Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung umfassen vier Hauptmotive: sie unterstützt erwerbsunfähige Senioren in finanzieller Hinsicht, leistet Zahlungen aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit, zahlt Renten für Hinterbliebene aus und bietet medizinische Leistungen zur Rehabilitation an. Finanzberater.net informiert Sie im Detail über die Konditionen einer Rentenversicherung.
Im Gegensatz zu anderen Bereichen der Sozialversicherung sind die Leistungen einer Rentenversicherung dem Äquivalenzprinzip unterworfen, was bedeutet, dass der Leistungsumfang von der Höhe der geleisteten Beiträge abhängig ist. Die gesetzliche Rente wird am beitragspflichtigen Einkommen des Versicherten berechnet und je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernommen. Für das gesamte Bundesgebiet gilt seit 01. Januar 2013 ein gesetzlicher Beitragssatz von 18,9 Prozent des Bruttolohns. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt im Jahr 2014 zwischen 60.000 und 71.400 Euro und wird jährlich der wirtschaftlichen Entwicklung angepasst.
Wer kann die Leistungen der Rentenversicherung in Anspruch nehmen?
Versicherungspflichtig in der Rentenversicherung sind jene Personen, die in einem beruflichen oder unselbstständigen Beschäftigungsverhältnis stehen oder sich in einer Berufsausbildung befinden. Auch Wehr- und Zivildienstleistende sowie Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung, welche in anerkannten Werkstätten beschäftigt sind, haben Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Selbstständige, wie beispielsweise Handwerksmeister können sich nach 18 Beitragsjahren von dieser Pflicht befreien lassen, und auch selbstständige Künstler und Publizisten sind auf Antrag der Künstlersozialversicherung pflichtversichert. Voraussetzung für die gesetzliche Pflichtversicherung ist ein bestimmtes Jahreseinkommen, welches vor allem von Berufsanfängern leicht unterschritten werden kann.
Die Leistungen der Rentenversicherung im Detail
Die gesetzliche Rentenversicherung soll in ihrer Funktion als Lohnersatz, den versicherten Menschen eine ausreichende Lebensgrundlage bei Erwerbsunfähigkeit bieten.
- Die Rente des Alters wegen bietet die Möglichkeit, als Senior eine angemessene monatliche Auszahlung zu erhalten, ohne weiter am aktiven Berufsleben teilzunehmen. Die Höhe der Rente ist vom gesamten Arbeitsverdienst während des Versicherungslebens abhängig, wobei eine Mindestversicherungszeit zu erfüllen und ein Rentenantrag einzureichen ist. Dieser kann in Deutschland frühestens ab dem 60. Lebensjahr eingereicht werden.
Musste vor dem 01. Juli 2014, bei einem Rentenantrag unter 65 Jahren noch mit Abschlägen gerechnet werden, kann dieser Antrag unter bestimmten Voraussetzungen nun schon mit 63 Jahren ohne Verluste gestellt werden. Eine vorzeitige Altersrente kann vorab von langjährigen Versicherten, schwerbehinderten Menschen, Erwerbslosen oder langjährig unter Tage beschäftigten Bergleuten beantragt werden. - Die Leistungen der Rentenversicherung bezüglich verminderter Erwerbsfähigkeit wurden zum 01. Januar 2001 durch ein einheitliches und abgestuftes System der Erwerbsminderungsrente abgelöst. Seitdem hängt die Höhe der Zahlung davon ab, wie viele Tage pro Woche (in einer 5 Tage Arbeitswoche) der Versicherte seiner Berufstätigkeit nachgehen kann. Bei einer Arbeitsleistung unter drei Stunden pro Tag wird eine volle Erwerbsminderungsrente ausgezahlt, bei drei bis unter sechs Stunden gilt die halbe Erwerbsminderungsrente.
- Im Todesfall werden von der Versicherung kleine und große Witwen- oder Witwerrenten ausgezahlt, wobei die kleine Witwenrente einem Viertel der Rente, die dem Verstorbenen zugestanden hätte, und bei der großen Rente bis zu 60 Prozent des Rentenanspruchs des Verstorbenen ausgezahlt werden. Bei geschiedenen Paaren mit minderjährigen Kindern wird nach Ableben eines Partners statt der Witwen- oder Witwerrente eine Erziehungsrente geleistet.
- Nach dem Grundsatz „Rehabilitation geht vor Rente“ sollen frühzeitige Rentenauszahlungen verhindert werden. Die Leistungen der Rentenversicherung umfassen in diesem Punkt medizinische Aufwände wie Heilbehandlungen in einer Reha-Klinik, um danach kranken oder behinderten Menschen die Erwerbsfähigkeit zu ermöglichen. Bleiben gesundheitliche Erfolge aus, entsteht der Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
Mit der freiwilligen Rente wird es möglich, den Auszahlungsbetrag der gesetzlichen Rente zu erhöhen.
Da sich die Rentenvoraussetzungen stetig ändern und es schwer, ist den Überblick zu behalten, können umfangreiche Beratungen zur Rentenversicherung in Anspruch genommen werden. Hier auf Finanzberater.net finden Sie geschultes Fachpersonal, welches Ihnen bei Ihren Anliegen gerne weiterhilft.