Damit das Geld im Alter zum Leben reicht, braucht es eine ordentliche Altersvorsorge. Beamte sind dem Risiko der Altersarmut weniger ausgesetzt. Doch auch sie trifft die Absenkung des Versorgungsniveaus der Rentenversicherung. Daher kann sich für sie eine private Vorsorge lohnen.
Durch die Rentenreform 2001 hat sich bei der Altersvorsorge in den letzten Jahren eine deutliche Gewichtsverschiebung hin zur individuellen Vorsorge vollzogen. Das Rentenniveau von Beamten ist im Durchschnitt vergleichsweise hoch, aber auch für sie wird die private Vorsorge immer wichtiger. Immerhin wurden die maximalen Beamtenbezüge im Ruhestand von zuletzt 74 Prozent auf 71,75 Prozent der letzten Dienstbezüge gekürzt. Und im Gegensatz zu Beziehern einer gesetzlichen Rente sowie Angestellten des öffentlichen Dienstes beziehen spätere Voll-Pensionäre keine zusätzliche Betriebsrente oder Rente aus einer Zusatzversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit der privaten Altersvorsorge. Beamte können unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine Riester-Förderung in Anspruch nehmen. Angesichts dieser vielfältigen Möglichkeiten sollten Sie sich von einem professionellen Finanzprofi über die richtige private Altersvorsorge beraten lassen.
Altersvorsorge von Beamten durch die öffentliche Hand
In Deutschland lässt sich die Altersvorsorge grob in drei Kategorien unterteilen: die staatliche Regelsicherung, die betriebliche Alterssicherung und die private Altersvorsorge. Die Altersversorgung der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Beamten, Richter, Berufssoldaten und ihrer Hinterbliebenen wird als Pension oder Ruhegehalt bezeichnet und durch dem Beamtenversorgungsgesetz und dem Soldatenversorgungsgesetz geregelt. Die Altersvorsorge von Beamten wird über die öffentlichen Haushalte des Bundes, der Länder und der Kommunen finanziert.
Kapitalmarkt abhängige Altersvorsorge für Beamte
Generell soll die individuelle Vorsorgebereitschaft und -fähigkeit durch staatliche Maßnahmen gefördert und gestärkt werden. Die gesetzliche Regelung sieht dafür zwei Fördermöglichkeiten vor. Zum einen gibt es die Förderung der privaten Altersvorsorge durch Zulagen oder steuerlichen Sonderausgabenabzug, die sogenannte Riester-Förderung. Zum geförderten Personenkreis zählen auch Beamte. Auf diese Weise kann eine kapitalgedeckte Zusatzrente, zusätzlich zur Beamtenpension, aufgebaut werden. Voraussetzung für den Erhalt der vollen staatlichen Förderung ist, dass ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag abgeschlossen wird. Selbstverständlich kommen zur Altersvorsorge für Beamte auch herkömmliche Vorsorgeformen wie das Ansparen oder die Vermögensbildung durch den Erwerb von Immobilien infrage, die keine reinen Formen der Altersvorsorge darstellen. Zum anderen gibt es die Förderung der Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge durch Steuervorteile und Sozialabgabenfreiheit. Diese Art der Altersvorsorge kommt für Beamte jedoch leider nicht in Betracht.
Altersvorsorge für Beamte durch Aktienfonds
Aktienfonds sind eine weitere Form der Altersvorsorge. Beamte sollten sich schon im Vorfeld, wie alle anderen Anleger auch, über die Fonds genau informieren, denn schon mit der Auswahl wird das Risiko beeinflusst. Des Weiteren begrenzen regelmäßige Kontrollen des Fondssparplans mögliche Verluste. Außerdem eignen sich Aktienfonds eher zur langfristigen Investition. Denn je länger ein Fondssparplan läuft, umso geringer ist auch die Verlustwahrscheinlichkeit.
Altersvorsorge für Beamte: Was am Ende bleibt
Für das Berechnungsverfahren der Rente gilt der Grundsatz der Lohn- und Beitragsbezogenheit. Das heißt, die Rentenhöhe richtet sich vor allem nach dem Arbeitsentgelt während des Versicherungs- beziehungsweise Erwerbslebens. Das jährlich erzielte Arbeitsentgelt wird dabei in Entgeltpunkte umgewandelt, indem es durch das Durchschnittsentgelt im gleichen Jahr geteilt wird. Wer in einem Kalenderjahr genauso viel Entgelt erzielt hat wie der Durchschnitt aller Versicherten, erhält hierfür einen Entgeltpunkt. Der aktuelle Rentenwert ist dann ein bestimmter Geldbetrag. Er entspricht der Monatsrente, die ein Durchschnittsverdiener für ein Jahr Beiträge erhält, und wird regelmäßig entsprechend der Lohnentwicklung angepasst. Derzeit steigert jedes volle Dienstjahr, in dem ein Beamter Vollzeit gearbeitet hat, den individuellen Anspruch auf Ruhegehalt um den Wert 1,79375, so dass nach 40 Jahren der höchstmögliche Wert von 71,75 erreicht werden kann. Eine private Altersvorsorge für Beamte kann hier Abhilfe schaffen.