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Altersvorsorge

So berechnet sich die gesetzliche Rente

Finanzberater.net Team
Verfasst von Finanzberater.net Team
Zuletzt aktualisiert: 04. November 2019
Lesedauer: 4 Minuten

Rentenreform, unterschiedliche Beitragssätze und Rentenwerte – zwar ist Ihr Ruhestand versichert, wie sich dieser letztlich jedoch zu einem Geldwert auf Ihrem Konto umrechnet, ist Ihnen nicht bewusst? Finanzberater.net informiert Sie im Folgenden darüber, wie die gesetzliche Rente berechnet wird.

Inhaltsverzeichnis
  1. Rentenformel
  2. Faktoren
  3. Fazit

Die gesetzliche Rentenversicherung beruht auf einer Umlagefinanzierung durch Beiträge. Diese werden, sofern Sie sich nicht freiwillig versichert oder sich gänzlich von der Rentenversicherung befreit haben, je zur Hälfte von Ihnen, dem versicherungspflichtigen Arbeitnehmer, und Ihrem Arbeitgeber eingezahlt. Ein Prozentsatz dieser Beiträge (Beitragssatz) bildet mit den Staatszuschüssen für die Altersversicherung den Fond für die Rente der Deutschen. Die Höhe Ihrer letztendlich ausgezahlten Rente ist hierbei grob von vier Faktoren abhängig, die zusammen die Rentenformel zur Berechnung der gesetzlichen Rente ergeben.

Formel zur Berechnung der gesetzlichen Rente

Die Berechnung der gesetzlichen Rente ist im Groben relativ durchschaubar. So ist Ihre Rente abhängig von Ihrem Lebenslauf als Arbeitnehmer. Berücksichtigt werden dabei Ihr jährliches Einkommen, die Zeitspanne, in der Sie versichert gearbeitet haben, der Zeitpunkt, ab dem Sie die Rente beziehen möchten, und der Grund für Ihren Ruhestand. Diese Faktoren werden letztlich mit dem aktuellen Rentenwert in Euro aufgerechnet, welcher jährlich in Anpassung der nationalen Bruttolohnentwicklung des Vorjahres verändert wird. Somit ergibt sich folgende Formel für die Berechnung der gesetzlichen Rente:

Rentenformel:
Monatliche Rente brutto = Entgeldpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × Rentenwert

Entgeldpunkte werden jährlich gesammelt und sind abhängig vom durchschnittlichen Bruttoeinkommen des Deutschen Arbeitnehmers. Entspricht Ihr Einkommen genau dem jährlichen Durchschnittsgehalt, so erhalten Sie einen Entgeldpunkt. Dieser errechnet sich dementsprechend prozentual – sollten Sie doppelt so viel verdienen wie der Deutsche Durchschnitt, so erhielten Sie für dieses Jahr zwei Endgeldpunkte. Im Laufe Ihrer Arbeitszeit werden diese Punkte gesammelt und zur Berechnung Ihrer gesetzlichen Rente zum Ende Ihrer Versicherungszeit mit zwei Faktoren multipliziert.

Die Faktoren zur Berechnung der gesetzlichen Rente

Der Zugangsfaktor berücksichtigt, wann Sie als Versicherter in Rente gehen, ganz gleich ob wegen Alter oder Erwerbsminderung. Sollten Sie zum regulären Rentenalter beginnen, Ihre Rente zu beziehen, so beträgt dieser Wert 1,0. Mit jedem Monat, den Sie vor diesem Alter in Rente gehen, verringert sich dieser Wert um 0,003 – das heißt Sie haben mit jedem Monat früher in Rente mit einem dauerhaften Rentenabschlag von 0,3 % zu rechnen. Bei einer Rente wegen Erwerbsminderung überschreitet dieser Abschlag jedoch nicht die 10,8 %. Mit jedem Monat den Sie nach dem regulären Renteneintrittsalter auf Ihre Rente verzichten, werden 0,5 % des Bruttoeinkommens zu Ihrer gesetzlichen Rente gerechnet.

Die Rentenreform von 2014 hat die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung auf 67 Jahre angehoben, jedoch auch einige Ausnahmen je nach Versicherungsdauer des Arbeitnehmers veranlasst. Diese und weitere Spezifikationen lassen sich in diesem Artikel nicht ausführlich genug zusammenfassen, um Ihre gesetzliche, Ihnen persönlich zustehende Rente berechnen zu können.

UNSER TIPP:
Möchten Sie sich also tiefgehend mit der Berechnung Ihrer Rente auseinandersetzen, so empfehlen wir Ihnen, kostenlos über unser Online-Formular Kontakt zu einem Finanzberater aufzunehmen, welcher Ihnen diesbezüglich zur Seite stehen und von dem Sie sich Ihre gesetzliche Rente berechnen lassen können.

Der Rentenartfaktor richtet sich nach der Art der Rente. Altersrente, volle Erwerbsminderung und Erziehungsrente haben einen Wert von 1,0 – Rentenbezüge wegen teilweiser Erwerbsminderung sowie Voll-, Halbwaisen- und Witwenrenten verringern den Rentenartfaktor.

Letztlich werden zu der Berechnung der gesetzlichen Rente die von den Zugangs- und Artfaktoren verrechneten Entgeldpunkte mit dem aktuellen Rentenwert in Euro multipliziert. Somit bildet der Rentenwert das finanzielle Äquivalent zu einem Entgeldpunkt. Dieser Wert wird jährlich jeweils zum 01. Juli aktualisiert und der Bruttolohn- und Rentenbeitragsentwicklung angepasst. Ab dem 01.07.2015 beträgt dieser auf Grund des immer noch bestehenden unterschiedlichen Lohnniveaus im Westen 29,21Euro, im Osten dagegen 27,05 Euro.

Fazit

Ihre gesetzliche Rente lässt sich aus vier Faktoren berechnen: Ihrem jährlich verdienten Gehalt, dem Zeitpunkt des Renteneintritts, der Art der Rente und dem aktuellen Rentenwert. Diese Faktoren beruhen zumeist auf jährlichen Durchschnitten und festgelegten Grenzen – das Abweichen von diesen verbucht sich als Ab- oder Zuschlag auf Ihrer Rente und lässt sich im Detail von einem Finanzberater analysieren.

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