Die Altersrente für Schwerbehinderte bietet zahlreiche Vorteile für den Personenkreis, für die sie bestimmt ist: So ist der Renteneintritt früher möglich und die Abschläge sind niedriger. Für die Inanspruchnahme sind jedoch einige Voraussetzungen zu erfüllen. Mehr zum Thema lesen Sie auf Finanzberater.net!
Die Altersrente für Schwerbehinderte kann von jeder Person beantragt werden, bei der zu Beginn des Ruhestands eine Schwerbehinderung festgestellt wurde. Der ausreichende Behinderungsgrad liegt, im Unterschied zum Arbeitsrecht, bei dem für den Erhalt von Vergünstigungen 30 % ausreichend sind, bei 50 %. Der große Vorteil: ein Renteneintritt ist bereits ab dem 60. Lebensjahr möglich. Im Jahr 2007 wurden jedoch neue Regelungen eingeführt, durch die das Einstiegsalter je nach Geburtsjahr stufenweise angehoben wurde. Welche Voraussetzungen aktuell erfüllt werden müssen und wie Sie eine Altersrente bei Schwerbehinderung beantragen können, lesen Sie im folgenden Beitrag.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme
Neben einer anerkannten Feststellung der Schwerbehinderung ist zusätzlich eine Wartezeit von 35 Jahren für die Inanspruchnahme der Altersrente für Schwerbehinderte notwendig. Diese bezieht sich auf die Zeit, in der die betroffene Person gesetzlich versichert wurde. Zusätzliche Einkünfte sind nur im Rahmen der gesetzlichen Hinzuverdienstmöglichkeiten erlaubt. Bis zu 400 Euro können in der Regel erworben werden. Ansonsten wird die Rente gekürzt. Darüber hinaus wird das Einstiegsalter durch den Jahrgang geregelt:
- Personen, die zwischen 1945 und 1951 geboren wurden, können wie gewohnt ab dem 63. Jahr in die Rente eintreten. Eine vorgezogene Altersrente ist ab dem 60. Jahr möglich; hierbei fällt jedoch ein Abzug an. Abschlagsfrei können ihre Rente diejenigen Menschen beziehen, die vor 1950 geboren sind und im Jahr 2000 bereits eine Schwerbehinderung, Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit nachweisen konnten.
- Bei Menschen, die zwischen 1952 und 1963 geboren wurden, gilt eine stufenweise Anhebung von 63 auf 65 Jahre. Ein vorzeitiger Eintritt ist ebenso drei Jahre früher – mit dem 62. Lebensjahr – möglich. Hier finden Sie eine Tabellenübersicht des Einstiegsalters für die jeweiligen Jahrgänge.
Für jeden Kalendermonat, in dem die Rente vorzeitig in Anspruch genommen wurde, wird ein Abschlag in Höhe von 0,3 % abgezogen. Die maximale Höhe beträgt aufgrund der maximalen Periode für vorgezogene Rente von 3 Jahren 10,8 %.
Berechnung der Altersrente für Schwerbehinderte
Die Höhe der Altersrente für Schwerbehinderte richtet sich wie gewöhnlich nach den Arbeitszeiten der Person. Auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung können Sie individuell die Altersrente für Schwerbehinderte berechnen. Hierbei werden der Jahrgang und der Zeitpunkt des Renteneintritts berücksichtigt.
In der Regel beziehen sich die Vorteile vorwiegend auf das frühe Einstiegsalter und die reduzierten Abschläge. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Vergünstigungen durch steuermindernde Freibeiträge, die sogenannten Pauschbeträge, zu erhalten. Davon können alle profitieren, denen eine Altersrente wegen Schwebehinderung zusteht, aber auch Menschen, deren körperliche Beweglichkeit stark eingeschränkt ist und die ein Anspruch auf Bezüge haben. Die Höhe der Auszahlung richtet sich jedoch nach dem Grad der Behinderung und kann zwischen 310 und 1.420 Euro betragen. Die Pauschbeträge werden vom Finanzamt nach der Einkommensteuererklärung gewährt!
Beantragen der Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Die zuständige Stelle für das Beantragen der Altersrente für Schwerbehinderte ist der jeweilige Standort der Deutschen Rentenversicherung. Hier (oder im Internet) erhalten Sie die nötigen Formulare, die Sie persönlich einreichen oder aufnehmen lassen können. Wenn Sie Ihre Altersrente zum ersten Anspruchsmonat, zu dem Sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen, beziehen möchten, sollten Sie eine dreimonatige Frist einhalten. Wird diese überschritten, erhalten Sie die Rente erst ab dem jeweiligen Monat des Antrags. Folgende Unterlagen sind notwendig, wenn Sie einen vollständigen Antrag auf Altersrente stellen möchten:
- Ausgefülltes Formular
- Personalausweis
- Schwerbehindertenausweis – Falls noch nicht vorhanden, sollten Sie diesen rechtzeitig beim Versorgungsamt beantragen
- Geburtsurkunde
- Aufrechnungsbescheinigungen
- Nachweise über Ausbildungs-, Arbeitslosigkeit- und Krankheitszeiten
Das notwendige Formular können Sie hier bei uns herunterladen: Antrag auf Altersrente