Für einen sorgenlosen Ruhestand sollte zusätzlich in eine private Altersvorsorge investiert werden. Die Riester-Rente ist hierfür eine gute Möglichkeit, da Sie zusätzlich von einer staatlichen Förderung durch Zulagen und steuerliche Vergünstigungen profitieren können. Mehr zum Thema lesen Sie auf Finanzberater.net!
Die im Jahr 2002 vom Staat eingeführte private Altersvorsorge, die Riester-Rente, hat das Ziel, die Bürger zur privaten Altersvorsorge zu motivieren. Aufgrund des demografischen Wandels können in Zukunft immer weniger junge Arbeitnehmer die Rente der älteren Generationen tragen. Deswegen ist es ratsam, sich rechtzeitig zu informieren und eine der Vertragsmöglichkeiten der Riester-Rente als Altersvorsorge in Erwägung zu ziehen. Sie erhalten hierbei nicht nur die Rendite der jeweiligen Anlage, sondern auch hohe Zuschüsse. Wie dieses System funktioniert und welche Vor- und Nachteile zu erwarten sind, lesen Sie im folgenden Beitrag.
Altersvorsorge: Die Funktionsweise der Riester-Rente
Alle Arbeitnehmer, die über ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen verfügen, können von dieser Altersvorsorge profitieren. Die Riester-Rente ist ebenso für Erziehende in den ersten drei Jahren des Kindes und für Ehegatten von förderberechtigten Personen möglich. Auch Bezieher von Arbeitslosengeldern und Beamten können auf diese Weise für das Alter vorsorgen.
Die Riester-Altersvorsorge kann über verschiedene Vertragsmöglichkeiten abgeschlossen werden. Sie haben die Wahl zwischen Bank- oder Fondssparplänen, Rentenversicherungen sowie fondsgebundenen Versicherungen. Wohnriester und Bausparpläne gibt es zudem optional für Immobilienfinanzierung. Der Sparplan sollte von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zertifiziert werden und gesetzliche Rahmenbedingungen erfüllen, die das eingezahlte Kapital und die Möglichkeit auf einen Anbieterwechsel garantieren.
Unabhängig vom Vertrag ist eine Mindestsumme für diese Altersvorsorge erforderlich. Bei der Riester-Rente beträgt diese den sogenannten Mindesteigenbeitrag, der 4 % des jährlichen Bruttoeinkommens beträgt. Geringere Einzahlungen sind ebenso möglich, solange sie nicht den vorgeschriebenen Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro pro Jahr unterschreiten – die minimale Summe, um einen solchen Vertrag in Anspruch nehmen zu können.
Beim Einzahlen des Mindesteigenbeitrags erhalten Sie in voller Höhe die Zulagen, die der Staat für die Riester-Rente vergibt. Diese sind wie folgt:
- Eine Grundzulage für jeden, der diese Rente abschließt, in Höhe von 154 Euro pro Jahr.
- Ein Berufseinsteigerbonus für Personen ab 25 Jahren, der 200 Euro beträgt.
- Ein Kinderbonus in Höhe von 185 Euro. Wenn das Kind nach 2007 geboren wurde, beträgt die Summe 300 Euro pro Jahr.
Wenn Sie die Riester-Rente als Altersvorsorge abschließen, erhalten Sie zudem Steuervorteile: Bis zu 2.100 Euro können jedes Jahr beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Vor- und Nachteile dieser Altersvorsorge
Die größten Vorteile der Riester-Rente als Vorsorge sind die Kapitalgarantie und die direkte und indirekte staatliche Förderung. Dazu kommt die Rendite der jeweiligen Anlage. Zudem ist die Riester-Rente relativ flexibel. Die Höhe der Beiträge kann verändert oder sogar kurz- oder langfristig abgesetzt werden, auch wenn dies einen Einfluss auf die Zulagen hat. Jederzeit möglich, wenn auch gebührenpflichtig, ist zudem ein Anbieterwechsel. Übrigens: Gesetzlich ist der Abschluss von bis zu zwei Verträgen gestattet.
Dennoch müssen Sie auch mit den Nachteilen der Riester-Rente rechnen:
- Die staatliche Förderung gilt nur für die Sparphase. In der Auszahlungszeit der Altersvorsorge wird die Riester-Rente nach dem persönlichen Steuersatz voll versteuert, wodurch die Summe jedoch geringer wird. Beziehen kann man die Beiträge ab dem 60. Jahr, wenn der Vertrag vor 2011 abgeschlossen wurde und erst ab 62, wenn Sie nach dieser Periode zu sparen angefangen haben. Zudem ist die Auszahlungsart in ihrer Flexibilität eingegrenzt: Einmalig können Sie 30% Ihres Sparvermögens erhalten, der Rest wird bis zum Lebensende verrentet.
- Die Rente ist je nach Todeszeitpunkt und Vertrag nur bedingt vererbbar. So muss bei einer Versicherung eine Hinterbliebenenrente vereinbart werden. Bei allen Anlageformen ist die Vererbung bei einem Todesfall vor Rentenbeginn nicht möglich. Die Zulagen und die Steuervorteile müssen zudem zurückerstattet werden. Wenn der Sparer zwischen seinem 60. und 85. Jahr stirbt, wird dem Ehepartner nur das eingezahlte Kapital ohne die Zuschüsse gewährt.
- Wenn Sie aufgrund von einer finanzieller Notlage die Riester-Rente kündigen möchten, müssen Sie dann alle Zulagen und bisher steuerfreie Erträge zurückerstatten, wodurch sich Ihre Situation zusätzlich verkomplizieren kann. Zudem besteht kein Berufsunfähigkeitsschutz – es sei denn er wurde ausdrücklich und kostenpflichtig vereinbart.
- Auch die Rendite vom Anlageprodukt kann sehr variabel ausfallen. Mit einer Versicherung können Sie eine sichere Verzinsung erzielen, vorausgesetzt, Sie nehmen die hohen Abschlusskosten von bis zu 15% des Kapitals in Kauf. Bei Banksparpläne können Sie sich nur auf eine sichere staatliche Förderung verlassen. Fondsparpläne versprechen hohe Renditeaussichten, wobei sehr hohe Provisionen für die jeweilige Gesellschaft fällig sind.