Private Rentenversicherungen bieten in der Regel die Option, das angesparte Vermögen als einmalige Kapitalauszahlung zu entnehmen. Weil das angesparte Kapital zweckgebunden sein soll, sieht die gesetzliche Regelung zur Riester-Rente anders aus. Eine Auszahlung in Einmalzahlung ist ohne Wertverlust nicht vorgesehen.
Bei der staatlich geförderten Riester-Rente sieht der Gesetzgeber eine Auszahlung als monatliche Rentenleistung vor. Auf diese Weise möchte der Staat sicherstellen, dass die angesparten Beträge inklusive Zinsen und Zulagen nur für die Alterssicherung genutzt und nicht zweckentfremdet ausgegeben werden. Unmöglich ist eine Auszahlung allerdings nicht. Sie müssen Ihren Vertrag zur Riester Rente hierzu nicht gleich kündigen! Wenn Sie die Riester-Rente zu 100 % ausgezahlt haben wollen, können Sie das tun. Allerdings müssen Sie dann auch auf alle staatlichen Förderungen verzichten. Zulagen und Steuererleichterungen, die Sie im Laufe der Jahre auf die gezahlten Beiträge erhalten haben, werden Ihnen bei der Auszahlung abgezogen. Eine Ausnahme besteht jedoch darin, wenn Sie das Kapital zur Finanzierung eines Eigenheimes verwenden. Ein Drittel der bis dato angesparten Summe dürfen Sie zu diesem Zweck Ihrem Riester-Vertrag entleihen. Diese Summe muss allerdings wieder zurückgezahlt und erneut versteuert werden. Ab wann eine Auszahlung aus einem Riester-Vertrag möglich ist und mit welchen Beträgen Sie aus Ihrer Zusatzversicherung rechnen können, darüber informiert Sie Finanzberater.net hier!
Wann Sie bei Ihrer Riester-Rente mit einer Auszahlung rechnen können
Die erste Auszahlung aus den Riester-Verträgen beginnt, sobald der Sparer seine reguläre Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht. Je nach Jahrgang liegt der Beginn demnach zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr. Auch wenn ein Sparer schon früher in den Ruhestand geht, kann er seine Auszahlung aus der Riester-Rente erhalten. Frühestens ist das allerdings ab dem 60. Lebensjahr möglich. Nur bei einer Vereinbarung mit eingeschlossener Invalidität ist ein noch früherer Auszahlungsbeginn machbar. Alternativ können Sie Ihre Riester-Rente auch an eine Finanzgesellschaft verkaufen.
Optional kann die Auszahlung auch erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, beispielsweise wenn Sie vor Ihrer regulären Altersrente aus Ihrem Berufsleben mit einer Abfindung ausscheiden und die Riester-Rente noch nicht in Anspruch nehmen möchten. Auf diese Weise wird die Auszahlung ein paar Jahre aufgeschoben und die Rente fällt später höher aus.
Höhe der Auszahlungen
Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass bis zu 30 % des gesparten Endkapitals direkt bei Renteneintritt aus der Riester-Rente ausgezahlt werden können, ohne dass Ihnen staatliche Förderungen verloren gehen. Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, dürfen sogar nur bis zu maximal 20 % des Vermögens ausgeschütteten. Diese Einmalzahlung ist voll steuerpflichtig und verringert die anschließende Rente. Nach dieser einmaligen Auszahlung sind weitere Entnahmen aus dem angesparten Vermögen nicht mehr möglich. Der Restbetrag wird als lebenslange Riester-Rente ausgezahlt.
Die Höhe der Riester-Rente bei der Auszahlung hängt im Wesentlichen von vier Faktoren ab:
- Vertragslaufzeit und Zeitpunkt des Renteneintritts
- Höhe und Kontinuität der eingezahlten Beträge
- Produktart der Riester-Rente und damit verbundene Kosten
- von Überschüssen, die durch eine erfolgreiche Kapitalanlage des Versicherers entstehen
Vorgaben zur Riester-Rente für die Auszahlung bei Fonds- und Banksparplänen
Mit wie viel Geld Sie am Ende aus dem Fondssparplan rechnen können, erfahren Sie erst am Ende der Einzahlphase. Denn dann wird das Fondsvermögen in sichere Anlagen umgeschichtet und in regelmäßigen Zeitabständen, monatlich oder vierteljährlich, an den Kunden ausgezahlt. Deren Höhe bestimmt sich durch den Erlös aus dem Verkauf der Fondsanteile.
Auch bei Riester-Banksparplänen steht die Höhe der späteren Rente noch nicht fest. Denn wie viel Sparvermögen der Riester-Rente für die Auszahlung vorhanden ist, hängt von der Zinsentwicklung ab und davon, in welchem Maße ein Kunde am Ende der Riester-Rente von der erzielten Rendite profitiert. Bei Banksparplänen müssen sich die Kunden auch erst zu Rentenbeginn entscheiden, auf welche Weise sie ihr Vermögen ausgezahlt haben wollen: als Sofortrente oder nach einem Bankentnahmeplan. Mit einem Entnahmeplan erhalten die Riester-Rentner monatliche Überweisungen. Das restliche Sparvermögen steht automatisch für Erben zur Verfügung, sollte ein Sparer vor seinem 85. Geburtstag sterben.