Finanzberater.net Icon
Rente

Sichern Sie Ihre Altersvorsorge mit der freiwilligen Rentenversicherung!

Finanzberater.net Team
Verfasst von Finanzberater.net Team
Zuletzt aktualisiert: 04. November 2019
Lesedauer: 3 Minuten

Wer sich freiwillig rentenversichern lässt, kann einen Anspruch auf Rente erwerben, eine bestehende Anwartschaft auf Rente wegen Erwerbsminderung aufrechterhalten oder einen bereits bestehenden Rentenanspruch erhöhen. Informieren Sie sich nachfolgend auf Finanzberater.net über die freiwillige Rentenversicherung im Detail.

Für Arbeitnehmer oder selbstständig Erwerbstätige in Deutschland gilt in den meisten Fällen die gesetzliche Rentenversicherung. Können Sie aus diversen Gründen die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung nicht oder nicht mehr in Anspruch nehmen, besteht die Möglichkeit, sich freiwillig rentenversichern zu lassen. Für Personen ab dem 16. Lebensjahr ist dies möglich, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland wohnen oder normalerweise dort leben, sich als deutscher Staatsbürger im Ausland aufhalten oder als Ausländer in Deutschland ansässig sind. Personengruppen, welche die vollen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, sind von der freiwilligen Rentenversicherung ausgeschlossen.

Leistungen & Vorteile der freiwilligen Rentenversicherung

Mit der freiwilligen Rentenversicherung wird die gesetzliche Rentenversicherung aufgebessert beziehungsweise eine Altersrente überhaupt erst gewährleistet. Zusatzleistungen beinhalten Rehabilitationsleistungen sowie Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten. Die Rehabilitation wird mit dem Ziel durchgeführt, die Erwerbsfähigkeit nach einer Erkrankung zu verbessern oder gänzlich wiederherzustellen. Zumindest aber wird mit der Rehabilitation zumindest eine Verschlechterung des Wohlbefindens vermieden.

Die gesetzliche Hinterbliebenenrente, welche die Witwer- oder Witwenrente, die Halb- oder Vollwaisenrente sowie die Erziehungsrente umfasst, wird mit den Beitragszahlungen in die freiwillige Rentenversicherung erhöht. Dabei ist die Erziehungsrente die einzige Auszahlung, die auch dann geleistet wird, wenn kein Todesfall eingetreten ist, sondern eine Trennung und/oder Scheidung zugrunde liegt.

Beitragshöhe der freiwilligen Rentenversicherung

Bei der freiwilligen Rentenversicherung basiert die Zahlung des Beitragssatzes auf den finanziellen Möglichkeiten der Mitglieder. Pro Jahr kann mindestens eine einzelne Zahlung oder maximal zwölf Monatsbeitragszahlungen geleistet werden. Jeder Betrag muss dabei, wie nachfolgend am Beispiel des Jahres 2014 und 2013 ersichtlich, zwischen dem vorgegeben Mindest- und Höchstbeitrag liegen:

  • Die Beiträge für das Jahr 2014 liegen bei mindestens 85,05 Euro und maximal 1.124,55 Euro im Monat.
  • Sollen im Jahr 2014 nachträgliche Zahlungen für das Jahr 2013 stattfinden, ist mit einem monatlichen Mindestbeitrag von 85,05 Euro und einem Höchstbetrag von monatlich 1.096,20 Euro zu rechnen.

Bestehende Vorlagen für die Beitragszahlungen können für die Zukunft jederzeit geändert, eingestellt und später wieder aufgenommen werden.

Achtung:
Bereits getätigte Zahlungen können nachträglich nicht mehr geändert werden. Lassen Sie sich daher in diesem Artikel über Einzahlungen in die Rentenversicherung informieren.

Beitragszahlungen für das jeweilige Kalenderjahr können bis zum 31. März des Folgejahres getätigt, für das Jahr 2014 also noch bis zum 31. März 2015.

Fazit

Wer sich freiwillig Rentenversichern lässt, profitiert von einer erhöhten Auszahlung der gesetzlichen Rente sowie einer finanziellen Aufbesserung diverser Zusatzleistungen. Die Beitragszahlungen können nach persönlichem Geschmack einmal jährlich oder monatlich erfolgen. Je höher der Betrag der Zahlungen, desto höher die späteren Auszahlungen der Alters-, Rehabilitations- sowie Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.

Über unsere*n Autor*in
Finanzberater.net Team
Finanzberater.net ist das Branchenverzeichnis für Berater im Finanzsektor. Die Redaktion von Finanzberater.net erstellt regelmäßig Ratgeber und gibt Tipps zu allen Finanzthemen wie Krediten, Kapitalanlagen und Versicherungen.