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Rente

Wer eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit beziehen kann

Finanzberater.net Team
Verfasst von Finanzberater.net Team
Zuletzt aktualisiert: 04. November 2019
Lesedauer: 4 Minuten

Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit kommt für Sie infrage, wenn Sie das 60. Lebensjahr vollendet haben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Für nach 1952 Geborene gelten generell andere Regelungen, weil der Gesetzgeber diese Art der Altersrente abgeschafft hat, wie Finanzberater.net hier erklärt.

Wer im fortgeschrittenen Alter arbeitslos war, konnte lange Zeit, unter bestimmten Voraussetzungen und mit einigen Einschränkungen, bereits frühzeitig seine Altersrente beziehen. Seit 2012 ist der Bezug der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit ausschließlich für vor 1952 geborene Versicherte möglich. Wer zu dieser Gruppe gehört, muss dennoch weitere Voraussetzungen erfüllen. Eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit können Sie erhalten, wenn Sie:

  • mindestens das 60. Lebensjahr vollendet haben
  • die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben
  • in den letzten zehn Jahren vor dem Renteneintritt acht Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherungspflichtige Beschäftigung entrichtet haben
  • bei Rentenbeginn arbeitslos sind und nach Vollendung des 58,5 Lebensalters mindestens 52 Wochen arbeitslos waren
  • neben der Altersrente nur Einkünfte innerhalb der gesetzlichen Hinzuverdienstgrenzen erzielen

Für die Geburtsjahrgänge 1946 bis 1951 wurde seit 2006 die Altersgrenze für die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit stufenweise auf das 63. Lebensjahr angehoben. Das bedeutet: In der Zeit von Dezember 1948 bis Dezember 1951 geborene Versicherte können die Altersrente frühestens nach Vollendung ihres 63. Lebensjahres mit Abschlägen in Anspruch nehmen. Für Geburtsjahrgänge ab 1952 ist diese vorzeitige Altersrente ausgeschlossen.

Die Wartezeit von 15 Jahren können Sie mit Beitragszeiten, Ersatzzeiten, Zeiten aus einem Versorgungsausgleich nach einer Scheidung oder einem Rentensplitting unter Ehegatten und einer geringfügigen Beschäftigung erfüllen.

ACHTUNG:
Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, beginnt Ihre Altersrente nach der Arbeitslosigkeit mit dem Kalendermonat nach Vollendung Ihres jeweiligen Lebensalters. Wenn Sie Ihren Antrag auf Altersrente nicht innerhalb von drei Kalendermonaten nach Ablauf des Monats stellen, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt worden sind, beginnt die Altersrente erst mit dem Antragsmonat.

Höhe der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit

Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit fällt geringer aus, als die gesetzliche Altersrente. Diese Rentenkürzung bleibt auch nach der Inanspruchnahme der Altersrente dauerhaft niedriger, selbst mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze. Für jeden vorgezogenen Monat müssen Sie mit Abschlägen von 0,3 Prozent von Ihrem Rentenanspruch rechnen. Für eine um 12 Monate vorgezogene Rente sind dies 3,6 Prozent. Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit können Sie auch nur dann in voller Höhe beziehen, wenn Ihr Hinzuverdienst 400 Euro brutto im Monat nicht übersteigt. Liegt Ihr monatlicher Hinzuverdienst über dieser Grenze, kann Ihnen die Altersrente anteilig um ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel gekürzt werden. Lediglich zweimal im Jahr kann die Hinzuverdienstgrenze mit bis zu 800 Euro monatlich überschritten werden, wenn Sie zum Beispiel aufgrund von Mehrarbeit oder Sonderzahlungen mehr verdienen als üblich.

ACHTUNG:
Die vorgezogene Altersrente können Sie nicht in eine andere Altersrente, zum Beispiel eine Regelaltersrente, umwandeln. Nur wenn Sie eine Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen, kann die vorzeitige Altersrente in eine Regelaltersrente umgewandelt werden. Fällt die Altersrente nach der Erwerbsunfähigkeitsrente jedoch niedriger aus, wird die höhere Rente aufgrund des Besitzschutzes weitergezahlt. Wenn Sie Schwierigkeiten haben Ihren Rentenantrag auszufüllen und alle erforderlichen Unterlagen entsprechend der Vorgaben nachzuweisen, lohnt es sich, die Hilfe eines Finanzprofis in Anspruch zu nehmen. Er kann Sie beim Ausfüllen der Formulare unterstützen und auch die voraussichtliche Abschlagshöhe berechnen. Füllen Sie hier unser Kontaktformular aus und stellen Sie Ihre konkrete Anfrage an Finanzprofis in Ihrer Nähe!

Besteuerung der Altersrente

Bis 2004 musste nur der Ertragsanteil der gesetzlichen Altersrente, auch die wegen Arbeitslosigkeit, versteuert werden. Das Alterseinkünftegesetz änderte jedoch die Besteuerungshöhe der Renteneinkünfte und Pensionen. So lag der steuerpflichtige Ertragsanteil 2005 bei 50 Prozent und wird bis 2040 stufenweise auf 100 Prozent erhöht. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Altersvorsorgeaufwendungen in der Erwerbsphase die Steuerbelastung mindern, während die Besteuerung der darauf beruhenden Zahlungen der Altersrente in der Auszahlungsphase nachgelagert erfolgt.

Fazit

Arbeitslose, die vor 1952 geboren wurden, konnten unter bestimmten Bedingungen mit dem Erreichen des 60. Lebensjahres vorzeitig in Rente gehen. Seit 2006 wurde diese Altersgrenze schrittweise auf das 63. Lebensjahr angehoben. Für Geburtsjahrgänge ab 1952 ist die vorzeitige Altersrente wegen Arbeitslosigkeit vor dem 63.Lebensjahr ausgeschlossen. Wer die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit bezieht, darf die Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro im Monat nicht überschreiten. Im Gegensatz zu der Rentenkürzung gilt diese Grenze jedoch nur bis zum Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze.

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Finanzberater.net Team
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