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Altersvorsorge

Riester-Rente: Mit welchen Kosten Sie rechnen können

Finanzberater.net Team
Verfasst von Finanzberater.net Team
Zuletzt aktualisiert: 29. Oktober 2013
Lesedauer: 5 Minuten

Um Sparer zur privaten Altersvorsorge zu motivieren, hat der Staat die Riester-Rente eingeräumt. Die Kosten können je nach Anlageprodukt und persönlicher Verdienstlage unterschiedlich ausfallen. Mehr zum Thema lesen Sie auf Finanzberater.net!

Die hohe staatliche Förderung durch Zulagen macht die Riester-Rente besonders attraktiv, besonders dann, wenn noch keine weitere private Altersvorsorge in Anspruch genommen wurde. Dabei kann der Anleger auch von einer hohen Steuerersparnis profitieren und auf diese Weise seinen Ruhestand zuverlässig absichern – das eingezahlte Kapital ist bei der Riester-Rente garantiert! Die Kosten setzen sich prinzipiell aus dem Mindesteigenbeitrag und den anfallenden Gebühren und Provisionen für die Gesellschaft, bei der der Vertrag abgeschlossen wurde, zusammen. Je nach Produkt können diese sehr unterschiedlich ausfallen, wodurch sich auch unter Umständen manche Anlageformen mehr lohnen als andere. Welche diese sind und wie hoch die Kosten für eine Riester-Rente sind, lesen Sie im folgenden Beitrag!

Riester-Rente: Kosten für den jährlichen Beitrag

Ein Mindesteigenbeitrag ist für die Inanspruchnahme einer Riester-Rente vorgeschrieben. Die Kosten betragen 4% des Bruttoeinkommens des vergangenen Jahres. Erst mit der Einzahlung dieser Summe werden die vollen staatlichen Zulagen gewährt. Diese müssen Sie für die genaue Berechnung Ihrer Riester-Rente von dem Mindesteigenbeitrag abziehen.

Ein Beispiel: Angenommen, Sie haben im Vorjahr ein Jahresbruttolohn in Höhe von 40.000 Euro erhalten und ziehen zwei Kinder groß, von denen eins nach 2007 geboren wurde. Prinzipiell müssten Sie 4%, also 1.600, als Beitrag in die Riester-Rente einzahlen. In diesem Fall erhalten Sie jedoch vom Staat eine zusätzliche Grundzulage in Höhe von 154 Euro und zwei Sonderzulagen für Ihre Kinder – 185 Euro, wenn das Kind vor 2007 geboren wurde und 300 Euro wenn die Geburt nach 2007 erfolgt . Diese Zulagen können Sie abziehen und erhalten auf diesen Weg Ihre Eigenleistung, die im Beispiel 961 Euro beträgt. Zudem können Sie bis zu 2.100 Euro Ihres Bruttolohns steuerlich geltend machen. Dadurch beträgt Ihre Steuerersparnis 445 Euro pro Jahr.

Wenn Sie allerdings eine geringere Summe als den Mindestbeitrag für Ihre Riester-Rente einzahlen, werden die Kosten dadurch trotzdem nicht niedriger. Die Zulagen werden dann so reduziert, dass sie inklusive Ihrer Einzahlungen 4% Ihres Bruttolohns erreichen. Auf jedem Fall dürfen Sie nicht den vorgeschriebenen Sockelbetrag unterschreiten, der 60 Euro pro Jahr beträgt.

ACHTUNG:
Da die Zulagen für Ihre Riester-Rente die Kosten deutlich verringern, sollten Sie darauf achten, diese rechtzeitig zu beantragen. Dafür haben Sie eine zweijährige Frist: Wenn Sie beispielsweise in 2011 in die Rente eingezahlt haben, sollten Sie bis Ende 2013 den Antrag bei der zentralen Zulagenstelle für Altersvorsorge abgeben. Das benötigte Formular erhalten Sie bei Ihrem Anbieter.

Abschluss- und Verwaltungsgebühren bei der Riester-Rente

Für die verschiedenen Anlageprodukte der Riester-Rente fallen zusätzliche Gebühren an. Diese werden für Vertragsabschluss, Vertrieb und Verwaltung von der jeweiligen Gesellschaft erhoben. Deswegen kann es sich lohnen einen Kostenvergleich der verschiedenen Anlageformen vorzunehmen, bevor Sie eine Riester-Rente abschließen. Die Merkmale der einzelnen Anlagemöglichkeiten für Ihre Riester-Rente sind:

  • Banksparpläne verlangen nahezu keine Abschlussgebühren und sehr geringe Verwaltungskosten.
  • Bei Fondssparplänen bezahlen Sie zwar keine Gebühren, prozentuale Provisionen werden aber von der Anlagesumme abgezogen. Diese betragen in der Regel einen Ausgabenaufschlag in Höhe von 5% beim Vertragsabschluss und eine zusätzliche Bestandsprovision, die maximal 2% pro Jahr beträgt.

Teuer kann es werden, wenn Sie Ihre Riester-Rente kündigen. Die Kosten beziehungsweise Beiträge, die Sie bereits eingezahlt haben, verlieren Sie dann bei Ihrer letztendlichen Auszahlung. Sie erhalten lediglich den sogenannten Rückkaufswert, der in jedem Fall geringer als das ursprünglich eingezahlte Kapital ausfällt. Wenn Sie den Anbieter wechseln möchten, fällt zudem je nach Anbieter eine einmalige Gebühr in Höhe von 50 bis 150 Euro an.

Aus diesem Grund sollten Sie sich gut überlegen, für welches Anlageprodukt Sie sich entscheiden. Zudem besteht auch bei der Riester-Rente das Problem der intransparenten Kostenberechnung. Sie sollten sich bei Zeiten über die jeweiligen Vertragsbedingungen informieren und gegebenenfalls einen unabhängigen Finanzberater zu Rate ziehen, der Ihnen zu einer zuverlässigen Entscheidungsfindung helfen kann. Auf unserem Portal finden Sie kompetente Fachleute aus Ihrer Region, die Sie kostenlos und unverbindlich kontaktieren können!

Fazit

Bei einer Riester-Rente können die Kosten sehr unterschiedlich ausfallen. In Bezug auf die Einzahlungen ist jedoch ein Mindesteigenbeitrag in Höhe von 4% des jährlichen Bruttoeinkommens vorgeschrieben, der jedoch durch zahlreiche Zulagen verringert werden kann – wenn Sie diese rechtzeitig beantragen. Des Weiteren fallen unterschiedliche Gebühren für die Gesellschaft, bei der Sie Ihren Vertrag abschließen, an. Sie sollten sich daher in jedem Fall zeitnah eine umfassende und professionelle Beratung einholen, bei der Sie die möglichen Anlageformen miteinander vergleichen, um letztendlich Kosten sparen zu können!

Über unsere*n Autor*in
Finanzberater.net Team
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