Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit kommt für Sie infrage, wenn Sie das 60. Lebensjahr vollendet haben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Für nach 1952 Geborene gelten generell andere Regelungen, weil der Gesetzgeber diese Art der Altersrente abgeschafft hat, wie Finanzberater.net hier erklärt.
Wer im fortgeschrittenen Alter arbeitslos war, konnte lange Zeit, unter bestimmten Voraussetzungen und mit einigen Einschränkungen, bereits frühzeitig seine Altersrente beziehen. Seit 2012 ist der Bezug der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit ausschließlich für vor 1952 geborene Versicherte möglich. Wer zu dieser Gruppe gehört, muss dennoch weitere Voraussetzungen erfüllen. Eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit können Sie erhalten, wenn Sie:
- mindestens das 60. Lebensjahr vollendet haben
- die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben
- in den letzten zehn Jahren vor dem Renteneintritt acht Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherungspflichtige Beschäftigung entrichtet haben
- bei Rentenbeginn arbeitslos sind und nach Vollendung des 58,5 Lebensalters mindestens 52 Wochen arbeitslos waren
- neben der Altersrente nur Einkünfte innerhalb der gesetzlichen Hinzuverdienstgrenzen erzielen
Für die Geburtsjahrgänge 1946 bis 1951 wurde seit 2006 die Altersgrenze für die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit stufenweise auf das 63. Lebensjahr angehoben. Das bedeutet: In der Zeit von Dezember 1948 bis Dezember 1951 geborene Versicherte können die Altersrente frühestens nach Vollendung ihres 63. Lebensjahres mit Abschlägen in Anspruch nehmen. Für Geburtsjahrgänge ab 1952 ist diese vorzeitige Altersrente ausgeschlossen.
Die Wartezeit von 15 Jahren können Sie mit Beitragszeiten, Ersatzzeiten, Zeiten aus einem Versorgungsausgleich nach einer Scheidung oder einem Rentensplitting unter Ehegatten und einer geringfügigen Beschäftigung erfüllen.
Höhe der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit
Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit fällt geringer aus, als die gesetzliche Altersrente. Diese Rentenkürzung bleibt auch nach der Inanspruchnahme der Altersrente dauerhaft niedriger, selbst mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze. Für jeden vorgezogenen Monat müssen Sie mit Abschlägen von 0,3 Prozent von Ihrem Rentenanspruch rechnen. Für eine um 12 Monate vorgezogene Rente sind dies 3,6 Prozent. Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit können Sie auch nur dann in voller Höhe beziehen, wenn Ihr Hinzuverdienst 400 Euro brutto im Monat nicht übersteigt. Liegt Ihr monatlicher Hinzuverdienst über dieser Grenze, kann Ihnen die Altersrente anteilig um ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel gekürzt werden. Lediglich zweimal im Jahr kann die Hinzuverdienstgrenze mit bis zu 800 Euro monatlich überschritten werden, wenn Sie zum Beispiel aufgrund von Mehrarbeit oder Sonderzahlungen mehr verdienen als üblich.
Besteuerung der Altersrente
Bis 2004 musste nur der Ertragsanteil der gesetzlichen Altersrente, auch die wegen Arbeitslosigkeit, versteuert werden. Das Alterseinkünftegesetz änderte jedoch die Besteuerungshöhe der Renteneinkünfte und Pensionen. So lag der steuerpflichtige Ertragsanteil 2005 bei 50 Prozent und wird bis 2040 stufenweise auf 100 Prozent erhöht. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Altersvorsorgeaufwendungen in der Erwerbsphase die Steuerbelastung mindern, während die Besteuerung der darauf beruhenden Zahlungen der Altersrente in der Auszahlungsphase nachgelagert erfolgt.