Private Altersvorsorge bedeutet, finanziell und materiell für seinen Lebensabend vorzusorgen. Denn Krankheit oder altersbedingt nachlassende Leistungsfähigkeit kann dazu führen, dass Sie im Alter kein regelmäßiges Arbeitseinkommen mehr erbringen können. Eine Lebensversicherung ist zur privaten Altersvorsorge eine weitverbreitete Variante.

Besonders interessant ist eine Lebensversicherung als Altersvorsorge für Selbstständige und Unternehmer, da diese Personenkreise nicht in die staatliche Rentenkasse einzahlen und somit auch keine staatliche Rente erhalten. © Finanzberater.net
Mit der Sozialgesetzgebung bismarckscher Prägung wurden ehemalige Arbeitnehmer unabhängiger von der Versorgung durch nahe Familienmitglieder gemacht. Im Rahmen der Sozialversicherung garantiert der Staat seinen Bürgern heute, dass sie ihren späteren Lebensunterhalt durch eine entsprechende Altersvorsorge bestreiten können. Dabei ist die gesetzliche Rentenversicherung immer noch die wichtigste Säule. Etwa 80 Prozent des Einkommens von Personen über 65 Jahren stammen derzeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die zweite Säule der Altersvorsorge sind die betrieblichen Pensions- und Rentenansprüche. Die dritte Säule stellt die private Absicherung dar. Angesichts der zunehmenden gesetzlichen Rentennehmer kann insbesondere die jüngere Generation keine angemessene Rendite aus den Einzahlungen mehr erwarten. Ebenso erhalten Selbstständige und Unternehmer keine staatliche Rente, weil sie nicht verpflichtet sind, in die staatliche Rentenkasse einzuzahlen. Für diese Personenkreise ist es daher notwendig in eine private Vorsorge zu investieren, um den Lebensabend abzusichern. Finanzberater.net informiert Sie hier über die Typen der Lebensversicherung als Altersvorsorge.
Altersvorsorge durch Lebensversicherung absichern
Wenn Sie sich Möglichkeiten einer Altersvorsorge in einer Beratung zeigen lassen, dann werden Ihnen generell zwei Arten der privaten Vorsorge vorgestellt: Der Erwerb von Sachkapital und die Bildung von Finanzkapital. Sachkapital kann in Form von Grund und Boden, Wohnungen oder Gebäuden bestehen, dass entweder selbst genutzt, vermietet oder verpachtet wird. Finanzkapital umfasst hingegen Anlagen in Aktien, Anleihen, Investmentfonds, Sparbriefen oder einer Lebensversicherung. Welche Form der Altersvorsorge Sie wählen, hängt in erster Linie davon ab, wie viel Risiko Sie bereit sind einzugehen. Als weniger risikoreich sind etwa Bundesschatzbriefe anzusehen, weil sie eine feste Rendite über eine bestimmte Laufzeit garantieren. Demgegenüber werfen Aktienanlagen zwar eine im Durchschnitt höhere Rendite ab, sind dafür aber auch mit einem deutlich höheren Risiko behaftet.
Großer Beliebtheit erfreuen sich in Deutschland Lebensversicherungen und Termingelder. 2008 bestritten diese beiden Anlageformen etwa 32 Prozent und 64 Prozent der Geldvermögensbildung. Um die späteren Bezüge Ihrer Rente zu berechnen, können Sie die für Sie in Frage kommenden Renten durch Angabe Ihres Alters bestimmen lassen. Wenn Sie dabei feststellen sollten, dass die Bezüge eher gering ausfallen, sollten Sie bereits jetzt vorsorgen und beispielsweise eine Lebensversicherung als Altersvorsorge abschließen. Zwischen welchen Modellen Sie wählen können, erfahren Sie im Folgenden.
Lebensversicherung: Altersvorsorge nach Risikoabwägung
Lebensversicherungen dienen als Vorsorgemodelle, die Sie im Alter absichern oder den Familienangehörigen eine Absicherung verschaffen. Mit Eintritt eines Versicherungsfalls, beispielsweise des Todesfalls, wird die Versicherungsleistung fällig. Letztere wird von den Versicherungsprämien aller Versicherten finanziert. Ein Teil der Prämie dient der Kapitalansammlung, der Rest deckt das gewählte Risiko ab. Als Rendite gibt es eine garantierte Verzinsung. Die darüber hinausgehenden Erträge, die sogenannte Überschussbeteiligung, eine Beteiligung an Gewinnen aus Anlagen der Kundengelder am Kapitalmarkt, werden auf die Versicherungssumme addiert. Eine Lebensversicherung kann zur Altersvorsorge kann in verschiedenen Typen erfolgen.
Lebensversicherung: Zur Altersvorsorge Kapital anhäufen
Bei der Kapitallebensversicherung können Sie unterschiedlich gestaltete Verträge wählen. Generell wird ein Vermögen aufgebaut und die Anlagehöhe frei vereinbart. Daraus ergibt sich eine unverbindliche Prognose über den Auszahlungsbetrag, der letztlich bei Ablauf der Versicherung ausgezahlt wird. Unterschiede ergeben sich bei der Art der Renditeerzielung. So gibt es Policen, bei denen die eingezahlten Gelder der Versicherten in fest verzinslichen Wertpapieren, häufig in Bundesschatzbriefen, angelegt werden. Auf diese Weise lassen sich kleinere, aber auch stabilere Renditen erzielen. Eine weitere Variante der Kapitallebensversicherungen sind die fondsgebundenen Policen. Hier sind die Versicherungsunternehmen dazu verpflichtet, konkret auszuweisen, in welche Fonds die Gelder der Versicherten investiert werden. Als Versicherter müssen Sie darauf achten, dass bei den Gesellschaften ein kleinerer Teil des Beitrages auch als Risiko verrechnet wird.
Unterschiede ergeben sich auch bei der Art der Auszahlung der Leistungen. So kann eine einmalige Auszahlung des kompletten Versicherungsbetrages oder eine gestaffelte Auszahlung, bei der die Versicherten in festgelegten Abständen regelmäßig Geld erhalten, vereinbart sein. Die Leistung einer Kapitallebensversicherung wird fällig, wenn die versicherte Person während der Laufzeit des Vertrages stirbt oder zum vertraglich vereinbarten Ablauftermin. Die Kapitallebensversicherung sorgt also für den Todesfall vor, häuft aber auch Versorgungskapital für den sogenannten Erlebensfall an. Sie verbindet den Risikoschutz mit der Ansammlung von Kapital. Die Höhe der Versicherungsleistung ist abhängig von Geschlecht, Eintrittsalter, Laufzeit und Beitrag.
Risikolebensversicherung: Schutz für Familienangehörige im Todesfall
Bei der Risikolebensversicherung, auch Todesfallversicherung genannt, steht das Absichern der Hinterbliebenen im Vordergrund. Eine Altersvorsorge durch Vermögensaufbau wird im Vergleich zur Kapitallebensversicherung hier nicht durchgeführt, denn Risikolebensversicherungen treten nur im Falle des Todes der versicherten Person ein. Je nach Höhe des versicherten Beitrages können damit die Bestattungskosten und die Kosten der Nachlassklärung decken oder bei höheren Summen auch der Versorgung der Hinterbliebenen dienen. Sie können die Versicherungssumme beispielsweise so hoch wählen, dass für die Hinterbliebenen noch ein Betrag übrig bleibt, von dem das ausgefallene Einkommen der verstorbenen Person über einen gewissen Zeitraum ausgeglichen wird.
Andere Formen der Lebensversicherung der privaten Altersvorsorge sind dynamische Modelle: Die Beiträge der dynamischen Lebensversicherung werden nach zuvor vereinbarten Prozentsätzen angehoben oder mit der Erhöhung der Höchstbeiträge der gesetzlichen Rentenversicherung automatisch berechnet. Der Versicherte kann die dynamischen Erhöhungsbeiträge dabei auch ablehnen. Außerdem wird die Risikolebensversicherung häufig an andere Versicherungsarten gekoppelt. In den meisten Fällen ist das eine Unfallzusatzversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung.