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Altersvorsorge

Mit der Entgeltumwandlung die betriebliche Altersvorsorge sicherstellen

Finanzberater.net Team
Verfasst von Finanzberater.net Team
Zuletzt aktualisiert: 29. Oktober 2013
Lesedauer: 3 Minuten

Egal ob Gehaltsumwandlung, Entgeltverzicht oder Bruttoentgeltumwandlung – gemeint ist die gesetzlich verankerte Entgeltumwandlung, die das Bruttoeinkommen minimiert zulasten einer betrieblichen Rente – sinnvoll oder nicht, erfahren Sie hier!

„Die Renten sind sicher“, postulierte einst Norbert Blüm, doch ist dies noch zutreffend? Fast klar ist heutzutage, dass neben der gesetzlichen Rente, privat oder betrieblich vorgesorgt werden muss. Die Entgeltumwandlung ist hierbei eine besondere Form der betrieblichen Altersvorsorge. Seit 2002 haben alle Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine Entgeltumwandlung – sinnvoll oder nicht, was ist die Entgeltumwandlung überhaupt? Arbeitnehmer können Teile ihres Gehalts für die betriebliche Altersvorsorge verwenden. Weitere Hinweise, die Sie wissen und beachten sollten, und die Vorteile erfahren Sie im folgenden Artikel auf Finanzberater.net!

Die Entgeltumwandlung – Begriffserklärung und Vorteile

Die Arbeitnehmer können Teile ihres zukünftigen Gehalt in sogenannte Anwartschaften auf Betriebsrente umwandeln. Dies betrifft auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld oder kann sich auf Gehaltserhöhungen beziehen. Das liegt ganz im Ermessen des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber MUSS dem stattgeben und nachkommen. Allerdings ist er berechtigt, die Art und Weise der Durchführung zu bestimmen. Besteht bereits im Unternehmen eine Pensionskasse oder ein Pensionfonds, dann sollte auch die Entgeltumwandlung hierüber laufen. Existiert dies nicht, muss der Arbeitgeber über die Möglichkeit einer Direktversicherung zur betrieblichen Altersvorsorge nachdenken!

UNSER TIPP:
Die gesetzliche Grundlage zur Entgeltumwandlung finden Sie hier.

Was muss ich sonst noch wissen?

Die Entgeltumwandlung ist dem Tarifvorrang untergeordnet, d.h., Gewerkschaftsmitglieder und Besitzer eines Tarifvertrages können den Tariflohn nur umwandeln, wenn dies ausdrücklich im Vertrag geregelt ist.

Warum sollten Betriebe dies unterstützen?

Bei Betriebsrenten und Entgeltumwandlungen existieren Steuer-Vorteile und Beitragsersparnis-Potenzial für die Unternehmen. Genauer bestehen steuer- und sozialversicherungspflichtige Vorteile, da durch den Abzug eines Teils des Einkommens (bis zu 4 Prozent des Einkommens) weniger Lohnsteuern und Sozialabgaben anfallen. Weiterhin besteht zwar die Pflicht für Unternehmen eine Entgeltumwandlung zu ermöglichen, aber nicht diese finanziell zu unterstützen, was nicht bedeutet, dass sich Arbeitnehmer bestimmt über eine Beteiligung freuen! Zusätzlich können Unternehmen durch eine Beteiligung Anreize setzen, die für beide Parteien eine Win-Win-Situation erzeugen.

UNSER TIPP:
Welche Vorteile Sie genau (in Zahlen ausgedrückt) durch eine betriebliche Altersvorsorge wie einer Entgeltumwandlung haben, kann genau berechnet werden. Hierbei hilft Ihnen gerne ein kompetenter Finanzberater – der führt auch eine kompetente Beratung über Entgeltumwandlung durch. Diesen finden Sie in unserem Branchenbuch.

Entgeltumwandlungen im Kündigungsfall

Einige Sicherheitsvorschriften müssen beachtet werden:
Die vorgenommenen Entgeltumwandlungen und Anwartschaften bleiben auch nach Kündigung bestehen.
Finanziert der Arbeitgeber die Betriebsrente, muss der Arbeitnehmer mindestens 5 Jahre im Betrieb und 25 Jahre alt sein, damit diese „unverfallbar“ ist.
Eine Direktversicherung darf nicht verpfändet, beliehen oder abgetreten werden.
Erwirtschaftete Überschüsse aus der Geldanlage „Betriebsrente“ müssen sofort wieder in die Verbesserungen der Leistungen reinvestiert werden.
Der Arbeitnehmer muss nach dem Ausscheiden mit eigenen Beiträgen die Alterssicherung fortführen können.

Fazit

Die Entgeltumwandlung ist im Vergleich zu anderen betrieblichen Altersvorsorge-Maßnahmen eine einfache und gut-überschaubare Vorsorgemöglichkeit. Flexibel und individuell regulierbar kann der Arbeitnehmer schnell und einfach eine betriebliche Rente zu der gesetzlichen Rente aufbauen. Betriebe sollten dies unterstützen, da sie neben zufriedenen Arbeitnehmern auch Einsparpotenziale in Form von Steuervorteilen geboten kriegen, die gesetzlich verankert sind!

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