Die zukünftige Höhe Ihrer Altersrente lässt sich nur überschlagsmäßig berechnen, weil sie maßgeblich davon abhängig ist, wie viel Sie insgesamt in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben und wann Sie planen in Rente zu gehen. Die Rentenformel dient dabei als Berechnungsgrundlage.

Um ihre künftige Altersrente zu berechnen, benötigen Sie unbedingt die Angaben zur Rentenformel: den Rentenfaktor, den aktuellen Rentenwert, den Zugangsfaktor und Ihre gesammelten Entgeltpunkte. © Finanzberater.net
Zur Berechnung der Altersrente müssen alle bewerteten rentenrechtlichen Zeiten des Arbeitslebens berücksichtigt werden, die vor dem Rentenantritt meistens noch nicht vollständig vorliegen. Zum Zeitpunkt der vorzeitigen Berechnung der Altersrente stehen lediglich drei Faktoren der Rentenformel ungefähr fest: der aktuelle Rentenwert, der Zugangsfaktor und der Rentenfaktor. Sie ergeben sich wiederum aus den Zeitpunkt des Rentenbeginns und die beantragte Rentenart. Alle anderen Angaben ergeben sich erst bei Ihrem Renteneintritt. Die Rentenformel für die Altersrente setzt sich wie folgt zusammen:
- Rentenfaktor: Der Faktor bestimmt die Höhe der Rente je nach Rentenart. Regelaltersrenten bedeuten zum Beispiel einen Punkt.
- Aktueller Rentenwert: Dieser Wert drückt den Betrag aus, der der monatlichen Rente für einen Entgeltpunkt entspricht. Er wird regelmäßig angepasst.
- Zugangsfaktor: Mit diesem Faktor werden Zu- und Abschläge berücksichtigt. Abschläge fallen an, wenn Sie Ihre Rente vorzeitig in Anspruch nehmen. Einen Zuschlag erhalten Sie, wenn Sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze zunächst auf Ihre Altersrente verzichten.
- Entgeltpunkte: Sie errechnen sich aus dem versicherten Arbeitsentgelt. Bei der Rentenberechnung wird das Entgeltjahr für Jahr zu dem jeweiligen Durchschnittsentgelt aller Arbeitnehmer ins Verhältnis gesetzt. Dieser Wert ist dann der Entgeltpunkt in dem entsprechenden Jahr.
Wenn diese Daten bekannt sind, kann daraus die monatliche Altersrente berechnet werden. Eine Frau hat beispielsweise mit Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze eine Altersrente beantragt. Der aktuelle Rentenfaktor liegt bei 28,07. Sie hat insgesamt 35 Entgeltpunkte erreicht. Für diese Altersrente können Sie demnach folgende Berechnung vornehmen: 35 x 1 x 28,07 x 1. Sie erhält damit jeden Monat eine Altersrente in Höhe von 982,45 Euro. Das ist jedoch nur die Bruttorente. Durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge verringert sie sich noch einmal. Der verbleibende Beitrag ist dann die sogenannte Nettorente.
Inanspruchnahme der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit
Auf die Berechnung der Altersrente wirken sich jedoch auch noch zahlreiche Besonderheiten aus, wie zum Beispiel die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit. Wer im fortgeschrittenen Alter arbeitslos war, konnte unter bestimmten Voraussetzungen und mit einigen Einschränkungen, bereits frühzeitig seine Altersrente beantragen. Seit 2012 ist der Bezug der Altersrente aufgrund der Arbeitslosigkeit ausschließlich für vor 1952 geborene Versicherte möglich. Wer zu dieser Gruppe gehört, muss dennoch weitere Voraussetzungen erfüllen.
Um diese Altersrente zu berechnen, gelten andere Voraussetzungen als bei der Regelaltersrente. So müssen Sie das 60. Lebensjahr vollendet, eine Wartezeit von 15 Jahren erfüllt und in den letzten zehn Jahren vor dem Renteneintritt acht Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherungspflichtige Beschäftigung entrichtet haben. Außerdem müssen Sie bei Rentenbeginn und nach der Vollendung des 58,5 Lebensalters mindestens 52 Wochen arbeitslos gewesen sein, sowie nur Nebeneinkünfte innerhalb der gesetzlichen Hinzuverdienstgrenzen erzielen. Für die Geburtsjahrgänge 1946 bis 1951 wurde seit 2006 die Altersgrenze für die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit stufenweise auf das 63. Lebensjahr angehoben.
Vorzeitige Altersrente berechnen
Für Geburtenjahrgänge ab 1952 ist diese Art der Altersrente gar nicht mehr vorgesehen. Wenn Sie Ihre Altersrente trotzdem beziehen möchten, ist dies nur mit erheblichen Rentenabschlägen möglich. Sie betragen 0,3 Prozent auf die Rentenauszahlung pro vorgezogenen Monat. Die anfallenden Rentenabschläge werden dabei für die gesamte Laufzeit der Altersrente berechnet und nicht nur für die Zeit bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze.