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Altersvorsorge

Lohnt sich Wohn-Riester zur Eigenheimfinanzierung?

Finanzberater.net Team
Verfasst von Finanzberater.net Team
Zuletzt aktualisiert: 04. November 2019
Lesedauer: 5 Minuten

Bankinstitute werben dafür, Riester-gefördert eine Immobilie zu bauen oder zu kaufen. In der Regel werden dabei die Vorteile der Förderung herausgestellt, während die konkreten Bedingungen im Dunkel bleiben. Doch gerade diese entscheiden darüber, für wen sich das Wohn-Riester-Konzept lohnt.

Lohnt sich Wohn-Riester

Die zusätzliche zweiprozentige Verzinsung der Förderbeträge kann sich stark negativ auf die Sparleistung auswirken, sodass sich Wohn-Riester nicht lohnt. © Finanzberater.net

Während die Versicherungs- und Fonds-Lösungen der Riester-Rente immer weniger gefragt sind, wächst das Interesse ab Wohn-Riester-Verträgen stetig: Nach Angaben des BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) stieg die Zahl der Vertragsabschlüsse bis zum ersten Quartal 2013 um 26.000 auf 979.000 an. Wohn-Riester-Verträge retten auf diese Weise inzwischen die positive Gesamtbilanz der Riester-Verträge. Wohnungskäufer und Bauwillige profitieren bei dieser Art der Altersvorsorge von Zulagen und Steuervorteilen für Bausparverträge und Darlehen. Anderseits gibt es beim Wohn-Riester einige feste Regeln, wie die nachgelagerte Besteuerung, zu beachten, die das Riester-geförderte Sparen schwierig gestalten. Finanzberater.net klärt im Folgenden, unter welchen Bedingungen und für welche Personengruppen sich Wohn-Riester wirklich lohnt.

Hier kann sich Wohn-Riester lohnen

Plus-1Während die geförderten Eigenbeiträge und Zulagen von Bausparverträgen und Darlehen in der Ansparphase komplett steuerfrei sind, werden sie mit Rentenbeginn nachgelagert besteuert. Die Höhe der Steuerabgabe richtet sich dabei nach dem individuellen Steuersatz des Riester-Rentners. Da dieser jedoch aufgrund des niedrigeren Einkommens im Rentenalter in den meisten Fällen erheblich geringer als in der Erwerbsphase ausfällt, können auf diese Weise Steuerzahlungen eingespart werden.

Plus-2Riester-Sparer können die Darlehenstilgungen als Sonderausgaben bis maximal 2.100 Euro steuerlich geltend machen und dafür möglicherweise eine Steuererstattung erhalten. Dies hängt jedoch von der individuellen Einkommens- und Familiensituation ab.

Plus-3Besonders für Familien mit Kindern ist das Wohn-Riestern interessiert. Denn Sparer erhalten für jedes Kindergeld berechtigte Kind Zulagen, die in die Bausparfinanzierung einfließen. Dadurch können Raten und Zinsen für das aufgenommene Darlehen eingespart werden.

Plus-4Da Wohn-Riester-Sparer in der Regel mit dem Abzahlen des Darlehens früher fertig sind als mit einem ungeförderten Darlehen, können sie die weiteren Förderraten anlegen und zur Begleichung der Steuerschuld verwenden oder eine Zusatzrente ansparen.

Plus-5Bausparverträge werden üblicherweise über Zeiträume von acht Jahren angespart und getilgt. Wohn-Riester lohnt sich deshalb eher für jüngere Menschen als für ältere, da sie länger von den Fördermitteln profitieren können.

Fakten, die gegen das Wohn-Riester-Konzept sprechen

Minus-1Beim Wohn-Riester werden Sparleistungen, Zulagen und Tilgungen auf einem fiktiven Wohnförderkonto verbucht und zusätzlich mit zwei Prozent jährlich verzinst, um an diesem Betrag die spätere Steuerschuld zu ermessen. Zwei Prozent klingt im ersten Moment nicht viel, aber gerade bei lang laufenden Verträgen häuft sich infolge des Zinseszins-Effektes ein erheblicher Steuerbetrag an. Ob dieser Verzinsung ein ebenso großer jährlicher Wertzuwachs einer Riester-geförderten Immobilie gegenübersteht ist ungewiss. Und je höher die Alterseinkünfte aus gesetzlicher Rente, Betriebsrente und sonstigen Einkünften ist, desto stärker fällt diese Besteuerung ins Gewicht.

Minus-2Nach dem Eigenheimförderungsgesetz muss der geförderte Bausparvertrag bis spätestens zum 68. Lebensjahr getilgt sein. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Riester-Sparer auf einen ungeförderten Kredit mit eventuell ungünstigeren Konditionen umstellen.

Minus-3Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen Sparer auch beim Wohn-Riester mindestens vier Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens ohne die gewährten Zulagen in den Wohn-Riester-Vertrag einzahlen. Manche Sparer überfordert dies auf lange Sicht.

Minus-4Die Kapitalentnahme aus einem Wohn-Riester-Vertrag für einen Umbau zur Reduzierung von Barrieren in oder an der selbst genutzten Wohnung ist zwar möglich; wurde die Immobilie allerdings vor weniger als drei Jahren erworben, müssen mindestens 6.000 Euro gefördertes Altersvorsorgevermögen entnommen werden. Wird der Umbau nach diesem Zeitraum aufgenommen, muss das entnommene Altersvorsorgevermögen sogar mindestens 20.000 Euro betragen.

Minus-5Größtes Manko der Wohn-Riester-Förderung ist die unflexible Nutzung der Fördermittel, denn diese sind an die selbst genutzte Wohnimmobilie gebunden. Wer sich von seiner geförderten Wohnimmobilie trennen möchte, muss den Verkaufserlös innerhalb von vier Jahren in ein neues Objekt investieren oder das gesamte geförderte Riester-Vermögen, also die gesamten Eigenbeiträge und Zulagen, in einen anderen Riester-Vertrag einzahlen. Andernfalls handelt es sich um eine förderschädliche Verwendung der Fördermittel, und Riester-Sparer müssen mit Folgendem rechnen:

  • Aufforderung zur Rückzahlung der erhaltenen Grund- und Kinderzulagen
  • Aufforderung zur Rückzahlung der Steuervorteile im Rahmen des Sonderausgabenabzugs
  • Versteuerung der Erträge, Wertsteigerungen und des Zinsvorteils, der durch den Wohn-Riester Vertrag erzielt wurde.

Fazit

Mit dem Wohn-Riester sind Immobilienbesitzer in der Regel schneller schuldenfrei. Doch allein aufgrund der Fördermittel sollte niemand ein Eigenheim zur Altersvorsorge bauen oder erwerben. Die potenziellen Vorteile der geförderten Eigenheimfinanzierung gegenüber einer ungeförderten Finanzierung sind an eine Vielzahl von Voraussetzungen geknüpft, die über Jahrzehnte eingehalten werden müssen. Wer die Bedingung auf lange Sicht nicht erfüllen kann, dem droht noch im Nachhinein die Rückzahlung der Förderung, selbst wenn das ursprüngliche Darlehen schon lange getilgt ist.

Damit sich das Wohn-Riestern lohnt, sollten grundsätzlich folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • Die Finanzierung sollte auch ohne Förderung solide sein, dann ist sie es mit Förderung umso mehr.
  • Riester-Sparer sollten die staatliche Förderung in Form der Zulagen in voller Höhe nutzen. Auch die Zulagen für Kinder sollten zur Tilgung eines Darlehens herangezogen werden.
  • Sofern sie über die Zulagen hinaus eine Steuererstattung erhalten, empfiehlt es sich, auch diese als Sondertilgung einzusetzen.
  • Die ersparten Raten vom Wohn-Riester-Darlehen sollten sie für die in der Zukunft anfallende Steuerzahlung zurücklegen.

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