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Altersvorsorge

So holen Sie bei der Steuererklärung noch mehr aus Ihrer Riester-Rente heraus!

Finanzberater.net Team
Verfasst von Finanzberater.net Team
Zuletzt aktualisiert: 04. November 2019
Lesedauer: 4 Minuten

Riester-Versicherte können nicht nur von den staatlichen Zulagen, sondern auch von einem jährlichen Steuerbonus profitieren! Wie Sie die Sparbeiträge Ihrer Riester-Rente durch die Steuererklärung steuerlich absetzen, erfahren Sie auf Finanzberater.net!

Der deutsche Staat fördert alle Riester-Versicherten, die einen gewissen Mindestbeitrag Ihres Jahresbruttoeinkom-
mens ansparen – inklusive diversen Zulagen. Dazu zählen unter anderem die Grundzulage in Höhe von maximal 154 Euro sowie die Kinderzulage, deren Höhe sich nach dem Geburtsjahr des Kindes richtet. Vor allem Familien und Geringverdiener können von diesen Vorteilen profitieren. Doch auch für andere Versichertengruppen bietet die Riester-Rente einen interessanten Bonus: Mit dem sogenannten Sonderausgabenabzug können Sparer die Vorjahres-Beiträge Ihrer Riester-Rente im Zuge der Steuererklärung steuerlich absetzen. Wie das funktioniert, lesen Sie im folgenden Abschnitt!

Wie lassen sich Beiträge der Riester-Rente über die Steuererklärung absetzen?

Prinzipiell kann jeder Versicherte die eingezahlten Beiträge der Riester-Rente bei der Steuererklärung in Form eines Sonderausgabenabzugs geltend machen. Genau genommen umfasst der absetzbare Betrag einerseits die eingezahlten Beiträge und andererseits die bereits gewährten Zulagen. Seit 2008 gilt, dass bei der Steuererklärung der Riester-Rente ein Maximalbetrag von 2.100 Euro berücksichtigt wird.
So gehen Sie bei der Steuererklärung Ihrer Riester-Rente vor:

  • Bei der Einkommensteuererklärung müssen Sie in Zeile 40 des Steuerhauptformulars ein Kreuz machen. Dieser Punkt bezieht sich auf Ihre Angaben zu Altersvorsorgebeiträgen und verweist auf die Anlage „Altersvorsorge“ (AV).
  • In der Anlage AV müssen Sie neben diversen Daten zu Ihrer Person und Ihrem Riester-Vertrag den Betrag angeben, den Sie im Vorjahr in die Riester-Rente eingezahlt haben. Des Weiteren müssen Sie ankreuzen, ob Sie unmittelbar begünstigt sind, also ob Sie im Vorjahr in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren. Haben Sie Kinder, müssen auch Informationen zum Erhalt des Kindergelds angeführt werden.
  • Gemeinsam mit der Einkommensteuererklärung ist eine Bescheinigung Ihres Riester-Anbieters über Ihre eingezahlten Beiträge abzugeben. Die Einkommensteuererklärung muss bis Ende Mai des Folgejahres beim Finanzamt eingehen.

Im Anschluss an Ihre (Riester-Renten-) Steuererklärung berechnet das Finanzamt im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung, ob für Sie bei Berücksichtigung der bereits gewährten Zulagen der Anspruch auf einen Steuerbonus besteht. Ist dieser aufgrund des Sonderausgabenabzugs höher als die Summer der erhaltenen Zulagen, wird Ihnen die Differenz ausgezahlt. Im umgekehrten Fall gibt es keine zusätzliche Steuererstattung. Im Unterschied zu den Zulagen wird der Steuerbonus nicht auf Ihr Riester-Konto, sondern auf Ihr privates Bankkonto überwiesen, womit er sofort verfügbar ist.

UNSER TIPP:
Sie möchten wissen, wie weit Ihre Riester-Rente von den Steuern absetzbar ist? Mithilfe eines Riester-Rente-Rechners können Sie eine grobe Abschätzung durchführen. Für detaillierte Informationen sollten Sie sich jedoch an Ihren Riester-Ansprechpartner oder aber an einen unabhängigen Steuerberater wenden! Letzteren können Sie einfach und bequem über unser Fachportal kontaktieren. Um einen qualifizierten Berater in Ihrer Nähe zu finden, können Sie kostenlos und unverbindlich unser Online-Formular ausfüllen und schildern Sie Ihr Anliegen!

Steuerpflicht im Alter

Wer die Beträge seiner Riester-Rente bei der Steuererklärung geltend machen konnte, kann sich also sowohl über die gewährten Riester-Zulagen wie auch über den Steuervorteil freuen. Was allerdings jeder Riester-Sparer beachten und bereits beim Abschluss des Riester-Vertrages bedenken sollte, ist die spätere Besteuerung der Rentenauszahlungen. Denn Renten zählen derzeit zum steuerpflichtigen Einkommen, genauer gesagt zu den „sonstigen Einkünften“. Wer hingegen seinen Riester-Vertrag vorzeitig kündigt oder als Riester-Versicherter ins Nicht-EU-Ausland zieht, muss sämtliche erhaltene Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen! Aus diesem Grund sollten Sie sich gründlich über die Konditionen Ihres Riester-Vertrages informieren und sich die anfallenden Kosten von Ihrem Riester-Anbieter oder einem unabhängigen Finanzberater vorrechnen lassen!

Fazit

Wer die Beiträge seiner Riester-Rente bei der Steuererklärung geltend machen möchte, muss hierfür lediglich die Anlage AV der jährlichen Einkommensteuererklärung ausfüllen. Wie hoch der Steuerbonus ausfällt, hängt hierbei vor allem von der Höhe der eingezahlten Beiträge und der erhaltenen Zulagen ab. Was jeder Riester-Sparer beachten sollte: Im Alter werden die Rentenauszahlungen voll besteuert!

Über unsere*n Autor*in
Finanzberater.net Team
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