Finanzberater.net Icon
Altersvorsorge

Wie eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung funktioniert

Finanzberater.net Team
Verfasst von Finanzberater.net Team
Zuletzt aktualisiert: 29. Oktober 2013
Lesedauer: 4 Minuten
Als Arbeitnehmer haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge durch eine Entgeltumwandlung. © Finanzberater.net

Seit 2002 besteht zur betrieblichen Altersvorsorge das Recht auf Entgeltumwandlung, wodurch ein Teil des Bruttolohns direkt zur Altersvorsorge verwendet wird. Zur Umwandlung können auch Sonderzahlungen wie das 13. Monatsgehalt herangezogen werden. Finanzberater.net erklärt Ihnen hier, wie die Entgeltumwandlung konkret funktioniert.

29 Prozent aller Beschäftigten, die in einer Sozialversicherung versichert sind, nutzen weder die Riester-Rente noch die Betriebsvorsorge, obwohl die gesetzliche Rente zur Absicherung des Lebensstandards im Alter kaum ausreichen wird. Arbeitnehmer wissen dabei nicht, dass sie grundsätzlich einen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung in Form der Entgeltumwandlung haben, indem sie auf einen Teil ihres Bruttolohnes verzichten und diesen von ihrem Arbeitgeber in eine Pensionskasse oder Direktversicherung einzahlen lassen, womit die zusätzliche Altersvorsorge relativ einfach zu handhaben ist. Selbst wenn es im Betrieb kein Angebot zur betrieblichen Altersvorsorge gibt, kann der Arbeitnehmer verlangen, dass der Arbeitgeber für ihn einen Vertrag abschließt.

Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung

Zur betrieblichen Altersvorsorge gibt es verschiedene Durchführungsformen. Die einfachsten sind die Direktversicherung und die Pensionskasse. Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Renten- oder Lebensversicherung zugunsten des Arbeitnehmers ab. Der Arbeitgeber fungiert dabei als Versicherungsnehmer und Beitragszahler. Direktversicherungen sind für Arbeitgeber relativ unkompliziert in der Handhabung, da sie lediglich die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge in Form der Entgeltumwandlung überweisen. Die Verwaltung der Verträge übernimmt das Versicherungsunternehmen, die später auch die Leistung an die Rentner auszahlt. Obwohl die Beiträge aus dem Einkommen des Arbeitnehmers entnommen werden, unterliegen diese nicht der Lohnsteuer. Die Auszahlung erfolgt frühestens zum 60. Lebensjahr oder am Ende der vereinbarten Laufzeit. Mit einer solchen betrieblichen Altersvorsorge entsteht im Vergleich mit den anderen Vorsorgemodellen sehr wenig Verwaltungsaufwand. Der Arbeitnehmer kann diese Direktversicherung zudem jederzeit, zum Beispiel bei einem Jobwechsel, zu einem anderen Arbeitgeber mitnehmen oder auch selbst weiterführen. Die Direktversicherung bringt allerdings auch eher eine geringe Rendite ein. Anders ist es bei der Entgeltumwandlung und Einzahlung in eine Pensionskasse aus.

Diese Anbieter sind von ihrer Rechtsform her entweder Versicherungsvereine oder Aktiengesellschaften. Sie sind in die Unternehmen eingebunden, zu denen auch Lebensversicherer gehören. Die Rechtsform einer Pensionskasse ist deshalb entscheidend, weil sie die Kalkulation der Unternehmen beeinflusst. Die Aktiengesellschaften arbeiten gewinnorientiert. Diese Form der betrieblichen Altersvorsorge bringt die Nachteile einer niedrigen Garantierente und ungewissen Höhe der Rendite mit sich.

UNSER TIPP:
Der Arbeitgeber übernimmt die Organisation der Betriebsrente. Sie ist im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung niedergeschrieben. Er gibt die Form Gehaltsumwandlung zur Altersvorsorge vor, sucht den Finanzdienstleister aus und ist für die Abführung der monatlichen Beitragszahlung verantwortlich. Bevor Sie sich jedoch für die betriebliche Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen entscheiden, sollten Sie einen objektiven Rat von einem Finanzberater einholen und die Finanzprodukte vergleichen lassen. Auf unserem Portal können Sie dazu unabhängige Fachleute kostenlos und unverbindlich kontaktieren und die Anbieter der Modelle der betrieblichen Altersvorsorge ganz konkret vergleichen lassen!

Steuervergünstigungen einer betrieblichen Altersvorsorge mit Entgeltumwandlung

Gesetzliche Bestimmungen geben für die betriebliche Altersvorsorge durch eine Entgeltumwandlung vor, dass Arbeitnehmer derzeit bis zu 2.688 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei von ihrem Bruttogehalt in eine betriebliche Altersvorsorge investieren dürfen. Im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung entspricht dieser Wert vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Weitere 1.800 Euro sind steuerbefreit, wenn der Arbeitnehmer einen Vertrag hat, der erst 2005 oder später abgeschlossen wurde. Bei älteren Verträgen sind nur 1.800 Euro steuer-, nicht aber sozialabgabenfrei. Als Arbeitnehmer können Sie derzeit bis zu 4.488 Euro im Jahr für Ihre Betriebsrente staatlich fördern lassen.

Fazit

Die gesetzliche Rentenleistung und private Vorsorge können Sie durch eine betriebliche Altersvorsorge ergänzen. Ein Vergleich der verschiedenen Durchführungswege zeigt, dass Sie entscheiden müssen, ob diese Form der Altersvorsorge für Sie in Betracht kommt. Als Arbeitnehmer haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge durch eine Entgeltumwandlung. Die Organisation und Durchführung der betrieblichen Altersversicherung ist dabei Aufgabe des Unternehmens. Eine eigenständige Durchführung, abgesichert durch Rückstellungen, kommt jedoch nur für Großunternehmen in Betracht. Die Unternehmen bevorzugen wegen des geringen Verwaltungsaufwands die Direktversicherung. Die betriebliche Altersvorsorge ist so relativ einfach zu handhaben.

Über unsere*n Autor*in
Finanzberater.net Team
Finanzberater.net ist das Branchenverzeichnis für Berater im Finanzsektor. Die Redaktion von Finanzberater.net erstellt regelmäßig Ratgeber und gibt Tipps zu allen Finanzthemen wie Krediten, Kapitalanlagen und Versicherungen.