Werden Fond-Renditezahlen veröffentlicht, gelten diese Werte nur für investierte Anlagebeträge. Doch Anleger müssen auch Ausgabeaufschläge und Depotkosten bezahlen, was die eigentliche Fondsrendite mindert. Um den echten Ertragswert Ihres Fondssparplans zu berechnen, sollte Sie diese Kosten mitbedenken.
Mit einem Fondssparplan können Sie Ihr Geld längerfristig in Aktien-, Anleihen-, Investment-, Misch- und Garantiefonds zum Vermögensaufbau anlegen. Die Rendite bildet dabei den wichtigsten objektiven Vergleichsmaßstab, um einen Fondssparplan zu berechnen. Dahinter verbirgt sich der Ertrag, den eine Anlage im Jahr erbringt. Bei der Ertragsberechnung werden von den laufenden Erträgen alle Kosten und Gebühren abgezogen, was den tatsächlichen Reinertrag ergibt. Finanzberater.net informiert Sie hier, wie Sie die tatsächliche Rendite Ihres Fondssparplans mit Abzügen aus der Steuer, Aufschlägen, Gebühren und Vergünstigungen berechnen können.
Fondssparplan nach Kostenaufschlag berechnen
Die Renditezahlen, die Fondsgesellschaften in ihren Prospekten ausweisen, stimmen meist nicht mit der Rendite überein, die Sie tatsächlich auch bekommen. Denn die veröffentlichten Renditezahlen gelten nur für solche Anlagebeträge, die tatsächlich investiert und in das Fondskonto eingezahlt wurden. Wer einen Fondssparplan bei einer Fondsgesellschaft oder einer Bank hat, der muss jedoch mit Ausgabeaufschlägen rechnen, die bis zu 6 Prozent betragen können. Zusätzlich müssen Sie als Anleger die Depotkosten, Verwaltungskosten und Entgelte für die Finanzmakler zahlen. Diese zusätzlichen Kosten müssen Sie von der eigentlichen Rendite abziehen, wenn Sie Ihren Fondssparplan berechnen möchten.
Die tatsächliche Rendite Ihres Fondssparplans ohne Ausgabeaufschlag können Sie dennoch überschlagsmäßig mit einem Renditerechner ermitteln, wie Sie ihn auf zahlreichen Online-Plattformen finden. Damit der Rechner für den Fondssparplan funktioniert, müssen Sie folgende Daten parat haben:
- Einmalbetrag oder monatlichen Betrag für den Fondssparplan
- Anlagezeitraum
- kalkulierter Kursgewinn, also die veröffentliche Rendite des Fonds
- Ausgabeaufschläge für den Fonds
- Mindestentgelte pro Depot und Jahr
- jährliche Depotentgelte in Bezug auf Posten und Anlagebeträge
Zuletzt können Sie noch auswählen, ob die 25-prozentige Abgeltungssteuer für die Berechnung des Fondssparplans abgezogen werden soll oder nicht. Der Fondsrendite-Rechner errechnet auf diese Weise die tatsächliche Rendite Ihres Fondssparplans. Es wird erkenntlich, wie rentabel Ihr Plan ist, welcher Ertrag erwirtschaftet werden kann und wie hoch Ihr Guthaben am Ende des Anlagezeitraums abzüglich aller entstandenen Kosten ist.
Höhe der Erträge nach Abzug der Abgeltungssteuer
Die Erträge aus einem Fondssparplan lassen sich generell in Zinsen, Dividenden und Kursgewinne unterteilen. Durch die Abgeltungssteuer werden automatisch 25 Prozent der Zinsen und Dividenden an das Finanzamt abgeführt. Mit einem ausreichenden Freistellungsauftrag kann dieser Abzug allerdings vermieden werden. Kursgewinne werden hingegen erst zum Zeitpunkt der Auszahlung mit 25 Prozent besteuert. Ist Ihr persönlicher Steuersatz jedoch niedriger als der Abgeltungssteuersatz, so wird Ihnen die Differenz im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zurückerstattet.
Die Höhe der Auszahlung bei einem Fondssparplan ohne Kapitalverlust berechnet sich nach der Steuer beispielsweise wie folgt: Ein Anleger zahlt 35 Jahre lang monatlich 100 Euro ein. Die Fonds erwirtschaften abzüglich der Depotgebühren 7,72 Prozent Nettorendite im Jahr. So ergeben sich am Ende der Laufzeit 196,712 Euro. Die vereinbarte Auszahlung nach dem Entnahmeplan beträgt 6 Prozent im Jahr. Daraus ergibt sich eine monatliche Auszahlung von 984 Euro und nach Abzug der 28-prozentigen Steuer 787 Euro.
Fondssparplan mit staatlichen Zulagen und Steuervergünstigungen berechnen
Zum Fondssparen können Sie allerdings auch einen Vertrag mit Riester-Förderung abschließen, wodurch sich die Erträge für den Fondssparplan wiederum gänzlich anders berechnen. Anleger erhalten für den Riester-Fondssparplan staatliche Zulagen. Seit 2008 sind es 154 Euro als jährliche Grundzulage und 300 Euro Zulage je Kind, für das es Kindergeld gibt. Die volle Grundzulage gibt es für Anleger, die mindestens 4 Prozent ihres Bruttojahreseinkommens einzahlen. Wer weniger anspart, erhält weniger Zulagen vom Staat. Neben der Zulagenförderung können die eingezahlten Beiträge für den Fondssparplan von der Steuer abgesetzt werden. Der Maximalbetrag dafür liegt bei 2.100 Euro im Jahr. Die Steuervergünstigung wird allerdings nur gewährt, wenn er für den Steuerpflichtigen günstiger als der Anspruch auf Zulagen ist. Ein Riester-Fondsparplan muss zur Förderung jedoch einige Kriterien erfüllen und garantieren, dass:
- bei Eintritt des Rentenalters mindestens die eingezahlte Summe bereitsteht,
- der Vertrag mindestens zwölf Jahre läuft,
- lebenslange Bezüge gewährleistet sind,
- eine Übertragung und Pfändung ausgeschlossen sind,
- das Geld nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird,
- die Abschlusskosten des Fondssparplans auf 5 Jahre verteilt sind und
- eine vierteljährige Kündigung sowie ein Ruhelassen des Vertrages möglich ist.
Zur Entscheidungsfindung, ob ein Riester-Fondssparplan für Sie eine günstige Lösung darstellt, ist ein Blick auf diese steuerlichen Aspekte erforderlich. Nicht-riesterfähige Sparpläne sind nämlich nur mit dem sogenannten Ertragsanteil zu versteuern. Er liegt bei einer 65-jährigen Person bei etwa 27 Prozent. Riester-Sparer müssen die Auszahlungen aus dem Sparplan hingegen im Rentenalter voll versteuern. Anderseits sind die Aufwendungen in der Ansparphase steuerlich abzugsfähig.