Um die Leistungen Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung beziehen zu können, müssen Sie rechtzeitig einen Antrag auf Altersrente stellen. Die Frist hängt von dem Zeitpunkt des Renteneintritts ab. Finanzberater.net informiert Sie über alle Formalitäten!
Um Ihren Anspruch auf Altersrente geltend zu machen, müssen Sie diese mindestens drei Monate – idealerweise sechs Monate – vor Rentenbeginn beantragen. Dies ist keine verpflichtende Frist, gewährleistet jedoch eine rechtzeitige und nahtlose Bearbeitung. In komplizierten Fällen, wenn Sie beispielsweise im Ausland wohnen, kann sich die Bearbeitung allerdings verzögern. Dennoch können Sie hierbei laut Gesetz einen Vorschuss verlangen. Sie sollten jedoch darauf achten, dass Sie Ihren Antrag nicht spätester als drei Monate nach Erfüllung der Voraussetzungen stellen. Geht er verspätet ein, droht ein Verlust des Anspruchs für die jeweiligen Monate. Die Rentenzahlungen fangen dann ab Antragsmonat an. Der genaue Zeitpunkt hängt jedoch vom jeweiligen Einstiegsalter und davon ab, ob Sie eine vorgezogene Altersrente beantragen möchten. Hierbei sollten Sie jedoch einen Abschlag in Höhe von 0,3% pro Kalendermonat, in dem Sie diese vorzeitig beanspruchen, in Kauf nehmen! Wenn es sich jedoch um eine Regelaltersrente handelt, können Sie sich auch zudem für eine spätere Auszahlung entscheiden. Für jeden Monat, in dem Sie Ihre Rente nicht in Anspruch genommen haben, erhöht diese sich um 0,5 %. Wie Sie Ihren Antrag auf Altersrente stellen sollten, lesen Sie im Folgenden!
Benötigte Unterlagen für den Antrag auf Altersrente
Damit Sie Ihren Antrag auf Altersrente erfolgreich stellen können, ist es zunächst wichtig, ein lückenloses Formular auszufüllen. Somit wird etwaigen Verzögerungen vorgebeugt. Die wichtigsten Unterlagen in diesem Zusammenhang sind:
- Ihr gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsnachweise für die Kinder mit Angaben der Personalien des anderen Elternteils, falls Erziehungszeiten angerechnet werden sollten
- Entgeltbescheinigungen Ihrer Arbeitgeber
- Bescheinigungen Ihrer Krankenkasse und Chipkarte
- Genaue Daten zu weiteren Rentenbezüge wie der privaten Altersvorsorge, Hinterbliebenen- und Betriebsrente
- Leistungsnachweise der Agentur für Arbeit, falls Sie eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit beziehen möchten
- Anerkennungsbescheid bei einer Altersrente für Schwerbehinderte
- Zusätzlich ausgefülltes Fragebogen, bevor Sie den Antrag auf Altersrente wegen Erwerbsminderung stellen
- Angaben zu Ihrem Bankkonto
- Ihr letzter Versicherungsverlauf
Wenn Sie kurz vor dem Ruhestand immer noch erwerbstätig sind, sollte Ihr Arbeitgeber maximal vier Monate vor Renteneintritt eine zusätzliche Bestätigung über Ihr voraussichtliches Entgelt in den jeweiligen Monaten zusenden.
Damit Ihr Antrag auf Altersrente möglichst schnell bearbeitet wird, sollten Sie zudem beachten: Ab den 55. Lebensjahr erhalten Sie Rentenauskünfte, durch die Sie Ihren Versicherungsverlauf überprüfen sollten. Dieser sollte ausführliche Angaben nicht nur zu Ihrer Erwerbstätigkeit, sondern auch zu Ihren Schul- und Ausbildungszeiten ab dem 18. Lebensjahr beinhalten. Wenn Sie Lücken feststellen, sollten Sie alle nötigen Unterlagen nachreichen. Somit wird gewährleistet, dass Sie Ihre Rente rechtzeitig und in voller Höhe beziehen können. Darüber hinaus sollte das Ausfüllen keine Schwierigkeit darstellen: Die Fragebögen sind meistens verständlich.
Zuständige Stellen für den Antrag
Das Formular können Sie bei jedem Versicherungsamt finden und dort direkt Ihren Antrag auf Altersrente stellen. Per Gesetz muss jeder Sozialleistungsträger diese an den zuständigen Rentenversicherungsträger zuzusenden. Da dies jedoch zu Verzögerungen führen kann, ist es ratsam, dass Sie sich direkt an Ihren Rentenversicherungsträger wenden. Dort erhalten Sie die nötigen Fragebögen, die Sie aber auch telefonisch oder schriftlich anfordern können und dann zurücksenden können. Alternativ können Sie auch persönlich vor Ort Ihre Daten angeben, die dann von einem Angestellten aufgenommen und bearbeitet werden. Wenn Sie sich im Ausland aufhalten, können Sie sich an die zuständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland wenden.
Mit Ausnahme von der Hinterbliebenenrente erfolgt das Beantragen mittlerweile auch ausschließlich online mit einer Signaturkarte auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung. Alternativ können Sie das Formular online ausfüllen und es nachträglich absenden.
Nach der Berechnung Ihrer Rente erhalten Sie Ihren Rentenbescheid per Post zugesandt. Hierbei ist es wichtig, diesen nochmal zu überprüfen und mit den Angaben von Ihrem Antrag zu vergleichen. Ein Widerspruchsrecht besteht im darauf folgenden Monat. Einen neuen Bescheid erhalten Sie nur, wenn eine Veränderung im Rahmen der Nachberechnung festgestellt wurde.