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Altersvorsorge

Durchführungswege Ihrer betrieblichen Altersvorsorge

Finanzberater.net Team
Verfasst von Finanzberater.net Team
Zuletzt aktualisiert: 25. Oktober 2013
Lesedauer: 5 Minuten

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine einfache Möglichkeit, um neben der gesetzlichen Rentenleistung mit einem zusätzlichen Finanzpolster für den Ruhestand vorzusorgen. Finanzberater.net erklärt Ihnen hier, welche Durchführungswege Ihnen und Ihrem Arbeitgeber für Ihre Betriebsrente zur Wahl stehen.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist das wichtigste Instrument, mit deren Hilfe Rentner und Pensionäre ihren Lebensunterhalt im Alter bestreiten. Etwa 80 Prozent des Einkommens von Personen über 65 Jahren stammen derzeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Angesichts der zunehmenden Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung kann jedoch insbesondere die jüngere Generation keine angemessene Rendite aus den Einzahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung mehr erwarten. Die betrieblichen Pensionen und Rentenansprüche als zweites Standbein der Altersvorsorge werden daher immer wichtiger, um sich gegen das Risiko der Altersarmut abzusichern und der drohenden Rentenlücke zu entgehen. Welche Arten und Fördermöglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge es gibt, klärt Finanzberater.net hier.

Betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung

Seit 2002 haben Beschäftigte grundsätzlich das Recht, einen Teil ihres Lohns oder Gehalts zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge umzuwandeln, um später eine Betriebsrente zu erhalten. Dieses Vorgehen wird als Entgeltumwandlung bezeichnet. Die Beiträge zur Altersvorsorge können dabei arbeitgeberfinanziert sein, vom Arbeitnehmer allein oder von beiden Seiten gemeinsam aufgebracht werden. Eine Pflicht des Arbeitgebers, sich an der Alterssicherung seiner Beschäftigten finanziell zu beteiligen, ist durch den Rechtsanspruch allerdings nicht entstanden.

Durchführungsmöglichkeiten zur betrieblichen Altersvorsorge

Arbeitnehmer und -geber können zum Aufbau der späteren Betriebsrente verschiedene Durchführungswege wählen:

  • Erfolgt die betriebliche Altersvorsorge durch eine unmittelbare Direktzusage, sagt der Arbeitgeber seinen Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung zu, ohne sich hierfür eines externen Trägers zu bedienen. Der Betrieb bildet in diesem Fall Pensionsrückstellungen in seiner Handels- und Steuerbilanz. Diese Art der betrieblichen Altersvorsorge bietet im Vergleich zu den versicherungsförmigen Varianten eine flexible Ausgestaltung der Leistungen und kann auch Zusagen auf einmalige Kapitalleistungen beinhalten.
  • Zur versicherungsförmigen betrieblichen Altersvorsorge zählt beispielsweise die Direktversicherung. Hier schließt der Arbeitgeber eine Versicherung auf das Leben seiner Mitarbeiter ab und zahlt die Beiträge dafür in eine Lebensversicherung ein. Der Versicherungsnehmer ist hierbei immer der Arbeitgeber, auch wenn die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung finanziert werden. Der Arbeitnehmer selbst ist bezugsberechtigt und kann die Leistungen aufgrund dessen direkt vom Versicherer einfordern. Direktversicherungen gewähren für die Auszahlphase eine Garantieleistung und räumen außerdem häufig ein sogenanntes Kapitalwahlrecht ein. So kann das aufgebaute Vermögen bei Renteneintritt in einer Summe abgerufen werden. Sobald dieses Kapitalwahlrecht jedoch ausgeübt wurde, entfällt die Steuer- und Sozialversicherungsbefreiung der Beiträge für die Zukunft. Damit Ihnen keine Nachteile in Sachen betrieblicher Altersvorsorge entstehen, sollte die Auflösung des Vertrages deshalb erst kurz vor Renteneintritt erfolgen.
  • Eine Direktversicherung ist eine vom Arbeitgeber abgeschlossene Versicherung. Vertragspartner des Versicherungsunternehmens ist also der Arbeitgeber, weshalb ein Arbeitnehmer die Versicherung auch nicht von sich aus kündigen kann. Bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses kann die Direktversicherung stattdessen beitragsfrei gestellt werden. Innerhalb von zwei Jahren nach Stilllegung des Vertrages kann die Direktversicherung auch wieder aufgenommen werden. Weiterhin besteht bei gegenseitigem Einverständnis die Möglichkeit, Ihre erworbenen Anwartschaften zum neuen Arbeitgeber mitzunehmen, sodass Sie Ihre betriebliche Altersvorsorge nicht gleich kündigen müssen. Der neue Arbeitgeber kann entweder die Zusage des ehemaligen Arbeitgebers übernehmen oder den Wert der bisherigen Leistungen in sein eigenes Betriebsrentensystem übertragen.

Weitere Möglichkeiten zur betrieblichen Altersvorsorge

Werden die Beiträge der betrieblichen Altersvorsorge in einen Pensionsfonds gezahlt, bestehen diese zum großen Teil aus Aktien und sollen in diesem Rahmen hohe Renditen bringen. Als Arbeitnehmer erhalten Sie von der Fondsgesellschaft eine lebenslange Altersrente, die nachgelagert versteuert wird. Ihr Arbeitgeber garantiert den Ausschluss des Kapitalverlusts. Weitere wichtige Fakten zur betrieblichen Altersvorsorge finden Sie auch im Test zur Betriebsrente.

Wird die betriebliche Altersvorsorge durch eine Unterstützungskasse bewerkstelligt, gibt der Arbeitgeber Ihnen über eine selbstständige Versorgungseinrichtung eine Leistungszusage auf Grundlage regelmäßiger Beiträge für eine Rentenversicherung. Art und Umfang dieser Leistungen sind in einem Leistungsplan festgelegt. Mit dem Eintritt des Versorgungsfalls zahlt die Unterstützungskasse die Versorgungsleistungen aus.

UNSER TIPP:
Um die konkrete Gestaltung Ihrer Altersversorgung vorzunehmen, lohnt es sich, eine unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen und die Möglichkeiten zur betrieblichen Altersvorsorge durchzusprechen. Eine Finanzberatung zur betrieblichen Altersvorsorge kann auch zur Berechnung der voraussichtlichen Höhe der betrieblichen Altersvorsorge hilfreich sein. Auf unserem Branchenportal finden Sie dazu kompetente Finanzberater, die Sie bei der Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung unterstützen. Gleich hier können Sie kostenlos und unverbindlich Ihre Anfrage stellen.

Vergünstigung der betrieblichen Altersvorsorge

Der Staat unterstützt den Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung. So sind Beiträge, die in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung gezahlt werden, bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze von vier Prozent in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei. Für 2013 liegt die Beitragsbemessungsgrenze im Westen damit bei 69.600 EUR im Jahr oder 5.800 EUR im Monat, im Osten sind es 58.800 EUR im Jahr oder 4.900 EUR im Monat. Dabei ist es unerheblich, ob die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung aufgebracht oder arbeitgeberfinanziert werden.

Fazit

Als Arbeitnehmer können Sie ergänzend zur gesetzlichen Versicherung mit ihrem Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge vereinbaren und so aktiv für Ihren Lebensabend vorsorgen. Der Staat beteiligt sich daran mit Steuervorteilen in der Ansparphase. Welcher Durchführungsweg zur betrieblichen Altersvorsorge für Sie infrage kommt, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber bzw. einem unabhängigen Finanzberater besprechen.

Über unsere*n Autor*in
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