Für Haus- und Wohnungsbesitzer gewinnen Wohn-Riester-Verträge ab 2014 an Attraktivität. Sie können bestehendes Sparguthaben nun leichter entnehmen, beispielsweise für die Entschuldung einer Immobilie. Auch zum altersgerechten Umbau und für die Anschlussfinanzierung gibt es neue Regelungen, wie Finanzberater zeigt.
Ein Eigenheim kann eine gute Investition für die Altersvorsorge sein, denn das angelegte Kapital ist von der Geld entwertenden Inflation nicht betroffen. Im Alter bleibt Immobilien- eigentümern zudem mehr Rente für den Lebensunterhalt erhalten, weil sie keine Miete zahlen müssen. Aus diesen Gründen hat der Gesetzgeber 2008 eine Riestervariante für die private Altersvorsorge eingeführt, die das Sparen in selbst genutzten Wohnraum unterstützt: das sogenannte „Wohn-Riester“. Sparer nehmen dazu ein Wohn-Riester Darlehen oder Bausparvertrag auf und erhalten darauf Förderbeträge. Für folgende Regelungen der Eigenheimrente sind 2014 einige Änderungen eingetreten.
Flexibler Entnahmezeitpunkt vom Wohn-Riester-Kapital ab 2014
Ab 2014 ist es in der Ansparphase jederzeit möglich bestehendes Guthaben zu entnehmen, um damit eine selbst genutzte Immobilie ganz oder teilweise zu finanzieren, Sondertilgungen bei Hypothekenkrediten oder Anschlussfinanzierungen zu tätigen. Das Kapital kann dafür entweder vollständig oder anteilig aus dem Riester-Vertrag entnommen werden. Allerdings muss der Betrag mindestens 3.000 Euro betragen. Wird nur ein Teilbetrag entnommen, um den Vertrag fortzuführen und die staatliche Förderung weiter zu erhalten, müssen wiederum mindestens 3.000 Euro im Sparvertrag verbleiben. Für die Kredittilgung erhalten Riester-Sparer weiterhin die gleichen Zulagen und Steuervorteile wie bei einem normalen Riester-Vertrag. Der Gesetzgeber verfolgt mit dieser Änderung das Vorhaben, Hauseigentümer dazu zu motivieren, mit dem Riester-Guthaben erst einmal die Schulden zu tilgen, anstatt den Aufbau einer zusätzlichen Geldrente voranzutreiben.
Nach dem Verkauf oder der Vermietung einer Riester-geförderten Immobilie haben Sparer künftig fünf statt bisher vier Jahre Zeit, den geförderten Betrag in eine neue oder selbst bewohnte Immobilie zu investieren. Darüber hinaus können Riester-Sparer nun während der gesamten Vertragslaufzeit entscheiden, ob sie ihre Steuerschuld aus der Eigenheimrente in monatlichen Raten bis zum 85. Lebensjahr abzahlen oder in einer Einmalbesteuerung mit 30 Prozent Rabatt begleichen möchten.
Wohn-Riester-Kapital zur Finanzierung von Umbauten
Für den alters- oder behinderten gerechten Umbau einer selbst genutzten Immobilie kann das Riester-Guthaben ab 2014 nun ebenfalls eingesetzt werden. Mindestens 6.000 Euro können für Umbauten in den ersten 3 Jahren nach dem Bau oder Erwerb der selbst genutzten Wohnimmobilie entnommen werden. Modernisierungen, wie Treppenlifte oder der barrierefreie Umbau vom Bad lassen sich auf diese Weise mit dem Riester-Vermögen finanzieren. Liegen der Bau oder Kauf länger zurück, müssen es mindestens 20.000 Euro.