Um fürs Alter vorzusorgen gibt es verschiedene Möglichkeiten. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung sollten Sie auch an eine private Altersvorsorge denken. Mehr erfahren Sie auf Finanzberater.net

Für die private Altersvorsorge sollten Sie sich professionell beraten lassen. pixabay.com © stevepb (CC0 1.0)
„Die Renten sind sicher“ – an dieses Statement aus den Achtzigerjahren vom damaligen Arbeitsminister Norbert Blüm erinnert sich wahrscheinlich jeder, der zu dieser Zeit berufstätig war. Auch seine Nachfolger beteuern unermüdlich, dass die Renten sicher sind. Doch was heißt sicher? Sicher ist nämlich allenfalls, dass die gesetzliche Rente gerade so den Grundbedarf abdeckt – mehr nicht.
Wer auch im Rentenalter seinen gewohnten Lebensstandard halten will, benötigt eine zusätzliche private Altersvorsorge. Finanzberatungsunternehmen wie Swiss Life bieten dazu eine umfangreiche Beratung an und stellt auf seiner Seite viele Informationen bereit, diese finden Sie hier.
Früh beginnt, wer im Alter sorgenfrei leben will…
Wer gerade in die Arbeitswelt eintritt, will sich meistens nicht mit der Altersvorsorge beschäftigen. Man hat ja das ganze Leben noch vor sich und möchte zuerst einmal Karriere machen. Die Beschäftigung mit der privaten Altersvorsorge sollte man jedoch nicht allzu lange vor sich herschieben. Bei der Planung der Vorsorgemaßnahmen gilt: je früher, desto besser. Durch das 2005 eingeführte „Alterseinkünftegesetz“ gibt es zahlreiche Neuerungen, von denen man bei der privaten Altersvorsorge profitieren kann.
Das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge
Die Grundlage der Altersvorsorge bildet das 3-Schichten-Modell, das die verschiedenen Renten- und Vorsorgeformen sowie deren einkommensteuerliche Handhabung regelt. Es löst das zuvor bekannte System aus den drei Säulen gesetzlicher Rentenversicherung, betrieblicher Altersversorgung und privater Vorsorge ab. Das 3-Schichten-Modell gleicht einem Baukasten, aus dem die passenden Elemente ausgewählt und individuell zusammengestellt werden können.
Die 1. Schicht ist die Basis der späteren Altersversorgung. Sie besteht aus gesetzlicher Rente, Leistungen aus berufsständischen Versorgungswerken sowie kapitalgedeckten Leibrentenversicherungen, zu denen auch die steuerbegünstigte Basis- und Rürup-Rente zählen.
Die 2. Schicht umfasst die Maßnahmen zur privaten Altersvorsorge. Hierzu zählen die verschiedenen betrieblichen Altersversorgungen, wie etwa Pensionsfonds und Direktzusage sowie die Riester-Rente – die zwar privat finanziert wird, aber auch eine staatliche Förderung erhält.
Die 3. Schicht beinhaltet alle weiteren privaten Vorsorgemaßnahmen, wie Kapitallebensversicherungen, Wertpapiere sowie Raten- und Fondssparpläne.
Die wichtigste Änderung durch das Alterseinkünftegesetz betrifft die Neuregelung der Besteuerung der Rentenbeiträge und -zahlungen. Das Gesetz sieht vor, dass alle Vorsorgeaufwendungen bis zum Jahr 2025 vollständig steuerlich absetzbar sind. Im Gegenzug werden die Rentenzahlungen sukzessive besteuert, bis sie im Jahr 2040 zu 100 Prozent steuerpflichtig sind.
Experten helfen bei der Planung der Altersvorsorge