Sie sind ein grundlegender Faktor für Ihre persönliche Rentenberechnung: Die Entgeltpunkte zeigen unter anderem auf, inwieweit Ihr Einkommen unter oder über dem Durchschnitt liegt. Wie Sie Ihre persönlichen Entgeltpunkte berechnen und worauf dabei zu achten ist, erfahren Sie auf Finanzberater.net!
Beitragszahler der gesetzlichen Rentenversicherung können auf Basis bestimmter Faktoren herausfinden, wie hoch Ihre zukünftige Monatsrente ausfallen wird. Zu diesen Faktoren der Rentenberechnung zählen die Entgelt-
punkte E, der Zugangsfaktor Z (der Zeitpunkt des Rentenbeginns), der Rentenartfaktor R (die Art der Rente, die Sie in Anspruch nehmen) und der aktuelle Rentenwert A (dieser wird jährlich auf Basis des Durchschnittsein-
kommens aller Versicherten errechnet). Werden diese Werte miteinander multipliziert (E x Z x R x A) – man spricht hier auch von der Rentenformel – ergeben sie die voraussichtliche Monatsrente.
Wofür aber stehen die Entgeltpunkte? Grundsätzlich zeigen diese auf, wie weit Ihr Brutto-Jahreseinkommen über oder unter dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten steht. Je nachdem, wie hoch Ihr Einkommen im Verhältnis zum durchschnittlichen Einkommen der anderen Beitragszahler ist, wird Ihnen ein entsprechender Entgeltpunktewert gutgeschrieben, der anschließend in die Rentenberechnung mit einfließt. Wie Sie den Entgeltpunktewert berechnen, erfahren Sie im Folgenden.
Rentenberechnung: (Persönliche) Entgeltpunkte ermitteln
Die Berechnung des Entgeltpunktewertes ist eine recht einfache Angelegenheit: Hierfür muss lediglich Ihr Brutto-Jahreseinkommen des Vorjahres durch das Durchschnittseinkommen aller Versicherten dividiert werden. Liegt Ihr Jahresentgelt in der Höhe des durchschnittlichen Lohns, erhalten Sie einen Entgeltpunkt. Haben Sie weniger verdient, fällt der Wert niedriger aus. Wenn Sie beispielsweise im vergangenen Jahr 21.000 Euro verdient haben und das Durchschnittseinkommen bei 30.000 Euro lag, erhalten sie 0,70 Entgeltpunkte. Mehr Punkte erhalten Sie hingegen bei einem überdurchschnittlich hohen Einkommen. Maximal werden jedoch zwei Punkte vergeben.
Neben den Entgeltpunkten, die Sie im Zuge Ihrer Beitragszeiten ansammeln, existieren einige weitere Faktoren bei der Rentenberechnung, die Entgeltpunkte-Zuschläge bringen können. Meist handelt es sich dabei um Lebensphasen, in denen der Versicherte keine oder nur wenige Beiträge leisten konnte: sogenannte beitragsfreie und -geminderte Zeiten. Dazu zählen unter anderem Ausbildungszeiten, Wehr- und Zivildienstzeiten, Kindererziehungszeiten, Arbeitsunfähigkeit sowie Schwangerschaft und Mutterschutz. Weitere mögliche Zuschläge können aufgrund eines Anspruchs auf Witwenrente oder Waisenrente bestehen. Geregelt sind die Konditionen für den Erhalt dieser persönlichen Entgeltpunkte in den Paragrafen 70 bis 78 des SGB VI.
Sobald Sie Ihre Rente beantragen, werden sämtliche Entgeltpunkte, die Sie im Laufe der Jahre gesammelt haben, zusammengerechnet und mit den anderen Faktoren der Rentenformel multipliziert. Um eine schnelle Rentenberechnung inklusive Entgeltpunkte durchzuführen, können Sie diverse Rechner, die kostenlos im Internet verfügbar sind, benutzen. Diese arbeiten auf Basis der Rentenformel und ermöglichen eine vorläufige Online-Rentenberechnung.
Entgeltpunkte (Ost): Sonderregelung für die neuen Bundesländer
Um die weiterhin bestehenden Lohndifferenzen zwischen Ost- und Westdeutschland aus der Zeit vor der Wiedervereinigung auszugleichen, werden für die Rentenberechnung sogenannte „Entgeltpunkte (Ost)“ sowie ein „aktueller Rentenwert (Ost)“ verwendet. Gemäß Paragraf 254d des Sozialgesetzbuches SGB VI wird zur Berechnung der Entgeltpunkte (Ost) das individuelle Jahresbruttoeinkommen mit einem bestimmten Umrechnungsfaktor (zu finden in Anlage 10 des SGB VI) multipliziert. Anschließend wird der neue Einkommenswert in Verhältnis zum Durchschnittsentgelt gemäß Anlage 1 des SGB VI gesetzt. Weitere Informationen zur „Rentenberechnung (Ost)“ können Sie im Informationsschreiben der Deutschen Rentenversicherung nachlesen.