Für die Riester-Rente ist ein Mindestbeitrag erforderlich, der eingezahlt werden muss, um von der maximalen staatlichen Förderung profitieren zu können. Seine Höhe variiert je nach persönlicher Situation und Verdienstlage. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf Finanzberater.net!
Bei keiner anderen privaten Rentenversicherung kann man eine so hohe staatliche Förderung beziehen, wie bei der Riester-Rente. Ein Mindestbeitrag ist erforderlich, um die maximalen Zulagen und steuerlichen Vergünstigungen erhalten zu können. Die korrekte Bezeichnung ist allerdings „Mindesteigenbeitrag“, der vom Sockelbetrag zu unterscheiden ist. Der zweite Begriff bezieht sich auf die minimale Anlagesumme, die den Riester-Vertrag überhaupt erst möglich macht. Wie Sie Ihren Mindestbeitrag für Riester berechnen können und was dabei zu beachten ist, erfahren Sie im folgenden Artikel.
Riester-Rente: Mindestbeitrag berechnen
Die Berechnung der Riester-Rente hängt weitgehend von der Höhe der staatlichen Förderung ab. Wenn Sie die maximalen Vergünstigungen erhalten möchten, ist für die Riester-Rente unbedingt der Mindestbeitrag von 4% zu zahlen. Geringere Summen sind auch möglich, verringern jedoch auch die staatliche Leistung. Aufgrund der Sockelbetrag-Regelung dürfen zudem auch nicht weniger als 60 Euro im Jahr eingezahlt werden. Beachten Sie außerdem, dass pro Jahr maximal 2.100 Euro beim Finanzamt steuerlich absetzbar sind. Demzufolge sind größere Beiträge nicht steuerlich absetzbar, auch wenn Sie aufgrund eines höheren Einkommens diese einzahlen müssten, um die maximalen Zulagen zu erhalten.
Für die genaue Berechnung des Mindestbeitrags für die Riester-Rente sind die Zulagen für alle Familienmitglieder abzuziehen. Diese sind wie folgt:
- Für jeden Riester-Vertrag besteht eine Grundzulage in Höhe von 154 Euro.
- Personen unter 25. Jahren erhalten einen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro.
- Für jedes Kind, auf das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, erhalten Sie 185 Euro. Wenn das Kind nach 2007 geboren wurde, beträgt die Zulage 300 Euro.
- Aus der Differenz zwischen dem Eigenanteil von 4% und den Zulagen geteilt durch die zwölf Monate erhalten Sie Ihren persönlichen monatlichen Mindestbeitrag.
Mindesteigenbeitrag bei Ehepaaren
Wenn zwei Ehepartner über ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen verfügen, können beide eine eigene Riester-Rente abschließen. Der Mindestbeitrag beträgt für beide 4% des Bruttoeinkommens. Ein großer Vorteil hierbei: Im Falle einer möglichen Vererbung müssen die Zulagen nicht zurückerstattet werden.
Menschen, die über kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen verfügen, dafür aber einen Partner haben, der direkt gefördert wird, können ebenso „riestern“. Für diesen Zweck schließen Sie einen Vertrag und bezahlen den jährlichen Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro. Manche Versicherungen verlangen nach einem höheren Beitrag vom mittelbar berechtigten Ehegatten: Ein Vergleich der verfügbaren Riester-Renten ist daher empfehlenswert, um ein günstiges Angebot zu finden.
Bei Kindern in der Familie erhält jedoch nur einer der Partner die Zulagen auf sein Guthaben gutgeschrieben. Dies wird im Antrag auf staatliche Förderung vermerkt. Wenn sich die Frau in Kindererziehungszeit befindet, ist sie direkt zulagenberechtigt und die Förderung wird direkt auf Ihr Sparkapital übertragen. Wenn Sie für sich und Ihren Partner den Riester-Mindestbeitrag berechnen möchten, sollten Sie unbedingt beachten, dass die Zulagen vom Guthaben beider Partnernabzuziehen sind, auch wenn diese nur von einem erhalten werden!
Der Beitrag für Riester im Rahmen der Familie kann jedoch flexibel festgelegt werden. In manchen Fällen ist es durchaus sinnvoll, die Zulagen auf einen Partner zu übertragen, um seinen Mindestbeitrag zu reduzieren. In diesem Fall sollten Sie sich beraten lassen, welche Option für Ihre Situation am geeignetsten ist. Hier auf unserem Portal können Sie Fachleute aus Ihrer Region kontaktieren!