Arbeitnehmer können, ergänzend zur gesetzlichen Versicherung, mit ihrem Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge vereinbaren und im Ruhestand eine Betriebsrente erhalten. Doch aus welchen Teilen setzt sich eine betriebliche Altersvorsorge zusammen und wie berechnen Sie die voraussichtliche Höhe? Finanzberater.net klärt Sie auf!

Ergänzend zur gesetzlichen Rentenversicherung können Sie mit ihrem Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge vereinbaren. Wie sie berechnet wird, hängt von ihrem Durchführungsweg ab. © Finanzberater.net
Generell ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge zu gewährleisten. Die Finanzierung dieser Altersvorsorge kann entweder Arbeitgeber- oder Arbeitnehmer-finanzierter Natur sein. Auch eine Mischfinanzierung ist hierbei möglich. Als im Vergleich zu den anderen Möglichkeiten häufigste Variante im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge kommt die Entgeltumwandlung zum Einsatz. In diesem Fall verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Gehalts, den der Arbeitgeber einbehält und für den Arbeitnehmer als Altersvorsorge anlegt. Eine betriebliche Altersvorsorge besteht aus Versorgungsleistungen im Alter, bei Invalidität und/oder Tod. Der Gesetzgeber fördert dazu alle Anlageformen der betrieblichen Altersvorsorge, berechnet weniger oder keine Steuern auf die eingezahlten Beiträge, sofern eine garantierte Auszahlung im Rentenalter erfolgt.
Varianten der betrieblichen Altersvorsorge
Wenn die betriebliche Altersvorsorge nicht über die Entgeltumwandlung bewerkstelligt wird, hat der Arbeitgeber weitere Möglichkeiten die Altersvorsorge seiner Mitarbeiter zu arrangieren. Dafür stehen ihm vier Durchführungswege zur Verfügung:
- Pensionsfonds: Zur Altersvorsorge kann vom Arbeitgeber ein Fonds abgeschlossen werden, wenn die Rentenabsicherung zu einem großen Teil aus Aktien bestehen und in diesem Rahmen hohe Renditen bringen soll. Sie erhalten von der Fondsgesellschaft eine lebenslange Altersrente, die nachgelagert versteuert wird. Alternativ ist auch eine Kapitalauszahlung bis 30 Prozent des Versorgungskapitals möglich.
- Unterstützungskasse: Der Arbeitgeber gibt Ihnen eine Versorgungszusage auf Grundlage regelmäßiger Beiträge für eine Rentenversicherung. Art und Umfang dieser Versorgungsleistungen sind in einem Leistungsplan festgelegt. Je nach Vereinbarung zahlt im Versorgungsfall die Unterstützungskasse oder der Arbeitgeber an Sie die Versorgungsleistungen aus. Diese werden dann bei der Auszahlung versteuert.
- Möglich ist auch eine betriebliche Altersvorsorge mit einer Direktversicherung durch den Arbeitgeber: Hierbei handelt es sich um Einzahlungen in eine Rentenversicherung. Die Sparanteile verzinsen sich mit mindestens 1,75 Prozent plus Gewinnbeteiligung und werden Ihnen als lebenslange Rente oder in einer Komplettauszahlung ausgezahlt. Erst wenn Sie die Auszahlungen erhalten, müssen Sie diese voll versteuern.
- Direktzusage: Alternativ kann der Arbeitgeber die Betriebsrente auch aus dem betriebseigenen Vermögen zahlen. Hierbei bildet der Arbeitgeber Rücklagen und zahlt monatlich Beträge an einen Pensionssicherungsverein. Mit Eintritt ins Rentenalter erhalten Sie aus der Zusage eine Kapitalzahlung, die dem erreichten Wert der Rückdeckungsversicherung inklusive erwirtschafteter Erträge entspricht. Die Kapitalzahlungen werden erst bei Bezug der Leistungen besteuert.
Wenn Sie nun die Höhe Ihrer betrieblichen Altersvorsorge berechnen möchten, müssen Sie Ihre Altersvorsorge einer der vorgestellten Formen zuordnen. Danach erfolgt die Berechnung der betrieblichen Altersvorsorge auf folgender Grundlage:
- monatlicher Sparbeitrag
- Laufzeit des Vertrages bis zur gesetzlichen Rente mit 67 Jahren
- Zinsrate
Beispiele: Wie Sie eine betriebliche Altersvorsorge berechnen können
Nun kommt die Frage der Rendite ins Spiel, um ihre betriebliche Altersvorsorge zu berechnen. Ein Großteil der Betriebsrenten läuft, wie vorgestellt, über Versicherungseinrichtungen. Deren Garantiezinsen liegen derzeit bei 1,75 Prozent. Die garantierten Beträge können durch Überschussbeteiligungen ergänzt werden. Dies ist jedoch von Vertrag zu Vertrag höchst unterschiedlich. Das Rechenbeispiel einer kapitalgedeckten Direktversicherung verdeutlicht dies:
Diese Berechnung stellt die lebenslange Rente dar. Sie zeigt einen ledigen Rentner ohne weitere Einnahmen und einer konstanten Inflation von 2 Prozent pro Jahr. Berechnungsgrundlage des Versicherungsvertrages ist:
- 100 Euro monatlicher Sparbeitrag
- Laufzeit 37 Jahre (bis zur gesetzlichen Rente mit 67)
- Überschüsse werden verzinslich angesammelt
- die Einzahlung beträgt gesamt 44.400 Euro
Mit einer Rendite von 4,5 Prozent erbringt eine gute Versicherung ein Ergebnis von 111.951 Euro Sparsumme oder einer monatlichen lebenslangen Rente von 445 Euro (vor Abgaben).
Ein Pensionsfonds einer ledigen Rentnerin, die ebenfalls 37 jahrelang 100 Euro eingezahlt hat, erhält bei einer angenommenen durchschnittlichen Verzinsung von 3,75 Prozent am Ende 95.010 Euro oder eine monatliche lebenslange Rente von 321 Euro.
Betriebliche Altersvorsorge im Voraus berechnen
Die vorhergehende Berechnung der betrieblichen Altersvorsorge ist aus zweierlei Gründen sinnvoll: Zum einen ist es eine gute Möglichkeit, die zu erwartende Rentenzahlung hochzurechnen. Ausgehend das davon kann dann entschieden werden, ob eine zusätzliche private Rentenversicherung notwendig ist. Zum anderen können steuerlich Aspekte und die Rentabilität unterschiedlicher Anlageformen errechnet werden. Beides ist unbedingt notwendig, um eine fundierte Entscheidung zur betrieblichen Altersvorsorge zu treffen. Der Gesetzgeber fördert die betriebliche Altersvorsorge und berechnet für 2.688 Euro im Jahr keine Steuern oder Sozialabgaben. Weitere 1.800 Euro sind steuerbefreit, wenn der Arbeitnehmer einen Vertrag hat, der erst 2005 oder später abgeschlossen wurde. Bei älteren Verträgen sind nur 1.800 Euro steuer-, nicht aber sozialabgabenfrei. Sie können also derzeit bis zu 4.488 Euro im Jahr für Ihre Betriebsrente staatlich fördern lassen.