Finanzberater.net Icon
Altersvorsorge

Mit einer Direktversicherung durch den Arbeitgeber gezielt vorsorgen!

Finanzberater.net Team
Verfasst von Finanzberater.net Team
Zuletzt aktualisiert: 29. Oktober 2013
Lesedauer: 4 Minuten
Seit 2002 können Beschäftigte einen Teil ihres Lohnes für eine betriebliche Altersvorsorge aufwenden, zum Beispiel für eine Direktversicherung. Dem Arbeitgeber verursacht das kaum Kosten. © Finanzberater.net

Zur Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie Beiträge in eine Direktversicherung oder vom Arbeitgeber Teile des Lohnes einzahlen lassen, um im Alter zusätzlich abgesichert zu sein. Welche Direktversicherungen es gibt und wie die Entgeltumwandlung funktioniert, erfahren Sie hier exklusiv Finanzberater.net!

Direktversicherung Arbeitgeber

Seit 2002 können Beschäftigte einen Teil ihres Lohnes für eine betriebliche Altersvorsorge aufwenden, zum Beispiel für eine Direktversicherung. Dem Arbeitgeber verursacht das kaum Kosten. © Finanzberater.net

Bei der Direktversicherung schließen Sie über den Arbeitgeber bei einer privaten Versicherung eine Kapital- oder Rentenversicherung mit einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren ab. Der Arbeitgeber fungiert dabei als Versicherungsnehmer und Beitragszahler. Möchte Ihr Arbeitgeber in die Direktversicherung keinen anteiligen Lohn einzahlen, können Sie als Arbeitnehmer Teile des Lohnes für die betriebliche Altersvorsorge durch die Entgeltumwandlung selbst einzahlen. Das Recht der Entgeltumwandlung hat seit 2002 jeder Arbeitnehmer. Ein Versicherungsabschluss auf Ihren Erlebensfall, also dem Ableben, vor dem 60. Lebensjahr ist dabei untersagt, genauso wie vorzeitige eine Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge. Die Auszahlung erfolgt dann auch frühestens zum 60. Lebensjahr oder zum Ende der vereinbarten Laufzeit. Durch diese Regelungen will der Gesetzgeber sicherstellen, dass das Geld auch wirklich für eine zusätzliche Altersvorsorge genutzt und nicht vorher ausgezahlt wird. Daraus können sich allerdings auch Probleme ergeben, zum Beispiel bei der Mitnahme der Direktversicherung beim Arbeitsplatzverlust oder Wechsel des Arbeitgebers.

Mitnahme der Direktversicherung zum neuen Arbeitgeber

Die gesetzliche Regelung zum vorzeitigen Ausscheiden aus dem Unternehmen durch einen Jobwechsel, Kündigung oder Renteneintritt sieht vor, dass die Beiträge bei firmenfinanzierten Direktversicherungen dann erhalten bleiben, wenn der Arbeitnehmer beim Ausscheiden mindestens das 25. Lebensjahr vollendet hat und zu diesem Zeitpunkt die Zusage mindestens 5 Jahre bestanden hat. Der Arbeitnehmer hat dann auch einen Anspruch auf Übertragung des bisher gebildeten Kapitals. Die Versicherungsansprüche können hierbei nicht verfallen. Treten Sie als Arbeitnehmer eine neue Stelle an, haben Sie folgende Möglichkeiten, Ihre bestehende Direktversicherung beim neuen Arbeitgeber fortzuführen:

  • Der Vertrag kann beim bisherigen Arbeitgeber verbleiben.
  • Der alte Vertrag wird beim neuen Arbeitgeber weitergeführt.
  • Die Versicherung wird mit Eigenbeiträgen fortgeführt, wenn der neue Arbeitgeber nicht bereit ist, den bestehenden Vertrag zu übernehmen.
  • Das Guthaben wird übertragen, sofern die alte und die neue Versicherungsgesellschaft dem Übertragungsabkommen des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft beigetreten sind.

Welche Variante für Sie in Frage kommt, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber abklären. Auch ein Finanzberater kann Sie detailliert über Ihre Möglichkeiten aufklären und Sie bei einem Arbeitsplatzwechsel unterstützen. Über unser Fachportal finden Sie schnell und bequem kompetente Finanzprofis aus der Region.

Anteilige Steuerfreiheit der Versicherungsbeiträge

Seit 2005 besteht zudem die Möglichkeit der Steuerfreiheit der Versicherungsbeiträge. Gesetzliche Bestimmungen geben vor, dass Arbeitnehmer derzeit bis zu 2.688 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei von ihrem Bruttogehalt in die Direktversicherung investieren dürfen. Im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung entspricht dieser Wert vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.1.800 Euro sind von der Steuer befreit, wenn der Arbeitnehmer einen Vertrag hat, der erst 2005 oder später abgeschlossen wurde. Für ältere Verträge gelten andere Regeln: Für Beiträge von bis zu 1.800 Euro für die betriebliche Altersvorsorge berechnen die Behörden keine Steuern, allerdings werden Sozialabgaben erhoben. Die Direktversicherung kann vom Arbeitgeber folgendermaßen abgeschlossen werden, als:

  • Risikoversicherung: Verrentung sämtlicher Beiträge im Todesfall
  • Kapitalversicherung: Verrentung sämtlicher Beiträge im Erlebensfall
  • fondgebundene Versicherung: Anlage der Beiträge und Überschussanteile in Fonds

Einfache Handhabung der Direktversicherung für Arbeitgeber

Neben der einfachen Handhabung und Umsetzung der Direktversicherung profitieren Arbeitgeber auch von folgenden Argumenten, um diese Form der betrieblichen Altersvorsorge zu wählen:

  • Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen
  • Auslagerung der Verwaltung auf einen professionellen Versicherer
  • keine Zusatzkosten, denn obwohl die Beiträge aus dem Einkommen des Arbeitnehmers entnommen werden, unterliegen diese nicht der Lohnsteuer und zählen nicht zum Vermögen des Arbeitgebers und sind somit nicht in der Bilanz auszuweisen.

Fazit

Die Direktversicherung ist eine Variante der betrieblichen Altersvorsorge. Mit einer Direktversicherung entstehen dem Arbeitgeber im Vergleich zu anderen Vorsorgemodellen ein geringer Verwaltungsaufwand und kaum Zusatzkosten. Der Arbeitnehmer kann die Direktversicherung bei einem Jobwechsel in den meisten Fällen zu seinem neuen Arbeitgeber mitnehmen. Wenn dies nicht möglich sein sollte, kann sie dennoch durch die Einzahlung von Eigenbeiträgen weitergeführt werden.

Über unsere*n Autor*in
Finanzberater.net Team
Finanzberater.net ist das Branchenverzeichnis für Berater im Finanzsektor. Die Redaktion von Finanzberater.net erstellt regelmäßig Ratgeber und gibt Tipps zu allen Finanzthemen wie Krediten, Kapitalanlagen und Versicherungen.