29 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten nutzen weder die Riester-Rente noch die Betriebsvorsorge, obwohl die gesetzliche Rente zur Absicherung des Lebensstandards im Alter kaum ausreichen wird. Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Einen Vergleich der Anlageformen finden Sie hier.
Die ersten Anzeichen für eine steigende Altersarmut in der deutschen Bevölkerung gibt es schon, denn 2010 erhielten Personen, die in den Ruhestand getreten sind, im Durchschnitt eine gesetzliche Rente von 655 Euro im Monat. Das ist weniger als die staatliche Grundsicherung. Diese Entwicklunglässt schon erkennen, dass eine zusätzliche Altersvorsorge wichtig ist. Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Selbst wenn es im Betrieb kein Angebot gibt, kann ein Mitarbeiter verlangen, dass dieser für ihn einen Vertrag abschließt. Dann fließt Monat für Monat Geld vom Bruttolohn in die Altersvorsorge. Wie die Entgeltumwandlung der betrieblichen Altersvorsorge konkret funktioniert, können Sie in diesem Test nachlesen. Gesetzliche Bestimmungen geben jedoch schon vor, dass Arbeitnehmer derzeit bis zu 2688 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei von ihrem Bruttogehalt in eine betriebliche Altersvorsorge investieren dürfen. Im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung entspricht dieser Wert vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Weitere 1800 Euro sind steuerbefreit, wenn der Arbeitnehmer einen Vertrag hat, der erst 2005 oder später abgeschlossen wurde. Für ältere Verträge gelten andere Regeln: Die 1800 Euro sind hier nur steuerfrei – nicht aber sozialabgabenfrei. Fängt ein Arbeitnehmer jetzt an, Geld vom Bruttogehalt in eine Betriebsrente zu stecken, werden dabei also bis zu 4488 Euro im Jahr gefördert.
Welche Modelle es zur betrieblichen Altersvorsorge gibt
Die betriebliche Altersvorsorge wird mit einer Entgeltumwandlung bewerkstelligt, wodurch ein Teil des Bruttolohns direkt zur Altersvorsorge verwendet wird. Zur Umwandlung können auch Sonderzahlungen wie das 13. Monatsgehalt oder das Weihnachtsgeld herangezogen werden. Der Arbeitgeber übernimmt dabei die Organisation der Betriebsrente. Sie ist im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung niedergeschrieben. Dazu gehören die Auswahl der betrieblichen Altersvorsorge im Vergleich der Formen zueinander, die Auswahl eines passenden Finanzdienstleisters und die Abführung der Beitragszahlung. Zur betrieblichen Altersvorsorge gibt es folgende Durchführungsformen:
- Direktversicherung
- Direktzusage
- Unterstützungskasse
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
Betriebliche Altersvorsorge im Vergleich: Direktversicherung und Direktzusage
Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung schließt der Arbeitgeber die Direktversicherung zugunsten des Arbeitnehmers ab. Direktversicherungen sind für Arbeitgeber relativ unkompliziert in der Handhabung, da sie lediglich die Beiträge der Arbeitnehmer überweisen. Die Verwaltung der Verträge übernimmt weitgehend der Versicherer. Obwohl die Beiträge aus dem Einkommen des Arbeitnehmers entnommen werden, unterliegen diese nicht der Lohnsteuer. Die Auszahlung erfolgt frühestens zum 60. Lebensjahr oder am Ende der vereinbarten Laufzeit. Mit einer solchen betrieblichen Altersvorsorge entsteht im Vergleich mit den anderen Vorsorgemodellen sehr wenig Verwaltungsaufwand. Der Arbeitnehmer kann diese Direktversicherung zudem jederzeit, zum Beispiel bei einem Jobwechsel, zu einem anderen Arbeitgeber mitnehmen oder auch selbst weiterführen.
Direktzusage
Namentlich verwandt, aber ganz anderer Natur ist dahingegen die Direktzusage, auch Pensionszusage genannt. Dabei verpflichtet sich das Unternehmen, bei Eintritt eines Versorgungsfalles dem Arbeitnehmer oder deren Angehörigen unmittelbar Versorgungsleistungen zu zahlen. Hierfür werden vom Arbeitgeber Gewinn mindernde Pensionsrückstellungen gebildet. Die Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Mitglied im Pensions-Sicherungs-Verein zu sein, da sie für ihre Direktzusage haften. Zur Bewerkstelligung der betrieblichen Altersvorsorge im Vergleich zur Direktversicherung wird kein externer Versorgungsträger in Anspruch genommen. Die meisten Arbeitgeber zahlen eine Betriebsrente direkt aus dem laufenden Geschäft oder dem Vermögen. Für diese Form der betrieblichen Altersvorsorge berechnet der Staat dem Betrieb auch keine Steuern, da die Pensionen als Rückstellungen verbucht werden. Die Direktzusage kann frei vereinbart werden und unterliegt daher auch keiner staatlichen Aufsicht oder Anlageregulierung. Allerdings muss eine Insolvenzversicherung über den Pensions-Sicherungs-Verein abgeschlossen werden.
Betriebliche Altersvorsorge im weiteren Vergleich: Unterstützungskasse, Pensionskasse und -fonds
Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich eigenständige Versorgungseinrichtung, die jeweils von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird. Sie übernimmt das Rentenmanagement des Arbeitgebers und kann relativ frei über die Geldanlage verfügen. Sie unterliegen nicht der Versicherungsaufsicht. Da der Rechtsanspruch auf die vereinbarten Leistungen gegenüber dem Unternehmen besteht, übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein im Falle einer Insolvenz die Zahlung der Betriebsrenten.
Pensionskasse
Eine weitere Form zur betrieblichen Altersvorsorge sind im Vergleich Pensionskassen. Diese Anbieter sind von ihrer Rechtsform her entweder Versicherungsvereine oder Aktiengesellschaften. Sie sind in Konzerne eingebunden, zu denen auch Lebensversicherer gehören. Die Rechtsform einer Pensionskasse ist deshalb entscheidend, weil sie die Kalkulation der Unternehmen beeinflusst. Die Aktiengesellschaften arbeiten gewinnorientiert und garantieren wenig Rente, dafür kann die Rendite höher ausfallen.
Pensionsfonds
Der Pensionsfonds ist einer Pensionskasse ähnlich, aber dennoch freier in der Auswahl der Geldanlagen. Sie sollen Sicherheit von Pensionskassen mit liberalen Anlagevorschriften von Fonds verbinden. Es können jedoch Anlageverluste und damit Deckungslücken entstehen. Der Arbeitgeber muss das Insolvenzrisiko wie bei der Unterstützungskasse über den Pensions-Sicherungs-Verein absichern. Die erst 2002 in Deutschland eingeführten Pensionsfonds unterliegen der Bundesfinanzaufsicht. Diese überprüft ständig die Anlagepolitik der Fonds und achtet darauf, dass Risiko und Chancen in einem soliden Verhältnis zueinander stehen. Die Ansprüche der Arbeitnehmer richten sich direkt an den Fonds.