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Rente

Möglichkeiten um die gesetzliche Altersrente ohne Abzüge zu beziehen

Finanzberater.net Team
Verfasst von Finanzberater.net Team
Zuletzt aktualisiert: 29. Oktober 2013
Lesedauer: 5 Minuten

Als Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung haben Sie einen Anspruch auf eine Altersrente, wenn Sie ein bestimmtes Alter erreicht und eine Mindestversicherungszeit zurückgelegt haben. Welche verschiedenen gesetzlichen Altersrenten mit welchen unterschiedlichen Zugangsbedingungen es gibt, darüber klärt Sie Finanzberater.net hier auf!

Hauptaufgabe der deutschen Rentenversicherung ist die Zahlung der Altersrenten. Die Regelaltersrente wird grundsätzlich ab einer zurückgelegten Wartezeit von 5 Jahren und dem Erreichen der Regelaltersgrenze gewährt. Bis zum Ende des Jahres 2001 lag die Grenze bei 65 Jahren und wird seit 2012 schrittweise auf das 67. Lebensjahr heraufgesetzt. Zusätzlich zum Lebensalter müssen Sie für die gesetzliche Altersrente noch weitere Voraussetzungen erfüllen. Das ist zum Beispiel die Mindestversicherungszeit, auch Wartezeit genannt. Sie kann 5, 15, 25, 35 oder 45 Jahre betragen. Für die Wartezeit zählen nicht nur die Monate, in denen Sie gearbeitet und Rentenbeiträge gezahlt haben. Es können vielmehr auch zusätzlich Monate sein, in denen Sie arbeitslos waren, ein Kind erzogen oder Krankengeld bekommen haben. Ein vorgezogener Altersrentenbezug ist hingegen mit Rentenabschlägen verbunden. Die anfallenden Rentenabschläge sind dabei für die gesamte Rentenlaufzeit und nicht nur für die Zeit bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze wirksam und betreffen auch die Hinterbliebenenrenten. Fast 60 Prozent der neu zugehenden Altersrenten werden derzeit durch Abschläge gekürzt.

ACHTUNG:
Mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze muss die Erwerbstätigkeit nicht aufgegeben und eine Rente beantragt werden. Eine Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus ist durchaus möglich und wird vom Staat sogar honoriert. Dem Beschäftigten werden keine Beiträge mehr einbehalten. Der Arbeitgeber muss jedoch weiterhin seinen Beitragsanteil abführen, der zu zahlen wäre, wenn der Vollrentenbezieher in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stünde.

Die gesetzliche Altersrente vor der Regelaltersgrenze

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, die gesetzliche Altersrente auch schon vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze ohne oder nur mit kleinen Abschlägen zu beziehen. Demnach sind mehrere vorgezogene Altersgrenzen und -renten zu unterscheiden:

  • die Altersrente für langjährig Versicherte

Diese Altersrente kann ab dem 63. Lebensjahr bezogen werden. Voraussetzung ist, dass eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt worden ist. Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rente ist mit Abschlägen in Höhe von 0,3 Prozent je Monat verbunden.

  • die Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Nach einer Wartezeit von 45 Jahren ist der Renteneintritt mit 65 Jahren ohne Abschläge möglich. Auf diese Wartezeit werden Pflichtbeiträge aus Beschäftigungsverhältnissen, selbstständigen Tätigkeiten und Pflege sowie Erziehungszeiten eines Kindes bis zum 10. Lebensjahr angerechnet.

  • die Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Für schwerbehinderte Menschen liegt die Altersgrenze der frühsten Inanspruchnahme der Altersrente bei 63 Jahren. Der abschlagsfreie Bezug der Altersrente wird wie die normale Altersrente stufenweise von 63 auf 65 Lebensjahre angehoben. Zugleich muss eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt sein. Schwerbehinderte Menschen sind Personen, deren Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent beträgt.

Antrag auf eine gesetzliche Altersrente

Wenn Sie eine gesetzliche Altersrente beziehen möchten, dann müssen Sie einen Antrag vor Rentenbeginn stellen. Den sogenannten Antrag auf die Altersrente stellen Sie ca. 3 Monate vor Ihrem Renteneintritt. Den Antrag können Sie bei jeder Stelle einreichen, die Sozialleistungen zahlt. Erst nach diesem Antrag und der Überprüfung des Anspruchs erfolgt die Bewilligung und Ihnen wird die gesetzliche Altersrente ausgezahlt.

UNSER TIPP:
Alle Versicherten mit mindestens fünf Beitragsjahren erhalten ab dem 27. Lebensjahr jährlich eine Renteninformation. Sie enthält unter anderem eine Berechnung über Ihre zu erwartende Altersrente. Auf diese Weise können Sie Ihre zusätzliche Altersvorsorge rechtzeitig planen, um die eventuell absehbare Rentenlücke zu schließen. Ob Sie die Altersrente zum gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkt oder vorzeitig beantragen und die Abschläge in Kauf nehmen sollen, können Sie auch in einem Beratungsgespräch klären. Sie können ermitteln lassen, für welche Altersrente Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bei der Entscheidung helfen Ihnen auch unsere unabhängigen Finanzberater, die Ihnen passende Finanzprodukte für Ihre zusätzliche Altersvorsorge vorstellen.

Verdienstgrenzen bei einer vorgezogenen Altersrente

Der Hinzuverdienst ist bei der vorgezogenen Altersrente durch Hinzuverdienstgrenzen streng limitiert. Diese Grenzen liegen seit 2013 bei 450 Euro im Monat. Bei einem flexiblen bzw. gleitenden Übergang in den Ruhestand durch den Bezug einer Teilrente von einem Drittel, der Hälfte oder zwei Dritteln der Vollrente bestehen unterschiedliche Regeln. Grundsätzlich orientieren sich die Hinzuverdienstgrenzen hierbei rechnerisch an der Höhe der Entgeltpunkte in den letzten drei Jahren vor Rentenbeginn. Angerechnet werden außerdem nur Einkommen aus abhängiger und selbstständiger Arbeit. Ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze ist eine Erwerbstätigkeit neben dem Bezug der gesetzlichen Altersrente aber wieder uneingeschränkt möglich.

Fazit

Wer die gesetzliche Altersrente bei Erreichen der Regelaltersgrenze beantragt, erhält seine Rente ohne Abschläge. Jeder frühere Rentenbeginn mindert die Höhe der Rentenzahlung. Zudem müssen bestimmte Mindestvoraussetzungen, eine Wartezeit von 5 Jahren und die Altersgrenze von mindestens 65 bzw. 67 Lebensjahren, erfüllt sein. Durch den jährlichen Informationsbrief von der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie die gesetzliche Altersrente überschlagsmäßig berechnen.

Über unsere*n Autor*in
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