Viele Deutsche sehnen frühzeitig ihren Ruhestand herbei, doch gleichzeitig machen sich auch Sorgen vor der Altersarmut breit. Um den Lebensabend wirklich genießen zu können, sollten Sie sich deshalb rechtzeitig um Ihre private Altersvorsorge kümmern. Welche Möglichkeiten Sie dazu haben, erfahren Sie hier!

Wer einen Vertrag zur private Altersvorsorge abschließen möchte, sollte sich vorher gut informieren oder ausführlich beraten lassen. © Finanzberater.net
Deutschlands Senioren werden immer älter und beziehen damit auch immer länger Rente. 2012 lag die Rentenbezugsdauer bei 19 Jahren und erreichte damit ein Rekordniveau. Dennoch sagt das wenig über die Höhe der einzelnen Renten und Pensionen aus. Die voraussichtliche Höhe Ihrer Rente berechnet die Deutsche Rentenversicherung jedes Jahr für Sie in Ihrer persönlichen Renteninformation. Auf diese Weise können Sie abschätzen, welche Rentenlücke Ihnen wahrscheinlich im Alter droht. Die gesetzliche Rente allein wird in den meisten Fällen nicht mehr ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard auch im Alter halten zu können. Deshalb ist es wichtig, sich rechtzeitig um eine zusätzliche Altersvorsorge zu kümmern – sei es in Form einer Direktversicherung, einer Lebensversicherung oder eines Fonds. Welche Produkte und Fördermöglichkeiten es zur privaten Altersvorsorge gibt und wo Sie eine kompetente Beratung einholen können, darüber klärt Sie Finanzberater.net im folgenden Text auf.
Private Altersvorsorge mit einer Lebensversicherung
Günstig Sparen, um im Alter seinen Lebensstandard halten zu können – darum geht es bei der privaten Altersvorsorge. Eine Möglichkeit der Altersvorsorge besteht in der Lebensversicherung. Es gibt verschiedene Arten von Lebensversicherungen: Die Risikolebensversicherung dient ausschließlich der Absicherung von Hinterbliebenen im Todesfall. Kapital bildende Lebensversicherungen eignen sich hingegen sowohl für die Absicherung von Hinterbliebenen als auch für die eigene Altersvorsorge, sofern Sie als Versicherungsnehmer das Vertragsende erleben. Dazu gibt es zwei Auszahlungsmöglichkeiten, nämlich als einmalige größere Summe oder als monatliche Auszahlung im Rahmen einer sogenannten Renten-Lebensversicherung. Beachten Sie dennoch: Eine Kapital-Lebensversicherung kann sowohl zur Altersvorsorge dienen, als auch als reine Geldanlage genutzt werden. Daher dürfen die Versicherungsbeiträge nicht von der Einkommenssteuer abgesetzt werden.
Kompetente Beratung zur privaten Altersvorsorge von unabhängigen Finanzberatern
Wer zur Altersvorsorge nur eine einseitige Beratung einholt, schränkt seine Auswahlmöglichkeiten vom vornherein ein. An einen Versicherungsmakler sollten Sie sich beispielsweise erst dann wenden, wenn Sie genau wissen, dass Sie eine Lebensversicherung zur Altersvorsorge abschließen wollen. Und egal wo Sie sich die Beratung einholen, kostenlos ist sie nicht! Auch für gratis angebotene Beratungen von Banken und Versicherungen zahlen Sie als spätere Kunde durch die Anlagekosten: Langfristig verlieren Sie Geld, weil Ihnen die Versicherungs- oder Bankberater in der Regel nur hauseigene Produkte empfehlen, an denen sie höhere Provisionen verdienen und damit auch die Kosten für ihre vermeintlich unentgeltliche Beratung begleichen.
Informieren Sie sich besser im vornherein über die angebotene Produktpalette, bevor Sie ein Beratungsgespräch vereinbaren. Zum leichteren Vergleich der Produkte zur Altersvorsorge können auch Leistungsberichte und Tests herangezogen werden.
Noch besser ist es allerdings, einen unabhängigen Finanzberater zu kontaktieren. Er gibt Ihnen Tipps, wie Sie die richtige Vorsorgestrategie und das entsprechende Produkt finden. Er kann Ihnen einzelne Produkte ausführlich vorstellen und erklären, welche Fallstricke Sie beachten sollten. Unabhängige und kompetente Finanzberater finden Sie auch hier auf unserem Portal.
Vom Arbeitgeber gestützte Direktversicherung
Die Direktversicherung ist eine Versicherung, die der Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abschließt. Durch eine Gehaltsumwandlung werden Teile des Bruttogehalts in eine Direktversicherung für die Altersvorsorge angelegt. Bei der Entscheidung für diese Art der Altersvorsorge ist generell zu beachten, dass die Ersparnis an Rentenversicherungsbeiträgen geringere Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung bedeutet. Zudem sind die Altersbezüge seit 2004 sozialversicherungspflichtig, das heißt, Sie müssen in der Auszahlungsphase auf Ihre monatlichen Bezüge den vollen Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten.
Risikoreichere Altersvorsorge mit Fonds
Eine zumeist ertragsreichere, aber zugleich riskantere Form der Altersvorsorge ist die Investition in Fonds. Regelmäßige Einzahlungen können beispielsweise in sogenannte Fonds-Sparpläne erfolgen. Aktienfonds investieren dabei in Aktien und Rentenfonds in festverzinsliche Wertpapiere wie Anleihen. Mischfonds legen Ihr Geld hingegen in unterschiedlichste Anlagen an, unter anderem auch in Immobilien als zusätzlicher Baustein in der privaten Altersvorsorge. Wegen der möglichen starken Kursschwankungen ist eine Aktieninvestition risikoreicher, aber auch potentiell rentabler als eine Investition in Anleihen oder eine Versicherung. Aktienfonds kommen deshalb eigentlich nur für Anleger infrage, die auf das angelegte Geld länger verzichten und auch höhere Verluste verkraften können.
Zulagen und Steuerersparnisse für die private Altersvorsorge
Der Staat fördert unter bestimmten Bedingungen Ihre zusätzliche Altersvorsorge. Dies geschieht entweder durch finanzielle Zuschüsse, sogenannte Zulagen oder Steuerersparnisse, den sogenannten Sonderausgabenabzug. Dadurch soll das Sparen für die Altersvorsorge lohnender gestaltet werden.
Grundzulage
Wer einen Teil seines Einkommens für eine zusätzliche Altersvorsorge aufwendet, erhält vom Staat Grundzulagen. Die Höhe dieser Zulagen richtet sich nach der Höhe der Eigenbeiträge. Jeder, der einen Mindesteigenbeitrag einbringt, erhält die volle Zulage. Die erforderliche jährliche Gesamtsparleistung liegt derzeit bei vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens. Gewährt wird neben der Grundzulage auch eine Kinderzulage für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht.
Steuerersparnis
Außerdem können im Rahmen der Einkommensteuererklärung bis zu 2.100 Euro jährlich als zusätzliche Altersvorsorgeaufwendungen steuermindernd geltend gemacht werden, selbst wenn diese mehr als vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens betragen. Das Finanzamt prüft dann, ob die Steuerersparnis höher ist als die Zulagenförderung, und zahlt in solch einem Fall den Teil der Steuerersparnis als Steuerrückzahlung aus. Darüber hinaus bleiben in der Ansparphase die Zinsen und Erträge steuerfrei.
Staatlich geförderte Altersvorsorge für Beamte
Nicht nur Angestellte und Selbstständige, auch Beamte, die zum Beispiel nach nur wenigen Jahren der Beschäftigung vorzeitig dienstunfähig wurden, können privat fürs Alter vorsorgen. Problematisch ist für Beamte, dass sie, im Gegensatz zu Beziehern einer gesetzlichen Rente, nicht auf eine zusätzliche Betriebsrente oder Geld aus einer Zusatzversorgung für Angestellte des öffentlichen Dienstes setzen können. Der Staat hat Beamte deshalb zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis für die private Altersrente vorgesehen. Voraussetzung für den Erhalt der vollen staatlichen Förderung ist, dass ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag abgeschlossen wird. Auf diese Weise können Staatsdiener zusätzlich zur Beamtenpension eine kapitalgedeckte Zusatzrente mit den oben beschriebenen Fördermöglichkeiten aufbauen.