Während ein Riester-Vertrag zum Ziel hat, eine zusätzliche private Altersvorsorge aufzubauen, investierten Sparer beim Wohn-Riester in eine Immobilie, um im Rentenalter mietfrei wohnen zu können. Doch ob die Riester-Rente oder das Wohn-Riestern für Sparer die geeignetere Anlageform ist, klärt Finanzberater.net hier.
Seit 2002 haben Sparer grundsätzlich die Möglichkeit, für ihre private Altersvorsorge staatliche Fördermittel, die sogenannte Riester-Förderung, zu erhalten. Im Eigenheim- rentengesetz von 2008 wurde der Kreis der begünstigten Anlageformen zudem durch den sogenannten Wohn-Riester noch einmal erweitert. Bei den Riester-geförderten Produkten können Sparer seither nicht nur zwischen den verschiedenen Anlageformen zur Riester-Rente, also zwischen den Versicherungs-, Bankspar- oder Fondsverträgen auswählen, sondern sich auch für das geförderte Wohneigentum entscheiden.
Wohn-Riester-Kapital zur Finanzierung der selbst genutzten Wohnimmobilie
Wohn-Riester ermöglicht es Sparern, ihr Guthaben ganz oder teilweise aus dem Vertrag zu entnehmen und für den Bau, den Erwerb oder zur Entschuldung einer selbst genutzten Wohnimmobilie zu verwenden. Die gewährten staatlichen Fördermittel können im Gegensatz zu Verträgen der Riester-Rente beim Wohn-Riester ausschließlich zur Bildung vom selbst genutzten Wohneigentum eingesetzt werden. Hintergrund der Förderung ist folgende Überlegung vom Gesetzgeber:
Wer in Zeiten seiner Erwerbstätigkeit eine Immobilie erwirbt und die Finanzierung vor Eintritt in das Rentenalter zurückgezahlt hat, kann im Rentenalter mietfrei wohnen, was eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellt. Nach dem neuen Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz können die Fördermittel ab 2014 dabei nicht nur für Neuanschaffung oder für die Entschuldung einer Wohnimmobilie eingesetzt werden, sondern auch für den behinderten- und altersgerechten Umbau oder die Modernisierung. Zusammengetragene Test-Ergebnisse finden Sie auch hier.
Förderkriterien der Riester-Rente
Zu den unterstützten Sparformen der Riester-Rente zählen demgegenüber ausschließlich Verträge, die mit Auszahlungsplänen und Absicherungen für das Rentenalter verbunden sind. Die abgeschlossenen Verträge sind demnach an folgende Voraussetzungen geknüpft, um förderwürdig zu sein:
- Bei Fälligkeit des Riester-Vertrages muss mindestens die Auszahlung der eingezahlten Beiträge und der Fördermittel garantiert sein und in Form einer lebenslangen Rentenzahlung erfolgen.
- Das angesparte Guthaben darf frühestens mit dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden und darf bis zu diesem Zeitpunkt nicht beliehen, verpfändet oder anderweitig verwendet werden.
- Die Begleichung der Abschlussgebühren und Vertriebskosten vom Sparvertrag muss auf mindestens fünf Jahre verteilt sein.
Wenn Sie bereits einen Vertrag zur Riester-Rente haben, können Sie diesen förderunschädlich auflösen und das Guthaben zum Wohn-Riestern einsetzen. Zuvor sollten Sie jedoch prüfen, inwieweit ein Wechsel sinnvoll ist, denn auch eine normale Riester-Rente kann zum Wohn-Riestern genutzt werden. Dazu entnehmen Sparer das Guthaben für die Finanzierung der Wohnimmobilie oder lösen damit eine bestehende Baufinanzierung ab.
Wann ein Vertrag zur Riester-Rente oder zum Wohn-Riestern besser geeignet ist
Sollten Sie beispielsweise konkrete Absichten zum Bau oder Erwerb einer Wohnimmobilie haben, dann kann der Abschluss eines Wohn-Riester-Bausparvertrages oder eines Wohn-Riester-Darlehens sinnvoller sein, wenn der Darlehensvertrag tatsächlich in Anspruch genommen wird. Die Fördermittel fließen dann als Sondertilgung direkt in den Vertrag ein, wodurch das Riester-Darlehen schneller zurückgezahlt wird als ein ungefördertes Darlehen. Das Baugeld wird auf diese Weise gewissermaßen günstiger.
Wenn Sie den Erwerb oder den Bau einer Immobilie planen, dieses Vorhaben jedoch noch nicht konkretisiert haben, eignen sich zur Vorsorge eher Verträge der Riester-Rente als das Wohn-Riestern. Ein Riester-Banksparplan bietet beispielsweise die Möglichkeit, monatlich feste Beträge auf klassische Art anzusparen. Dafür werden die Sparbeträge vom Kreditinstitut risikoarm angelegt, was eine sichere Rendite garantiert. Das angesparte Guthaben wird dann ab Rentenbeginn in eine lebenslange Rente umgewandelt und in monatlichen Raten ausgezahlt.
Ist Erwerb oder Bau einer Immobilie hingegen nicht geplant beziehungsweise noch nicht absehbar, eignen sich die gängigen Riester-Sparformen, vom Banksparplan über einfache oder fondsgebundene Rentenversicherungen bis hin zum Fondssparplan. Mit diesem Sparformen erhalten sich Sparer immer noch die Möglichkeit, das gesamte angesparte Guthaben für eine selbst genutzte Wohnimmobilie aufzuwenden.
Soll die Riester-Förderung auf jeden Fall für die Bildung von Wohneigentum eingesetzt werden, empfiehlt es sich, die betreffende Immobilie möglichst früh zu erwerben. Damit steigt zum einen die Chance auf eine Entschuldung bis zum Rentenbeginn und zum anderen wird insgesamt deutlich mehr Miete eingespart, die eventuell zum Aufbau der zusätzlichen Altersvorsorge verwendet werden kann. Den Abschluss eines Wohn-Riester-Vertrages sollten Sparer dann in Erwägung ziehen, wenn die Rendite des Riester-Vertrags unter denen der Kreditzinsen für ein Wohnriester-Darlehen liegt.