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Rente

Welche Altersrente steht Ihnen zu?

Finanzberater.net Team
Verfasst von Finanzberater.net Team
Zuletzt aktualisiert: 30. Oktober 2013
Lesedauer: 5 Minuten

Die Vorteile eines frühen Rentenbeginns liegen auf der Hand: Arbeitnehmer sind körperlich noch fit und können ihre freie Zeit für die Familie oder ihre Hobbys nutzen. Allerdings müssen sie bei einem frühzeitigen Eintritt in die Altersrente oftmals finanzielle Einbußen hinnehmen.

Viele Beschäftigte bewegt die Frage, wann sie abschlagsfrei in Rente gehen können. Dabei haben sich Arbeitnehmer in Deutschland 2012 entschieden, so spät in Rente gehen, wie seit Jahrzehnten nicht mehr: Das durchschnittliche Rentenalter lag bei Männern bei 61,2 Jahren und bei Frauen bei 61 Jahren – die höchsten Werte seit 20 Jahren! Im Jahr 2000 gingen Männer im Schnitt noch mit 59,8 Jahren in Rente, Frauen mit 60,5 Jahren. Weil die Arbeitnehmer immer länger arbeiten, müssen sie auch weniger Abschläge für die vorgezogene Altersrente hinnehmen. Welche gesetzlichen Bestimmungen und Überlegungen Sie beim Eintritt in die Altersrente sonst noch beachten sollten, klärt Finanzberater.net hier.

Anspruch auf Altersrente

Grundsätzlich wird die gesetzliche Altersrente mit Erreichen der Regelaltersgrenze gewährt. Wer vor 1947 geboren ist, kann seine Altersrente demnach mit Vollendung seines 65. Lebensjahres beziehen. Für die Jahrgänge zwischen 1947 und 1963 wird das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben. Wer 1964 oder später geboren ist, kann erst mit 67 bei einer Mindestversicherungszeit von fünf Jahren in Rente gehen. Die vorzeitige Inanspruchnahme der privaten Altersrente ist zwar für alle Versicherten nach 35 Versicherungsjahren mit dem 63. Lebensjahr möglich. Dafür müssen jedoch Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat des vorzeitigen Rentenbezugs in Kauf genommen werden. Wer also mit 63 in Rente geht, muss mit einem Abschlag von 14,4 Prozent rechnen.
Eine vorgezogene Altersrente ist ansonsten nur für bestimmte Personengruppen unter bestimmten Bedingungen möglich. Dazu zählen beispielsweise Schwerbehinderte oder Arbeitslose.

  • Seit 2012 kann der Bezug der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit nur noch von Versicherten, die vor 1952 geboren sind, bezogen werden. Zu Rentenbeginn müssen die Bezugsberechtigten mindestens 52 Wochen arbeitslos gewesen und ein Lebensalter von 58 Jahren und 6 Monaten erreicht haben.
  • Schwerbehinderte Personen haben es auf dem Arbeitsmarkt schwerer, einen Job zu finden. Deshalb hat der Gesetzgeber eine abschlagsfreie Altersrente für Schwerbehinderte ab dem 63. Lebensjahr, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind, eingerichtet. Der früheste Renteneintritt ist das 60. Lebensjahr mit einem Rentenabschlag von 10,8 Prozent. Außerdem muss der Nachweis der Schwerbehinderung zum Rentenbeginn noch gültig sein: Als schwerbehindert gelten dabei Personen, die einen Mindestgrad einer Behinderung von 50 Prozent vorweisen können.
  • Die Erwerbsminderungsrente erhalten gesetzlich Versicherte, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, im vollen Umfang am Arbeitsleben teilzunehmen: Ist es einem Versicherten nicht mehr möglich, täglich mindestens 3 Stunden zu arbeiten, steht ihm die volle verminderte Erwerbsminderungsrente als Altersrente zu. Ist dem Versicherten jedoch möglich, täglich zwischen 3 und 6 Stunden zu arbeiten, erhält er nur den Status der teilweisen Erwerbsminderung. Im Falle einer vollen Erwerbsminderung erhält ein Versicherter etwa 40 Prozent seines letzten Bruttogehalts, bei einer teilweisen Erwerbsminderung reduziert sich der Betrag sogar auf 20 Prozent.
ACHTUNG:
Personen, die eine reguläre Regelaltersrente beziehen, können hinzuverdienen, ohne dass diese Beträge auf die Rentenleistungen angerechnet werden. Bei den anderen Arten der Altersrente sind die Hinzuverdienste seit 2013 bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze auf 450 Euro im Monat beschränkt. Auch aus diesem Grund sollten Sie sich überlegen, zu welchem Zeitpunkt Sie in Rente gehen möchten. Hier lohnt es sich, die Hilfe eines Finanzprofis in Anspruch zu nehmen. Er kann Ihnen beispielsweise die voraussichtliche Abschlagshöhe bei einem frühen Rentenbeginn berechnen. Füllen Sie hier unser Kontaktformular aus und stellen Sie Ihre konkrete Anfrage an Finanzprofis in Ihrer Nähe!

Antrag auf Altersrente

Der Bezug der Altersrente kann erst erfolgen, wenn ein Rentenantrag gestellt wurde und die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Der Versicherte muss zunächst eine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben, also mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Neben den Beitragszeiten werden auch Ersatzzeiten, wie Kindererziehungszeiten, angerechnet. Dann muss die Altersrente mit einem speziellen Vordruck beim Rentenversicherungsträger beantragt werden. Der jeweilige Antrag ist beim örtlichen Versicherungsamt, der Gemeindebehörde, den Krankenkassen oder Arbeitsämter erhältlich. Nur wer rechtzeitig einen Antrag auf Altersrente stellt, erhält auch seine Bezüge. Da die Altersrente nach einer komplizierten Rentenformel berechnet wird, sollten Sie Ihren Rentenantrag bereits drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen. Zudem sollten Sie darauf achten, dass Sie sämtliche den Versicherungsverlauf betreffenden Beitragszeiten enthalten sind, damit die Auszahlung wirklich zu Rentenbeginn und nicht erst ein paar Monate später erfolgen kann. Bezieher einer Witwenrente erhalten ihre Altersrente zusätzlich. Es kann vorkommen, dass Versicherte auf diese Weise mehr als eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung erhalten.

UNSER TIPP:
Versicherte haben grundsätzlich die Möglichkeit im Rentenantrag zu bestimmen, dass sie die Altersrente erst zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch nehmen wollen. Für jeden Kalendermonat, den die Rente nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze nicht in Anspruch genommen wird, erhöhen sich die Auszahlungen um 0,5 Prozent.

Besteuerung der Altersrente

Bis 2004 musste nur der Ertragsanteil einer Altersrente versteuert werden. Das Alterseinkünftegesetz änderte jedoch die Besteuerung von Renteneinkünften und Pensionen. So lag der steuerpflichtige Ertragsanteil bei Alt- und Neurenten 2005 bei 50 Prozent und wird bis 2040 stufenweise auf 100 Prozent erhöht. Mit dem Systemwechsel zur nachgelagerten Besteuerung muss die Rente ab dem Jahr 2040 voll versteuert werden.

Fazit

Alle Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung haben einen Anspruch auf eine Altersrente, wenn sie die jeweilige Regelaltersgrenze erreicht und eine Mindestversicherungszeit erfüllt haben. Es ist möglich schon vor dem Erreichen der Altersgrenze in Rente zu gehen, allerdings müssen hier Abschläge in den Rentenleistungen hingenommen werden. Wie hoch diese Abschläge ausfallen, hängt wesentlich davon ab, in welchem Alter die Versicherten in Rente gehen.

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