Oft diskutiert und doch äußerst beliebt: Seit der Einführung der Riester-Rente im Jahr 2002 haben sich über 15 Millionen Deutsche für diese Form der Altersvorsorge entschieden. Für wen die Riester-Rente Vorteile bietet, lesen Sie auf Finanzberater.net!
Eine private Altersvorsorge als Ergänzung der gesetzlichen Rente ist angesichts der demografischen Entwicklung in Deutschland praktisch schon ein Muss für jeden, der ohne finanzielle Sorgen in den Ruhestand gehen möchte. Dass eine Altersvorsorge wie die Riester-Rente Steuer-Vorteile und staatliche Zuschüsse anbietet, kommt dem arbeitenden Steuerzahler äußerst gelegen. „Riestern“ kann grundsätzlich jeder Arbeitnehmer und Berufsauszu-
bildende, der Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Es ist allerdings wichtig, sich zunächst über die diversen Produkte ausführlich zu informieren, da nicht jedes Angebot zu jedem Versicherten passt. Sämtliche Vor- und Nachteile der Riester-Rente sind deshalb sorgfältig und gegebenenfalls mithilfe eines unabhängigen Fachmanns abzuwägen. Im ersten Teil unserer Themenreihe haben wir daher für Sie zusammengefasst, welche Vorteile die Riester-Rente bietet und wer besonders von ihr profitiert! Klicken Sie hier, um direkt zu Teil 2 (Nachteile der Riester-Rente) zu gelangen!
Die Riester-Rente:Vorteile im Überblick
Jede Anlageform der Riester-Rente – zu unterscheiden ist zwischen der klassischen Rentenversicherung, dem Fondssparplan und dem Banksparplan – bietet jeweils andere Vorteile. Allen gemeinsam sind jedoch folgende Eigenschaften:
- Mit den staatlichen Zulagen der Riester-Rente ist Ihnen derzeit eine Grundprämie von maximal 154 Euro pro Person pro Jahr garantiert. Die volle Zulage erhalten Sie bei einer Einzahlung von mindestens vier Prozent Ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens. Falls Sie Kinder haben, fällt die Zulage noch höher aus.
- Beitragszahlungen der Riester-Rente sind steuerlich absetzbar. Dabei wird das Sparguthaben gleichzeitig mit der regulären Steuererklärung vom Finanzamt geprüft. Die Steuererstattung wird anschließend mit den bereits erhaltenen Zulagen gegengerechnet. Bleibt eine Differenz, so wird diese vom Finanzamt erstattet.
- Dank der Kapitalerhaltungsgarantie werden dem Versicherten mit Rentenbeginn die zuvor eingezahlten Beiträge und die gewährten staatlichen Zulagen zugesichert. Es besteht daher kein Verlustrisiko. Zudem werden die Beträge bis zum Lebensende des Versicherten ausgezahlt.
- Dass die Riester-Rente Vorteile für eine risikofreie Geldanlage bietet, liegt an der sicheren Mindestverzinsung der monatlichen Beiträge. Diese liegt je nach Vertragsabschlussjahr zwischen zwei und fünf Prozent. Wer sich höhere Renditen wünscht und dabei ein höheres Verlustrisiko in Kauf nimmt, kann sich für eine fondsgebundene Riester-Rentenversicherung entscheiden. Im schlimmsten Fall werden lediglich die eingezahlten Beiträge in der Rente ausgezahlt.
- Der Anbieter der Riester-Rente kann jederzeit gewechselt werden. Da ein solcher Wechsel in der Regel mit Kosten verbunden ist, sollten Sie sich vorab gut informieren.
- Die Höhe der monatlichen Sparbeiträge ist frei wähl- und jederzeit änderbar. Die maximale Förderung erfolgt jedoch nur bei vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens.
- Die Riester-Rente ist zu bestimmten Konditionen vererbbar, sodass im Fall des Ablebens des Versicherten eine Absicherung der Hinterbliebenen ermöglicht wird.
Wer kann die Riester-Rente-Vorteile ideal nutzen?
Besonders vorteilhaft ist die Riester-Rente vor allem für Familien, da der Anteil der staatlichen Zulagen besonders hoch ausfällt. Die sogenannte Kinderzulage wird ausgezahlt, solange ein Kindergeldanspruch gegeben ist. Pro Kind erhält die Familie bis zu 185 Euro pro Jahr. Bei Kindern, die nach 2008 geboren sind, beträgt die Zulage bis zu 300 Euro. Beispielsweise erhält eine Familie mit zwei Kindern und einem sozialversicherungspflichtigen Jahresbruttoeinkommen von 30.000 Euro eine Grundzulage von 2 x 154 Euro und eine Kinderzulage von 2 x 185 Euro. Bei einem jährlichen Sparbeitrag von 1.200 Euro (vier Prozent des Einkommens) und einer Gesamtzulage von 678 Euro beträgt die tatsächliche Eigenleistung lediglich 522 Euro, also weniger als 50 Prozent des Sparbeitrages. Zulagen erhalten übrigens auch nicht förderfähige Personen, sofern sie mit einer förderfähigen Person verheiratet sind.
Ebenso können Geringverdiener und Arbeitssuchende die Riester-Rente-Vorteile nutzen: Mit einem geringen Sockelbetrag von mindestens 60 Euro im Jahr erhalten sie eine Grundzulage sowie gegebenenfalls Förderbeträge für ihre Kinder. Falls dann doch mehr Geld zur Verfügung stehen sollte, kann die Beitragshöhe jederzeit flexibel angepasst werden.