Die staatliche Sozialpolitik hat seit der Rentenreform 2001 das Ziel, die private kapitalmarktabhängige Alterssicherung auszuweiten und die individuelle Vorsorgefähigkeit wie -bereitschaft durch staatliche Maßnahmen zu stärken. Durch die Riester-Förderung soll die Leistungsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung kompensiert werden.

Die Riester-Förderung besteht nicht nur aus Zulagen, sondern auch in Form von Steuervergünstigungen. Beiträge zum Riester-Vertrag können als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. © Finanzberater.net
Seit einigen Jahren haben Sparer, die sich eine private Altersvorsorge aufbauen möchten, die Möglichkeit, eine staatliche Förderung zu erhalten. Diese wird als Riester-Förderung bezeichnet. Hierbei wird grundsätzlich in eine Förderung als staatlichen Zuschuss oder als Steuerminderung unterschieden. Die Riester-Förderung können nahezu alle Personen beantragen, mit der Ausnahme von nicht rentenversicherungspflichtigen Selbstständigen und Freiberuflern, geringfügig Beschäftigten mit Versicherungsfreiheit, Altersrentnern und nicht versicherungspflichtigen Studierenden. Diesem Personenkreis steht als Alternative die Basisrente, die sogenannte Rürup Rente, zur Verfügung. Zum geförderten Personenkreis der Riester Rente zählen somit:
- rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige,
- Beamte,
- Bezieher von Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosengels I und II, Krankengeld und Unterhaltszahlungen,
- erwerbsunfähige Personen,
- Kindererziehende und
- geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit.
Zulagen der Riester-Förderung
Die Riester-Förderung besteht aus zwei möglichen Vergünstigungen: den Zuschüssen und den Steuervergünstigungen. Die Zuschüsse setzen sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen. Die jährliche Grundzulage beträgt seit 2008 jährlich 154 Euro für Alleinstehende und 308 Euro für Verheiratete. Bei einem Ehepaar muss jeder Ehegatte separat einen eigenen Vertrag zur Riester-Rente abschließen. Die Zulagenbeträge werden erreicht, wenn der Förder-Berechtigte mindestens vier Prozent seines jährlichen Einkommens als Sparbeitrag einzahlt. Werden weniger als vier Prozent eingezahlt, dann verringert sich der Höchstbetrag anteilig. Außerdem muss ein Mindestbetrag von 60 Euro im Jahr, ein sogenannter Sockelbetrag, zum Erhalt der Riester Rente gespart werden. Zur Förderung von Berufseinsteigern, die Ihr 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten diese im ersten Jahr des Sparens noch 200 Euro zusätzlich zur Grundzulage. Haben die Förder-Berechtigten ein Kind, gibt es zusätzlich eine jährliche Kinderzulage durch Riester. Sie liegt für Kinder, die bis 2007 geboren wurden, bei 185 Euro. Für Kinder, die 2008 und später geboren wurden, gibt es eine jährliche Zulage von 300 Euro.
Riester-Förderung durch steuerliche Anerkennung als Sonderausgaben
Neben der Zulagenförderung können die Förder-Berechtigten ihre Beiträge bis zu bestimmten Höchstgrenzen als Sonderausgaben bei der Steuer geltend machen. Der Maximalbetrag der Riester-Förderung liegt seit 2008 bei 2.100 Euro im Jahr. Der zusätzliche Sonderausgabenabzug wird allerdings nur gewährt, wenn er für den Steuerpflichtigen günstiger als der Anspruch auf Zulage ist. Für die Riester Rente gilt bei der Steuererklärung: Fällt die steuerliche Ersparnis durch den Sonderausgabenabzug größer als die Zulage aus, wird der Differenzbetrag vom Finanzamt erstattet bzw. mit der Steuerschuld verrechnet.
Vor allem für Besserverdienende erweist sich dieser Abzug als vorteilhaft: Wenn einem kinderlosen Riester-Sparer wegen Beitragszahlungen eine Steuererstattung von 600 Euro zusteht, dann beträgt der ihm gewährte Steuervorteil 446 Euro (600 Euro – 154 Euro = 446 Euro). Damit profitiert er weit mehr von der Riester Rente als ein Geringverdiener, der nur die Grundzulage von 154 Euro erhält.
Welche Sparprodukte eine Riester-Förderung erhalten können
Sie sollten beachten, dass nicht jede Form des Sparens im Sinne der Riester-Förderung förderberechtigt ist. Zu den unterstützten Sparformen zählen derzeit ausschließlich Banksparverträge, die mit Auszahlungsplänen und Absicherungen für das Alter verbunden sind, Bausparverträge, private Rentenversicherungen, fondsgebundene Banksparverträge und Fondssparpläne. Kapitallebensversicherungen sind beispielsweise aufgrund der einmaligen Auszahlung der gesamten Kapitalsumme nicht förderfähig.
Die Förderberechtigung der Sparprodukte ist zudem an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Der Anbieter des Sparproduktes muss garantieren, dass der Anleger mindestens sein eingezahltes Kapital und die Förderungsbeiträge bei Fälligkeit des Sparvertrages zurück erhält.
- Die Auszahlung des angesparten Kapitals, mit Zinsen und sonstigen Renditen, darf frühestens mit dem 62. Lebensjahr erfolgen.
- Das angesammelte Kapital darf in der Ansparphase nicht beliehen, verpfändet oder anderweitig verwendet werden.
- Die Auszahlungsleistung muss in Form einer lebenslangen Rentenzahlung erfolgen.
- Die Abschlussgebühren und Vertriebskosten, die im Zusammenhang mit dem Sparvertrag entstehen, müssen auf mindestens fünf Jahre verteilt werden.
- Die Zahlungen der Beiträge müssen vom Förder-Berechtigten laufend und regelmäßig erfolgen.
Um die Zulagen der Riester-Förderung zu erhalten, müssen diese nach Abschluss des Sparprodukts beantragt werden. Durch einen Dauerzulagenantrag kann der Anbieter des Sparvertrages vom Versicherten bevollmächtigt werden, die jährliche Zulage der Riester-Förderung kontinuierlich zu beantragen. Die Zulage fließt immer unmittelbar in den Sparvertrag und nicht direkt an den Förder-Berechtigten.
Altersvorsorge mit Riester-Förderung berechnen lassen
Da sich der überwiegende Teil der Personen, die eine Riester-Förderung erhalten, noch in der Beitrags- bzw. Ansparphase befindet, lassen sich noch keine Aussagen über die zu erwartende Rentenhöhe und deren Entwicklung im Verlauf des Rentenbezuges machen. Analysen des Verbraucherschutzes zeigen jedoch, dass die Qualität der Riester-Produkte sehr unterschiedlich ausfällt. Ob sich für Sie eine Altersvorsorge mit der Förderung durch das Riester System lohnt oder die garantierten Renten so niedrig ausfallen, dass man Ihnen keine entsprechende Altersvorsorge empfehlen kann, sollten Sie am besten von einem Finanzberater prüfen lassen. Er kann verschiedene Riester Produkte für Sie vergleichen und gegenüberstellen. Auf unserem Fachportal können Sie unverbindlich und kostenlos Finanzberater aus Ihrer Region finden und eine Kontaktanfrage stellen!