Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung aus ihrem Entgelt, indem sie auf einen Teil ihres Bruttolohnes verzichten und diesen in eine Pensionskasse oder Direktversicherung einzahlen lassen. Die zusätzliche Altersvorsorge ist so relativ einfach zu handhaben.
Die Organisation und Durchführung der betrieblichen Altersversicherung ist Aufgabe des Betriebes. Eine eigenständige Durchführung, abgesichert durch Rückstellungen, kommt jedoch nur für Großunternehmen in Betracht. Kleine oder mittlere Betriebe bedienen sich meist eines externen Durchführungsweges, wie zum Beispiel der Direktversicherung. Als Altersvorsorge schließt der Arbeitgeber hier für seine Mitarbeiter eine Renten- oder Lebensversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft ab. Dabei zahlt entweder der Arbeitgeber einen Teil des Gehalts der Arbeitnehmer ein oder er schafft die Möglichkeit, dass die Arbeitnehmer dies im Rahmen der Entgeltumwandlung selbst tun. Umgewandelt werden können nicht nur Bestandteile aus dem laufenden Monatsgehalt, sondern auch einmalige Leistungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder andere vermögenswirksame Leistungen. Die Versicherung verwaltet dann die Versicherungsgesellschaft, die später auch die Leistung an die Rentner auszahlt. Ob und für wen sich diese Art der zur zusätzlichen Altersvorsorge lohnt, darüber informiert Sie Finanzberater.net nun im Folgenden.
Förderung der Direktversicherung zur Altersvorsorge durch Zulagen
Die Altersvorsorge durch eine Direktversicherung wird mit staatlichen Zulagen gefördert, sofern die Arbeitnehmer dem Personenkreis angehören, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die Höhe der Zulagen ist dabei abhängig vom Familienstand und der Kinderzahl der begünstigten Person. Die Grundzulage beträgt 154 Euro. Hinzu kommt noch eine Kinderzulage von 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren und 300 Euro für Kinder, die nach 2008 geboren wurden. Die Eigenleistung muss im Jahr jedoch mindestens 60 Euro betragen. Dennoch beträgt die maximale Förderung der Altersvorsorge im Vergleich zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung vier Prozent. Die Zulagen werden dann direkt von der Deutschen Rentenversicherung auf den Rentenvertrag eingezahlt.
Förderung der Direktversicherung zur Altersvorsorge durch Steuerfreiheit
Seit 2005 besteht zudem die Möglichkeit der Steuerfreiheit der Versicherungsbeiträge. Der Gesetzgeber gibt vor, dass Arbeitnehmer derzeit bis zu 2.688 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei von ihrem Bruttogehalt in die Direktversicherung zur Altersvorsorge investieren dürfen. Für Beiträge von bis zu 1.800 Euro werden keine Steuern, dafür allerdings Sozialabgaben erhoben. Wenn Sie einen Vertrag haben, der 2005 oder vorher abgeschlossen wurde, gelten andere Regeln: Die Beiträge werden in diesem Fall pauschal mit einem Steuersatz von 20 Prozent versteuert.
Direktversicherung: Betriebliche Altersvorsorge beim neuen Arbeitgeber fortführen
Die gesetzliche Regelung sieht beim vorzeitigen Ausscheiden aus dem Unternehmen durch einen Jobwechsel, eine Kündigung oder einen Renteneintritt vor, dass die eingezahlten Beiträge erhalten bleiben – egal, ob es sich um eine Lebensversicherung zur Altersvorsorge handelt oder nicht. Allerdings muss der Arbeitnehmer beim Ausscheiden mindestens das 25. Lebensjahr vollendet und der Vertrag mindestens 5 Jahre bestanden haben. Die Versicherungsansprüche können dann nicht mehr verfallen. Treten Sie als Arbeitnehmer eine neue Stelle an, haben Sie folgende Möglichkeiten, Ihre bestehende Direktversicherung zur Altersvorsorge fortzuführen:
- Der Vertrag kann beim bisherigen Arbeitgeber verbleiben und wird dort fortgeführt.
- Der alte Vertrag wird beim neuen Arbeitgeber weitergeführt.
- Das Guthaben wird in einen neuen Vertrag übertragen, sofern die alte und die neue Versicherungsgesellschaft dem Übertragungsabkommen des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft angehört.
- Die Versicherung wird mit Eigenbeiträgen fortgeführt, wenn der neue Arbeitgeber nicht bereit ist, den bestehenden Vertrag zu übernehmen.
- Der Altersvorsorgevertrag wird beitragsfrei gestellt und Einzahlungen können später wieder aufgenommen werden.
Welche Möglichkeit der Mitnahme Ihnen zur Verfügung steht, sollten Sie zuerst mit Ihrem Arbeitgeber abklären oder direkt beim Versicherungsträger erfragen. Auch ein Finanzberater kann Sie detailliert über Ihre Möglichkeiten aufklären und Sie bei einem Arbeitsplatzwechsel unterstützen. Über unser Fachportal finden Sie schnell und bequem kompetente Finanzprofis aus der Region.
Vor- und Nachteile der Direktversicherung als Altersvorsorge
Eine Direktversicherung als Altersvorsorge abzuschließen, kann sich insbesondere für privat versicherte Arbeitnehmer lohnen, weil sie in der Auszahlphase im Gegensatz zu Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkasse keinen Beitrag an ihre Krankenkasse abführen müssen. Die Direktversicherung wird als Altersvorsorge beim Arbeitsplatzverlust zudem nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Die Direktversicherung kann in vielen Formen der Entgeltumwandlung, auch mit eigenen Mitteln, finanziert werden. Den Vorteilen der Entgeltumwandlung stehen aber auch Nachteile gegenüber. Denn die Minderung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts hat zugleich zur Folge, dass sich entsprechend auch die sozialversicherungspflichtigen Leistungsansprüche mindern.
Das Arbeitslosengeld, das Krankengeld und auch die spätere Altersrente fallen niedriger als bei der vollen Einzahlung des Gehalts aus. Der Arbeitnehmer darf erst am Ende der Laufzeit, frühestens aber mit Erreichen des 62. Lebensjahres, die Auszahlungen aus der Direktversicherung erhalten. Die Fälligkeit darf dabei nicht vor dem 60. Lebensjahr eintreten. Dem Arbeitnehmer ist es bei der Direktversicherung zudem nicht gestattet, vor dem Erreichen des Rentenalters einseitig über das Guthaben zu verfügen, den Vertrag abzutreten, zu beleihen oder zu verpfänden. Zu Beginn der Rentenlaufzeit ist nur eine Teilkapitalauszahlung bis maximal 30 Prozent des angesparten Kapitals, mit entsprechender Restverrentung, möglich. Für Neuverträge ab 2005 ist eine Verrentung der Auszahlungen vorgeschrieben, das heißt, die Auszahlungen erfolgen monatlich und werden nachgelagert besteuert. Das kann jedoch auch Vorteile bringen, weil der Steuersatz im Rentenalter voraussichtlich niedriger sein wird als während der ausgeübten Berufstätigkeit.
Direktversicherung: Als Altersvorsorge für Sie geeignet?
Die gesetzlichen Rentenleistungen und private Vorsorge können durch eine betriebliche Altersvorsorge ergänzt werden. Dennoch gibt es viele verschiedene Durchführungswege diese zu bewerkstelligen. Bevor Sie sich für die Direktversicherung zur betrieblichen Altersvorsorge entscheiden, sollten Sie daher einen objektiven Rat von einem Finanzberater einholen. Er kann Sie detailliert über Ihre Möglichkeiten der Alterssicherung aufklären. Auf unserem Portal finden Sie dazu unabhängige Fachleute, die Ihre Altersvorsorge planen und eine Beratung durchführen können. Im Gespräch können Sie klären, ob sich eine betriebliche Alterssicherung oder eine Privatrente mit Vergünstigungen, wie der Riester-Förderung, eher für Sie lohnen würde.