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Rente

Regelaltersrente: Wann Sie ohne Abschläge in den Ruhestand gehen können

Finanzberater.net Team
Verfasst von Finanzberater.net Team
Zuletzt aktualisiert: 29. Oktober 2013
Lesedauer: 4 Minuten

Wenn Sie Ihre gesetzliche Altersrente ohne Abschläge beziehen wollen, muss eine bestimmte Altersgrenze erreicht sein. Dann haben Sie einen Anspruch auf die Regelaltersrente. Wenn Sie früher in Rente gehen wollen, müssen Sie mit Einbußen rechnen, wie Finanzberater.net im Folgenden zeigt.

Ein Anspruch auf Regelaltersrente besteht, wenn die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit erfüllt worden ist – grundsätzlich liegt diese bei fünf Jahren. Auf die Wartezeit werden die sogenannten Beitragszeiten, Ersatzzeiten, Zeiten aus einem durchgeführten Versorgeausgleich, Zeiten aus einer Rentensplittung und aus Minijobs angerechnet. Bei Versicherten, die vor dem 01. Januar 1947 geboren sind, liegt die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren. Für Versicherte der Geburtsjahrgänge von 1947 bis 1963 wird die Altersgrenze seit 2012 schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt nur noch die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Gesonderte Regeln gelten jedoch bei der Regelaltersrente für Schwerbehinderte: Anspruch auf eine Altersrente für Schwerbehinderte haben Versicherte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, zu Rentenbeginn einen Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent und eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben.

Regelaltersrente: Höhe nach Entgeltpunkten

Für ein Jahr Beitragszahlung nach dem Durchschnittsverdienst, für 2012 liegt er bei 32.446 Euro, erhalten Sie einen Entgeltpunkt. Ein Entgeltpunkt bringt zurzeit eine monatliche Altersrente von 28,07 Euro in den alten und 24,92 Euro in den neuen Bundesländern. Ob Sie Ihre Regelaltersrente zum gesetzlich vorgegebenen Zeitpunkt oder schon vorzeitig beantragen sollen und welche finanziellen Einbußen das bedeuten würde, können Sie auch in einem Gespräch mit einem unabhängigen Finanzberater klären. Auf unserem Fachportal finden Sie dazu Finanzprofis in Ihrer Nähe! Bei eventuell auftretenden Rentenlücken können Sie sich gleich Finanzprodukte für Ihre zusätzliche Altersvorsorge vorstellen lassen.

Altersrente mit Abschlägen

Dennoch müssen Versicherte nicht unbedingt warten, bis sie ihre Altersgrenze erreicht haben, um in Rente zu gehen. Eine Inanspruchnahme der Altersrente ist vor den vorgestellten Geburtsgrenzen möglich. Allerdings müssen Sie dann mit einem monatlichen Abschlag von 0,3 Prozent in Kauf nehmen. Wenn Sie die Altersrente danach berechnen, ergeben sich hohe Einbußen. Wer seine Altersrente beispielsweise zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit dem vollendeten 63. Lebensjahr beansprucht und seine Regelaltersgrenze erst mit 67 Jahren erreicht hätte, muss insgesamt mit Abschlägen von 12,8 Prozent rechnen! Die Rentenabschläge sind dann für die gesamte Rentenlaufzeit, auch nach dem Erreichen der Regelaltersrente, wirksam. In welcher Höhe Ihre Rente nach dem Stand Ihres Versicherungskontos ausfallen wird, können Sie aus der aktuellen Rentenauskunft von Ihrem Versicherungsträger erfahren.

Regelaltersrente nach Antragsstellung

Den Antrag auf Altersrente stellen Sie bei Ihrem jeweiligen Rentenversicherungsträger oder jeder anderen Stelle, die Sozialleistungen zahlt, mit einem Formvordruck. Es reicht also nicht, die Voraussetzungen zur Regelaltersrente zu erfüllen. Sie müssen selbst tätig werden. Für gewöhnlich weist Sie Ihr Versicherungsträger aber mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze darauf hin, dass Sie Rentenleistungen erhalten können. Dem Rentenantrag sind außerdem folgende Versicherungsunterlagen beizufügen, damit Ihr Versicherungsverlauf komplett erfasst werden kann:

  • Geburts- oder Heiratsurkunde
  • Aufrechnungsbescheinigungen (Das sind Sozialversicherungsnachweise für die Zeit vor 1972)
  • Nachweise über Ausbildungszeiten
  • Meldekarten der Arbeitsämter
  • Nachweise über Krankenzeiten

Nachdem das Antragsverfahren abgeschlossen ist, erhalten Sie einen Rentenbescheid.

Fazit

Wer seine gesetzliche Altersrente ohne Abschläge beziehen will, muss ein bestimmtes Lebensalter erreicht und mindestens eine fünfjährige Wartezeit zurückgelegt haben. Versicherte, die 1964 oder später geboren wurden, können Ihre Regelaltersrente nur noch ab dem 67. Lebensjahr beziehen. Ein früherer Renteneintritt bedeutet monatliche Abzüge in Höhe von 0,3 Prozent vom Rentenbeitrag, der sich lebenslang, auch mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze, nicht mehr ändert.

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