Die Direktversicherung ist ein einfaches Modell der zusätzlichen Altersvorsorge, um neben der gesetzlichen Rente ein zusätzliches Finanzpolster für den Ruhestand anzusparen. Für die betriebliche Altersvorsorge mit einer Direktversicherung können Sie mit Steuervorteilen und Ersparnissen bei den Sozialabgaben rechnen.
Die Direktversicherung ist eine Variante der betrieblichen Altersvorsorge. Hier schließt der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung ab. Die Finanzierung erfolgt durch die sogenannte Entgeltumwandlung direkt aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers. Das angesparte Kapital wird dann beim Eintritt in das Rentenalter in Form einer lebenslangen monatlichen Rente ausgezahlt. Ein Arbeitnehmer erhält am Ende der Laufzeit, frühestens aber zum 60. Lebensjahr, bei Neuverträgen zum 62. Lebensjahr, Auszahlungen aus der Direktversicherung. Alternativen sind beispielsweise eine Pensionskasse oder ein Pensionsfonds. Diese sind, ähnlich wie Versicherungsgesellschaften, rechtlich selbstständige Einrichtungen, die Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwalteten und später als Altersrenten auszahlen. Mit welchen Steuerersparnissen sowie Vor- und Nachteilen Sie bei einer betrieblichen Altersvorsorge mit einer Direktversicherung rechnen können, zeigt Finanzberater.net nun im Folgenden.
Zulagen für eine betriebliche Altersvorsorge durch eine Direktversicherung
Die betriebliche Altersvorsorge mit einer Direktversicherung wird mit staatlichen Zulagen gefördert, sofern die Arbeitnehmer dem Personenkreis angehören, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die Höhe der Zulagen ist dabei abhängig vom Familienstand und der Kinderzahl der begünstigten Person. Die Grundzulage beträgt 154 Euro. Hinzu kommt noch eine Kinderzulage von 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren und 300 Euro für Kinder, die nach 2008 geboren wurden. Die jährliche Eigenleistung muss jedoch mindestens 60 Euro betragen. Im Rahmen der Gehaltsumwandlung für die Direktversicherung ist ein Betrag von bis zu 2.784 Euro steuer- und sozialabgabenfrei. Dazu kann ein Betrag von 1.800 Euro steuerfrei, jedoch nicht sozialabgabenfrei, in die Direktversicherung eingezahlt werden. Im Vergleich zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt die Förderung der betrieblichen Altersvorsorge dennoch maximal 4 %. Wenn Sie einen Vertrag haben, der 2005 oder vorher abgeschlossen wurde, gelten andere Regeln: Die Beiträge werden in diesem Fall pauschal mit einem Steuersatz von 20 % versteuert.
Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge mit einer Direktversicherung genießen
Steuervorteile und zusätzliche Ersparnisse bei den Sozialabgaben machen die Direktversicherung zur attraktivsten Anlageform der betrieblichen Altersversorgung. Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung garantierten Direktversicherungen außerdem eine bestimmte Rentenhöhe, die sogenannte Garantierente. Die Rentenzusage gibt an, welcher Betrag nach dem Ende der Vertragslaufzeit garantiert ausgezahlt wird.
Direktversicherungen, die bis Ende 2003 abgeschlossen wurden, garantieren eine Mindestverzinsung von 3,25 % auf den Sparanteil. 2004 bis 2006 betrug der gesetzlich festgelegte Garantiezins 2,75 % seit Anfang 2007 waren es 2,25 %. Ab 2012 sind nur noch 1,75 % garantiert. Auf diese garantierte Auszahlung kommen die bei Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen üblichen Überschussanteile. Diese sind allerdings nicht garantiert. Der Anspruch auf die eingezahlten Beiträge ist unverfallbar und bleibt auch so bei einem vorzeitigen Ausscheiden erhalten. Die betriebliche Altersvorsorge mit einer Direktversicherung kann auch beitragsfrei gestellt werden. So fällt die Betriebsrente später zwar niedriger aus, dafür können Sie die Einzahlungen aber später wieder aufnehmen, wenn Ihre finanzielle Situation dies zulässt. Der Versicherungsvertrag kann auf einen neuen Arbeitgeber übertragen oder privat fortgesetzt werden.
Nachteile einer Direktversicherung
Die betriebliche Altersvorsorge mit einer Direktversicherung bringt auch Nachteile mit sich. Zu Beginn der Rentenlaufzeit ist nur eine teilhafte Kapitalauszahlung bis maximal 30 %, mit einer entsprechenden Restverrentung, möglich. Bei der Entscheidung für eine Entgeltumwandlung ist auch zu bedenken, dass die Ersparnisse an Rentenversicherungsbeiträgen durch ein verringertes Gehalt auch geringere Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung mit sich bringen. Derzeit geschlossene Verträge müssen nach dem Alterseinkünftegesetz nachgelagert besteuert werden. Das heißt, die Besteuerung der Auszahlungen erfolgt bei Erhalt im Rentenalter. Da der Steuersatz im Rentenalter wahrscheinlich jedoch niedriger ausfallen wird als während der Berufstätigkeit, können Sie auf diese Weise mit Steuervergünstigungen rechnen.
Falls Sie Ihre betriebliche Altersvorsorge vorzeitig kündigen wollen, verlieren Sie die gesamte Förderung und Steuervorteile – die Beiträge wurden, obwohl sie Gehaltsanteile sind, weder durch die Lohnsteuer noch durch Sozialabgaben belastet. Wird die Direktversicherung vor dem 60. Lebensjahr gekündigt, müssen Sie die gesamten eingesparten Steuern und Sozialabgaben auf die Beitragssumme nachreichen.