Egal ob Gehaltsumwandlung, Entgeltverzicht oder Bruttoentgeltumwandlung – gemeint ist die gesetzlich verankerte Entgeltumwandlung, die das Bruttoeinkommen minimiert zulasten einer betrieblichen Rente – sinnvoll oder nicht, erfahren Sie hier!
„Die Renten sind sicher“, postulierte einst Norbert Blüm, doch ist dies noch zutreffend? Fast klar ist heutzutage, dass neben der gesetzlichen Rente, privat oder betrieblich vorgesorgt werden muss. Die Entgeltumwandlung ist hierbei eine besondere Form der betrieblichen Altersvorsorge. Seit 2002 haben alle Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine Entgeltumwandlung – sinnvoll oder nicht, was ist die Entgeltumwandlung überhaupt? Arbeitnehmer können Teile ihres Gehalts für die betriebliche Altersvorsorge verwenden. Weitere Hinweise, die Sie wissen und beachten sollten, und die Vorteile erfahren Sie im folgenden Artikel auf Finanzberater.net!
Die Entgeltumwandlung – Begriffserklärung und Vorteile
Die Arbeitnehmer können Teile ihres zukünftigen Gehalt in sogenannte Anwartschaften auf Betriebsrente umwandeln. Dies betrifft auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld oder kann sich auf Gehaltserhöhungen beziehen. Das liegt ganz im Ermessen des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber MUSS dem stattgeben und nachkommen. Allerdings ist er berechtigt, die Art und Weise der Durchführung zu bestimmen. Besteht bereits im Unternehmen eine Pensionskasse oder ein Pensionfonds, dann sollte auch die Entgeltumwandlung hierüber laufen. Existiert dies nicht, muss der Arbeitgeber über die Möglichkeit einer Direktversicherung zur betrieblichen Altersvorsorge nachdenken!
Was muss ich sonst noch wissen?
Die Entgeltumwandlung ist dem Tarifvorrang untergeordnet, d.h., Gewerkschaftsmitglieder und Besitzer eines Tarifvertrages können den Tariflohn nur umwandeln, wenn dies ausdrücklich im Vertrag geregelt ist.
Warum sollten Betriebe dies unterstützen?
Bei Betriebsrenten und Entgeltumwandlungen existieren Steuer-Vorteile und Beitragsersparnis-Potenzial für die Unternehmen. Genauer bestehen steuer- und sozialversicherungspflichtige Vorteile, da durch den Abzug eines Teils des Einkommens (bis zu 4 Prozent des Einkommens) weniger Lohnsteuern und Sozialabgaben anfallen. Weiterhin besteht zwar die Pflicht für Unternehmen eine Entgeltumwandlung zu ermöglichen, aber nicht diese finanziell zu unterstützen, was nicht bedeutet, dass sich Arbeitnehmer bestimmt über eine Beteiligung freuen! Zusätzlich können Unternehmen durch eine Beteiligung Anreize setzen, die für beide Parteien eine Win-Win-Situation erzeugen.
Entgeltumwandlungen im Kündigungsfall
Einige Sicherheitsvorschriften müssen beachtet werden:
Die vorgenommenen Entgeltumwandlungen und Anwartschaften bleiben auch nach Kündigung bestehen.
Finanziert der Arbeitgeber die Betriebsrente, muss der Arbeitnehmer mindestens 5 Jahre im Betrieb und 25 Jahre alt sein, damit diese „unverfallbar“ ist.
Eine Direktversicherung darf nicht verpfändet, beliehen oder abgetreten werden.
Erwirtschaftete Überschüsse aus der Geldanlage „Betriebsrente“ müssen sofort wieder in die Verbesserungen der Leistungen reinvestiert werden.
Der Arbeitnehmer muss nach dem Ausscheiden mit eigenen Beiträgen die Alterssicherung fortführen können.