Die gesetzliche Rentenversicherung oder auch Altersrente dient im Allgemeinen zur finanziellen Absicherung im Alter. Ab welchem Alter können Sie Rente beziehen? Wie hoch ist die Rente? Welche Leistungen sind noch enthalten? Finanzberater.net. berät Sie bei Ihren Fragen.

Wer ist gesetzlich rentenversichert? Welche Leistungen gibt es? Und wie hoch ist der Beitrag? Die Antworten finden Sie hier!
Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung in Deutschland. Sie dient der finanziellen Absicherung von Beschäftigten nach deren Erwerbstätigkeit im Alter und ist für viele mittlerweile die wesentliche Grundlage für ihre Altersvorsorge. Für vor 1947 Geborene liegt das Renteneintrittsalter bei aktuell 65 Jahren, bei später geborenen Arbeitnehmern bei 67 Jahren. Es ist zudem unter Umständen möglich, eher in Rente zu gehen. In diesem Fall wird der ausgezahlte Rentenbetrag um einen bestimmten Prozentsatz gemindert. Einzelne Details zur Berechnung der ausgezahlten Rente, erhalten Sie an dieser Stelle.
Wer ist gesetzlich versichert und wer nicht?
Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Berufstätigen, die nicht selbstständig oder verbeamtet sind. Auch Auszubildende sowie Mütter oder Väter in der Erziehungszeit sind gesetzlich rentenversichert.
Teilweise können auch Freiberufler Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sein, hierzu zählen beispielsweise Handwerksmeister oder Künstler. Diese können sich allerdings nach Antragsstellung von der Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen, da ihre Berufsgruppe oftmals über eine gesonderte Altersvorsorge verfügen.
Von der Zahlungspflicht ebenfalls entbinden lassen können sich Geringverdiener, deren monatliches Einkommen bei unter 450 Euro liegt.
Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
Die Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sollen den Beitragszahler am Ende seiner beruflichen Laufbahn finanziell unterstützen. Dies ist bei der Regelaltersrente der Fall. Unterstützung erhalten zudem auch Beitragszahler, die nur vermindert erwerbstätig sind, folglich jene, die durch einen Unfall berufsunfähig wurden und somit für ihren finanziellen Unterhalt nicht mehr selbst aufkommen können.
Sollten Sie in Ihrer Familie einen Todesfall erleiden, greift hier in einigen Fällen ebenfalls die gesetzliche Rentenversicherung. Hinterbliebene, wie beispielsweise Witwen, Witwer, Waisen oder Halbwaisen werden nach dem traurigen Ereignis finanziell von der Versicherung unterstützt. Darüber hinaus kann jeder, der nicht versicherungspflichtig ist, sich freiwillig gesetzlich rentenversichern lassen.
Nur wenige wissen, dass sich der Leistungsumfang der gesetzlichen Rentenversicherung anteilig auch auf die Rehabilitation bezieht. Ist der Beitragszahler in seiner Erwerbstätigkeit wegen einer Krankheit oder einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung eingeschränkt und benötigt eine Reha, unterstützt ihn die Versicherung hierbei. Schließlich ist ihr Ziel, die Einschränkung zu überwinden oder ihr entgegenzuwirken, sodass der Beitragszahler wieder voll erwerbstätig ist. Weitere Details zum Leistungsumfang erfahren Sie hier.
Die Zahlung der Rente erfolgt monatlich ab Eintritt ins Rentenalter, wenn Sie den Antrag rechtzeitig gestellt haben und alle Voraussetzungen für den Bezug der Leistungen erfüllt sind. Dabei werden die Leistungen im Übrigen auch dann gezahlt, wenn Sie Ihren Wohnsitz anschließend ins Ausland verlegen. Der ständige Wohnsitz muss allerdings Deutschland bleiben. Bei der Überweisung der Rentenbezüge ins Ausland können für den Beitragsempfänger zusätzliche Kosten anfallen.
Höhe des Beitragssatzes und der Auszahlung
Die Rente finanziert sich durch den Generationenvertrag. Die Beitragszahler finanzieren zum größten Teil die Auszahlungen für die aktuellen Beitragsempfänger. Die Höhe des Beitrages orientiert sich am individuellen Einkommen des Arbeitnehmers. Dabei zahlen versicherungspflichtige Arbeitnehmer sowie deren Arbeitgeber in der Regel zu gleichen Teilen in die Versicherung ein. Der aktuelle Beitragssatz liegt bei 18,7 Prozent (Januar 2015).
So wie sich die Beitragshöhe vom Bruttoeinkommen ableiten lässt, so lässt sich auch die spätere Auszahlung berechnen. Dabei ist die Höhe der ausgezahlten Rente von mehreren Faktoren abhängig. Reicht Ihnen die Höhe der späteren Rentenauszahlungen nicht aus, können Sie sich zusätzlich und freiwillig für Ihre Altersvorsorge absichern. Bekannte Finanzierungsmodelle sind hier beispielsweise die Rürup-Rente, die Riesterrente oder Rentenfonds. Welches Modell hierbei für Sie das Beste ist, erklärt Ihnen ein Vermögensberater in Ihrer Nähe.
Darüber hinaus werden die Renten jährlich an die Entwicklung der Gehälter und Löhne angepasst.
Fazit