Vom Sparen halten die Deutschen viel, doch Anlagen mit einem Fondssparplan sind immer noch wenig bekannt oder werden als risikoreich angesehen. Dabei können die eigenen Investitionen mit staatlichen vermögenswirksamen Leistungen im Fondssparplan kombiniert werden. Wie das geht, zeigt Finanzberater.net hier.
Wer sich für das Fondssparen entscheidet, zahlt einmalig oder über einen Sparplan regelmäßig einen bestimmten Geldbetrag an eine Kapital- oder Fondsgesellschaft, die diesen dann möglichst gewinnbringend investiert. Die Auswahl der Fonds ist hierbei entscheidend: Aktienfonds investieren nur in Aktien. Rentenfonds legen das Geld in Unternehmens- oder Staatsanleihen an, Immobilienfonds investieren dagegen in Wohn- und Geschäftsgebäude. Garantiefonds sagen für das Ende der festgesetzten Vertragslaufzeit entweder mindestens die Rückzahlung des ursprünglich eingezahlten Anlagebetrages oder einen bestimmten Prozentsatzes davon zu. Mischfonds investieren in verschiedene Anlageformen, beispielsweise sowohl in Aktien als auch in Immobilien.
Zusammenstellung eines Fondssparplans
Um zu bestimmen, über welche Mischung der eigene Fondssparplan verfügen soll, können Online-Rechner zu Hilfe genommen werden, in denen Daten zur Wertentwicklung für einzelne Fonds aufgelistet sind. Einige Fondsrechner zeigen auch, ob sich ein bestimmter Fonds besser entwickelt als der Referenzfonds der jeweiligen Fondsgruppe, der als sogenannter Benchmark gilt. Wie gut ein Fondssparplan im Vergleich zu den anderen dasteht, kann allerdings nur ein ausgewiesener Finanzexperte ermitteln, da die einzelnen Datensätze zusammengeführt und ausgewertet werden müssen. Ein Fondssparplan-Rechner kann diese Beratungsleistung nicht liefern.
In welchen Fonds und in welcher Höhe Anleger investieren, bestimmt ihre Risikobereitschaft. Technologieaktien-Fonds können beispielsweise deutlich höhere Renditen erzielen als Immobilienfonds, dafür ist auch das Verlustrisiko höher. Für junge Leute sind Fondssparpläne vor allem mit Blick auf die spätere Rente interessant. Die regelmäßige Investition in Mischfonds ermöglicht beispielsweise einen kontinuierlichen Vermögensaufbau. Selbst aus kleinen monatlichen Raten kann so eine stattliche Zusatzrente entstehen. Der große Vorteil eines Fondssparplans ist nämlich seine große Flexibilität beim Ansparen: Anders als bei vielen anderen Anlageformen ist weder die Höhe des Einzahlungsbetrages noch der Zeitraum der Einzahlung unumstößlich festgesetzt. Das macht Fondssparen gerade für Arbeitssuchende und Jobeinsteiger mit spärlichen oder schwankenden Einkommen interessant. Denn wenn ein Anleger einmal knapp bei Kasse ist, können die Höhe oder das Intervall der Sparraten heruntergefahren oder die Einzahlungen ganz ausgesetzt werden. Steht wieder mehr Geld für den Sparplan zur Verfügung, sind auch wieder höhere Raten- oder Sonderzahlungen möglich.
Unabhängig vom Risiko und den Renditeaussichten, bei jedem Fondssparplan fallen für den Anleger Kosten an. So wird die Vermögensplanung durch folgende Kostenpunkte beeinflusst:
- ein Ausgabeaufschlag von bis zu fünf Prozent für die Arbeit der Fondsmanager
- eine jährliche Verwaltungsgebühr von rund einem Prozent
- auf einige Depotkonto fallen Gebühren an
- Dividendenerträge aus Aktienfonds unterliegen der Kapitalertragssteuer
- Zinserträge aus Rentenfonds unterliegen ebenfalls der Kapitalertragssteuer
- bei Immobilienfonds fallen Mieteinnahmen an, die besteuert werden müssen.
Wege der staatlichen Förderung für einen Fondssparplan
Investieren Sie als Anleger in Vermögenswirksame Leistungen mit einem Fondssparplan, können sie von den Vorteilen der Fonds am Finanzmarkt und von der staatlichen Förderung profitieren. Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind dabei Sparbeträge, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt. Dabei zahlen die Arbeitgeber die VL teilweise oder sogar komplett zum Gehalt. Der Staat fördert diese Zuleistungen von bis zu 400 Euro in Form einer Arbeitnehmer-Sparzulage für Alleinstehende mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 20.000 Euro und für zusammen Veranlagte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro. VL-Verträge müssen sechs Jahre lang bespart und ein weiteres Jahr festgesetzt werden. Nach dem siebten Jahr, der sogenannten Sperrfrist, kann der Sparer über die gesamte Summe aus Einzahlungen und Erträgen verfügen. Einige Kapital- oder Fondsgesellschaft bieten dazu geregelte Entnahmepläne an.
Eine andere Art der öffentlichen Förderung für Fondssparpläne ist im Rahmen der privaten Altersvorsorge möglich: Die sogenannte Riesterförderung erhält ein zertifizierter Fondssparplan, der frühestens mit dem 62. Lebensjahr beziehungsweise im Fall einer vorzeitigen Erwerbsminderung, eine lebenslange Auszahlung vorsieht. Ein Riester Fondssparplan muss zudem zu Beginn der Auszahlungsphase wenigstens die eingezahlten Beiträge und Zulagen garantierten. Außerdem darf das angesammelte Kapital in der Ansparphase nicht beliehen, verpfändet oder anderweitig verwendet werden. Bei schädlicher Verwendung müssen die Zulagen beziehungsweise Steuervergünstigungen ansonsten zurückgezahlt werden.