Riester-Versicherte können nicht nur von den staatlichen Zulagen, sondern auch von einem jährlichen Steuerbonus profitieren! Wie Sie die Sparbeiträge Ihrer Riester-Rente durch die Steuererklärung steuerlich absetzen, erfahren Sie auf Finanzberater.net!
Der deutsche Staat fördert alle Riester-Versicherten, die einen gewissen Mindestbeitrag Ihres Jahresbruttoeinkom-
mens ansparen – inklusive diversen Zulagen. Dazu zählen unter anderem die Grundzulage in Höhe von maximal 154 Euro sowie die Kinderzulage, deren Höhe sich nach dem Geburtsjahr des Kindes richtet. Vor allem Familien und Geringverdiener können von diesen Vorteilen profitieren. Doch auch für andere Versichertengruppen bietet die Riester-Rente einen interessanten Bonus: Mit dem sogenannten Sonderausgabenabzug können Sparer die Vorjahres-Beiträge Ihrer Riester-Rente im Zuge der Steuererklärung steuerlich absetzen. Wie das funktioniert, lesen Sie im folgenden Abschnitt!
Wie lassen sich Beiträge der Riester-Rente über die Steuererklärung absetzen?
Prinzipiell kann jeder Versicherte die eingezahlten Beiträge der Riester-Rente bei der Steuererklärung in Form eines Sonderausgabenabzugs geltend machen. Genau genommen umfasst der absetzbare Betrag einerseits die eingezahlten Beiträge und andererseits die bereits gewährten Zulagen. Seit 2008 gilt, dass bei der Steuererklärung der Riester-Rente ein Maximalbetrag von 2.100 Euro berücksichtigt wird.
So gehen Sie bei der Steuererklärung Ihrer Riester-Rente vor:
- Bei der Einkommensteuererklärung müssen Sie in Zeile 40 des Steuerhauptformulars ein Kreuz machen. Dieser Punkt bezieht sich auf Ihre Angaben zu Altersvorsorgebeiträgen und verweist auf die Anlage „Altersvorsorge“ (AV).
- In der Anlage AV müssen Sie neben diversen Daten zu Ihrer Person und Ihrem Riester-Vertrag den Betrag angeben, den Sie im Vorjahr in die Riester-Rente eingezahlt haben. Des Weiteren müssen Sie ankreuzen, ob Sie unmittelbar begünstigt sind, also ob Sie im Vorjahr in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren. Haben Sie Kinder, müssen auch Informationen zum Erhalt des Kindergelds angeführt werden.
- Gemeinsam mit der Einkommensteuererklärung ist eine Bescheinigung Ihres Riester-Anbieters über Ihre eingezahlten Beiträge abzugeben. Die Einkommensteuererklärung muss bis Ende Mai des Folgejahres beim Finanzamt eingehen.
Im Anschluss an Ihre (Riester-Renten-) Steuererklärung berechnet das Finanzamt im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung, ob für Sie bei Berücksichtigung der bereits gewährten Zulagen der Anspruch auf einen Steuerbonus besteht. Ist dieser aufgrund des Sonderausgabenabzugs höher als die Summer der erhaltenen Zulagen, wird Ihnen die Differenz ausgezahlt. Im umgekehrten Fall gibt es keine zusätzliche Steuererstattung. Im Unterschied zu den Zulagen wird der Steuerbonus nicht auf Ihr Riester-Konto, sondern auf Ihr privates Bankkonto überwiesen, womit er sofort verfügbar ist.
Steuerpflicht im Alter
Wer die Beträge seiner Riester-Rente bei der Steuererklärung geltend machen konnte, kann sich also sowohl über die gewährten Riester-Zulagen wie auch über den Steuervorteil freuen. Was allerdings jeder Riester-Sparer beachten und bereits beim Abschluss des Riester-Vertrages bedenken sollte, ist die spätere Besteuerung der Rentenauszahlungen. Denn Renten zählen derzeit zum steuerpflichtigen Einkommen, genauer gesagt zu den „sonstigen Einkünften“. Wer hingegen seinen Riester-Vertrag vorzeitig kündigt oder als Riester-Versicherter ins Nicht-EU-Ausland zieht, muss sämtliche erhaltene Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen! Aus diesem Grund sollten Sie sich gründlich über die Konditionen Ihres Riester-Vertrages informieren und sich die anfallenden Kosten von Ihrem Riester-Anbieter oder einem unabhängigen Finanzberater vorrechnen lassen!