Seit einigen Jahren haben Sparer, die sich eine kapitalmarktabhängige Alterssicherung aufbauen möchten, die Möglichkeit, eine staatliche Förderung zu erhalten. Die sogenannte Riester-Rente wird mit staatlichen Zulagen und Steuervergünstigen während der Aufbauphase unterstützt. Mehr dazu erfahren Sie auf Finanzberater.net.

Um Ihre Riester-Rente mit Zulagen in der Aufbauphase aufzustocken, bedarf es einer jährlichen Beantragung bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvorsorge. © Finanzberater.net
Wer einen Riester-Vertrag zur privaten Altersvorsorge abschließt, kann dafür eine staatliche Förderung erhalten, sofern er dem geförderten Personenkreis angehört. Dazu zählen sozialpflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige, Beamte, Bezieher von Lohnersatzleistungen, erwerbsunfähige Personen, Kindererziehende und geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit. Die Riester-Rente wird dabei grundsätzlich auf zwei verschiedene Arten gefördert. Zum einen erfolgt die Förderung durch staatliche Zulagen, die sich in eine Grundzulage, Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus unterteilt, zum anderen erfolgt die Förderung durch Steuervergünstigungen. Finanzberater.net stellt Ihnen im Folgenden die Förderbestimmungen der Riester-Rente mit Zulagen vor.
Riester-Rente mit Zulagen für Kinder und Berufseinsteiger
Um eine Riester-Rente mit Zulagen in der Auszahlung zu erhalten, müssen Sie zunächst einen Sparvertrag abschließen, der nach den Riester-Bestimmungen als förderungswürdig gilt. Zu den unterstützten Sparformen zählen derzeit Banksparverträge, Bausparverträge, private Rentenversicherungen, fondsgebundene Banksparverträge und Fondssparpläne. Folgende Zulagen können Sie erhalten:
- Die jährliche Zulage zur Riester-Rente, die Grundzulage, beträgt seit 2008 für Alleinstehende 154 Euro und für Verheiratete 308 Euro im Jahr, wenn beide Ehepartner einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben.
- Als Berufseinsteiger können Sie im ersten Sparjahr einen zusätzlichen Beitrag zur Grundzulage von 200 Euro erhalten, sofern Sie Ihr 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Für jedes Kindergeld berechtigtes Kind erhält ein förderberechtigter Elternteil eine Zulage. Für bis 2007 geborene Kinder sind es 185 Euro im Jahr und für ab 2008 geborene Kinder sind es 300 Euro im Jahr.
Sollen für die Riester-Rente in der Berechnung die vollen Zulagenbeträge berücksichtigt werden, dann müssen mindestens vier Prozent Ihres jährlichen Einkommens, maximal jedoch 2.100 Euro, in die Versicherung eingezahlt werden. Sparer, die weniger als vier Prozent Ihres Einkommens investieren, müssen mit einer Kürzung ihrer Zulagen rechnen. Dabei werden in dem betreffenden Jahr für die Riester-Rente alle Zulagen prozentual gekürzt. Außerdem muss ein Mindestbetrag von 60 Euro im Jahr, ein sogenannter Sockelbetrag, zum Erhalt der Riester-Rente gespart werden. Dem Eigenbetrag von 60 Euro steht also eine Förderung von 154 Euro gegenüber, was einer Förderquote von 72 Prozent entspricht.
Wenn Sie verheiratet sind und zwei Kinder haben, die nach 2008 geboren wurden und Ihr Jahreseinkommen sich 2012 auf 40.000 Euro belief, dann müssen Sie 2013 mindestens 1.600 Euro (4 Prozent von 40.000) jährlich in Ihre Versicherung einzahlen, um die vollen Zulagen zu erhalten. Der staatliche Zuschuss beträgt dann 908 Euro. Sie selbst müssen 692 Euro (1.600 Euro – 908 Euro) als Eigenanteil für Ihre private Altersvorsorge aufbringen.
Kündigung der Riester-Rente: Staatliche Zulagen zurückzahlen
Der Verlust der Förderberechtigung, wenn Sie beispielsweise durch einen Jobwechsel selbstständig werden, oder die schlechte Wertentwicklung des Riester-Vertrages kann eine Kündigung notwendig machen. Wollen Sie den Vertrag zur Riester-Rente wirklich kündigen, müssen Zulagen und die eventuell in Anspruch genommenen Steuervergünstigungen zurückgezahlt werden. Schon nach wenigen Jahren kann es sich dabei um einige Tausend Euro handeln. Aber so weit muss es nicht kommen, denn es besteht jederzeit die Möglichkeit, Ihren Vertrag „beitragsfrei“ zu stellen, also die Einzahlungen zu stoppen. Die Zahlungen der staatlichen Zulagen erfolgen dann zwar auch nicht mehr, aber das bislang angesparte Kapital bleibt auf dem Riesterkonto und wird weiter verzinst. Am besten fragen Sie bei Ihrem Anbieter nach, zu welchen Konditionen eine Beitragsfreistellung möglich ist bzw. welches Entgelt dafür anfällt.
Antrag stellen, um Riester-Rente mit Zulagen zu erhalten
Um Ihre Riester-Rente mit Zulagen in der Aufbauphase aufzustocken, bedarf es einer jährlichen Beantragung bei der Zentralen Zulagenstelle für die Riester-Rente. Hierzu kann der Versicherungsnehmer seinen Vertrags-Anbieter bevollmächtigen. Damit sind zeitliche Versäumnisse so gut wie ausgeschlossen. Allerdings muss jede Veränderung der Lebensumstände, wie der Familienstand oder Nachwuchs, dem Vertrags-Anbieter mitgeteilt werden, weil sich diese Änderungen auf die Höhe der Zulagen auswirken.
Falls Sie die Beantragung der Zulagen versäumt haben und diese somit in den letzten Jahren gar nicht oder nicht in voller Höhe gezahlt wurden, werden diese Beträge auch nicht nachträglich an Sie ausgezahlt. Lediglich Einzahlungen im laufenden Jahr sind möglich. Wurde noch kein Zulagenantrag gestellt, ist dies noch bis zum Ende des zweiten Jahres nach Abschluss des Riester-Vertrages möglich. 2013 können also noch bis Ende Dezember Zulagenanträge für Riester-Renten abgegeben werden, die 2011 abgeschlossen wurden. Falls Sie sich über die Regelungen in Ihrem Riester-Vertrag unsicher sind, können Sie auch einen externen Finanzberater aufsuchen, der einen prüfenden Blick auf Ihre Vertragsdetails legt und Ihnen sagen kann, ob Sie noch einen Dauerzulagenantrag stellen können, um alle Zulagen zu erhalten. Nehmen Sie gleich hier Kontakt zu kompetenten Finanzberatern in Ihrer Nähe auf.
Vor- und Nachteile der Riester-Rente
Durch die Kapitalerhaltungsgarantie werden den Versicherten mit Rentenbeginn, die zuvor eingezahlten Beiträge und Zulagen zugesichert. Das ist eine wesentliche Sicherheit der Riester-Rente und ein Vorteil gegenüber anderen Finanzprodukten zur Altersvorsorge. Die Höhe der monatlichen Sparbeträge kann zudem in der Ansparphase variieren. Lediglich die jährliche Untergrenze von 60 Euro und maximale Förderobergrenze von 2.100 Euro im Jahr muss beachtet werden. Tritt der Todesfall des Versicherten vor Beginn der Auszahlung ein, kann der Ehepartner in den laufenden Vertrag einsteigen und erhält selbst die Rente, auch wenn er selbst schon einen Riester-Vertrag besitzt. War der Verstorbene nicht verheiratet, fallen die Guthaben den gesetzlichen Erben zu. Diese erhalten die eingezahlten Eigenleistungen und damit erzielten Erträge, allerdings müssen die staatlichen Zulagen und anderweitigen Förderungen zurückgezahlt werden.
Größtes Manko der Riester-Rente ist, dass sie anders als bei anderen privaten Anlagen, nur einen eingeschränkten Zugriff auf ihr angespartes Geld haben. Die Auszahlung der Riester-Rente, inklusive Zulagen, Zinsen und sonstigen Renditen, darf frühestens ab dem 62. Lebensjahr erfolgen. Zudem ist nur eine einmalige Auszahlung zu Beginn des Ruhestands in Höhe von 30 Prozent des Gesamtkapitals möglich. Der Rest des Angesparten wird bis zum Lebensende monatlich ausgezahlt.