Riester-Rente im Test zeigen. Bei der Wahl Ihres Riester-Vertrages sollten Sie unbedingt die Tarife beachten! Die größten Probleme ergeben sich vor allem beim Renditevergleich der Finanzprodukte. Ihr Riester-Rente-Anbieter sollte Ihnen deshalb einen Vergleich der verschiedenen Tarife zur Verfügung stellen. Achten Sie vor dem Vertragsabschluss besonders auf folgende Punkte:
- Höhe der Ertragsgarantien und Risiken
- Rentengarantiezeiten
- Beitragsrückgewähr in der Ansparphase
- garantierte Verzinsung bezogen auf Beiträge, also vor dem Kostenabzug
- Abschlusskosten und Förderbarkeit
- laufende Verwaltungs- und Kapitalanlagekosten
- Struktur der Kapitalanlagen, verfolgte Anlagestrategie und die daraus folgende wahrscheinliche Entwicklung des Vermögens bzw. der Renditen
Wohn-Riester als Förderung der eigenen vier Wände
Eine beliebte Altersvorsorge ist die Investition in Immobilien. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber durch das Eigenheimrentengesetz, das sogenannte Wohn-Riester, den Kreis der begünstigten Anlageprodukte erweitert. Diese Riester-Rente ist im Vergleich zu den anderen Verträgen bereits vor dem Rentenbeginn in voller Höhe auszahlbar. Das Kapital wird dazu aus dem bestehenden Riester-Vertrag entnommen und muss zum Kauf oder Bau einer Wohnung verwendet werden. Eine Pflicht zur Rückzahlung der entnommenen Beträge besteht hier nicht. Wohn-Riester-Verträge werden beispielsweise von Bausparkassen oder Banken zum Bau oder Kauf von Einfamilienwohnungen angeboten.