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Rente

Mit welchen Abschlägen Sie bei der vorgezogenen Altersrente rechnen müssen

Finanzberater.net Team
Verfasst von Finanzberater.net Team
Zuletzt aktualisiert: 29. Oktober 2013
Lesedauer: 4 Minuten

Das Eintrittsalter zum Bezug der Regelaltersrente wird seit 2012 schrittweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Das Rentenrecht sieht dennoch verschiedene Arten von Altersrenten für gesetzlich Rentenversicherte vor. Welche Regelungen bei der vorgezogenen Altersrente zu beachten sind, klärt Finanzberater.net im Folgenden.

Da es nicht für alle Berufstätige möglich ist, ihre Arbeitstätigkeit bis zum gesetzlich festgelegten Rentenalter auszuüben, ist ein vorzeitiger Beginn der Altersrente möglich – vorausgesetzt Sie sind bereit, dauerhafte Abschläge während des gesamten Rentenbezugs in Kauf zu nehmen. Die Abschläge bei der vorgezogenen Altersrente gelten auch dann, wenn die Rente später von einem Angehörigen weiter bezogen wird. Gesetzlich Versicherte erhalten die Altersrente, wenn sie die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt haben. Die Regelaltersgrenze liegt für vor 1947 Geborene beim vollendeten 65. Lebensjahr. Wer in der Zeit zwischen 1947 und 1963 geboren ist, für den wird die Regelaltersgrenze stufenweise auf 67 angehoben. Wird die Regelaltersrente trotz erfüllter Wartezeit nach Erreichen der Altersgrenze nicht in Anspruch genommen, erhalten Sie später einen Zuschlag und damit eine höhere Rente. Der Beginn der Rentenzahlung kann über die Rentenaltersgrenze hinaus aufgeschoben werden, jedoch längstens bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres. Die bereits gezahlten Versorgungsabgaben sowie Altersrentenbeträge, die bis dato nicht in Anspruch genommen wurden, werden für jedesKalenderjahr als Jahresbeitrag angerechnet und erhöhen Ihre spätere Rente.

Vorgezogene Altersrente mit Abschlägen

Der Abschlag für einen vorgezogenen Rentenbeginn beträgt derzeit je vorgezogenen Monat 0,3 Prozent bzw. pro Jahr 3,6 Prozent. Personen, die beispielsweise 1964 geboren wurden, müssen, um die vollen Bezüge zu erhalten, bis zum 67. Lebensjahr arbeiten. Gehen sie bereits mit 64 Jahren in Rente, müssen sie mit Abschlägen von fast 10 Prozent rechnen! Dahinter steckt die Überlegung: Wer früher in den Ruhestand wechselt, bekommt auch länger Rente. Jedoch gibt es bei den Abschlägen auch eine Maximalgrenze von 18 Prozent bei langjährig Versicherten, Frauen, die vor 1951 geboren wurden, Arbeitslosen und Personen, die in Teilzeit gearbeitet haben. Bei einer vorliegenden Erwerbsminderung liegt die Maximalgrenze bei 10,8 Prozent.

Eine vorgezogene Altersrente können jedoch folgende Personengruppen vor dem Erreichen der Regelaltersrente geltend machen:

  • bis 1951 Geborene mit 35 Versicherungsjahren – Renteneintritt mit 63 Jahren
  • Altersrente für Schwerbehinderte mit 35 Versicherungsjahren – Renteneintritt mit 60 Jahren
  • Bergleute unter Tage mit 25 Versicherungsjahren – Renteneintritt mit 60 Jahren
  • Bergleute unter Tage bis zum Geburtsjahr 1951 mit 15 Versicherungsjahren – Renteneintritt mit 63 Jahren, wenn eine Altersteilzeit oder die Arbeitslosigkeit den Renteneintritt bedingen

Gesetzlich Versicherte können hingegen vorzeitig und abschlagsfrei ab dem 65. Lebensjahr in Rente gehen, wenn sie mindestens 45 Jahre Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben.

UNSER TIPP:
Bevor Sie Ihre vorgezogene Altersrente beantragen, sollten Sie sich über Ihre Möglichkeiten der Beitragsfortführung informieren. Für Bezieher von Arbeitslosengeld 1 gilt beispielsweise: Möglicherweise ist die Leistung der Arbeitsagentur höher als die zu erwartende vorzeitige Altersrente. Zudem erhöht die Arbeitslosenzeit die Rente, während gleichzeitig bei einem späteren vorzeitigen Renteneintritt die Abschläge sinken. Bevor Sie also den Antrag auf Altersrente stellen, sollten Sie in jedem Fall eine Rentenauskunft über die zu erwartende Rentenhöhe einholen. Hier können Sie die auch die Hilfe von unabhängigen Finanzberatern in Anspruch nehmen. Auf unserem Fachportal finden Sie entsprechende Finanzprofis, die Sie kontaktieren können!

Antrag auf eine vorgezogene Altersrente stellen

Die vorgezogene Altersrente muss vor Eintritt in den Ruhestand beantragt werden. Ein Anspruch auf eine automatische Auszahlung seitens der Rentenversicherung besteht nämlich nicht. Die Antragsformulare sind bei privaten Rentenberatern, Stadt- und Gemeindeverwaltungen, den Rentenversicherern und Krankenkassen erhältlich. Der Rentenantrag sollte drei bis sechs Monate vor dem Eintritt in den Ruhestand bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht werden. Erfolgt eine Antragsstellung während eines Arbeitnehmerverhältnisses, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, das voraussichtliche Entgelt des Arbeitnehmers, welches zwischen Antragstellung und Rentenbeginn erwirtschaftet wird, schriftlich der Rentenversicherung mitzuteilen.

Fazit

Als Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung haben Sie einen Anspruch auf eine Altersrente, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht und eine Mindestversicherungszeit erfüllt haben. Es ist möglich, eine vorgezogene Altersrente vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze mit Abschlägen zu beziehen. Wie hoch diese Abschläge ausfallen, hängt wesentlich davon ab, mit welchem Alter Sie in Rente gehen. Pro vorgezogenes Rentenjahr müssen Sie mit Abschlägen von 3,6 Prozent ihrer Rentenbezüge rechnen.

Über unsere*n Autor*in
Finanzberater.net Team
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