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Altersvorsorge

Was ist beim Rentenanspruch nach einer Heirat zu beachten?

Finanzberater.net Team
Verfasst von Finanzberater.net Team
Zuletzt aktualisiert: 04. November 2019
Lesedauer: 3 Minuten

Unter welchen Bedingungen ein Rentenanspruch nach einer Heirat geltend gemacht werden kann und wann dieser verfällt, können Sie hier auf Finanzberater.net erfahren!

Rentenanspruch-nach-Heirat

Ob Sie einen Rentenanspruch nach einer Heirat haben und wie hoch dieser ausfällt, hängt von verschiedenen Punkten ab. © Finanzberater.net

Da es in den meisten Ehen nur einen Hauptverdiener gibt, wurden durch den Gesetzgeber bestimmte Regelungen erlassen, die im Falle einer Scheidung oder eines Todes den Partner mit dem geringeren Verdienst vor zu großen finanziellen Einbußen schützen. Für Scheidungen gilt ein sogenannter Versorgungs-ausgleich, bei dem die Rentenansprüche zu gleichen Teilen auf die Ex-Partner aufgeteilt werden. Sollte der Ehepartner verstorben sein, hat der Hinterbliebene einen Anspruch auf Witwer- beziehungsweise Witwenrente. Dieses Anrecht endet jedoch oftmals nach einer erneuten Heirat. Welche weiteren Regelungen sowie Ausnahmen in Bezug auf den Rentenanspruch nach der Heirat zu beachten sind, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Rentenanspruch nach der Heirat: Wie lange muss die Ehe bestehen?

Nach dem Tod des Ehepartners besteht für den Hinterbliebenen entsprechend § 46 SGB VI ein Anspruch auf eine Witwen- beziehungsweise Witwerrente. Um jedoch Ehen zu verhindern, die einzig der Altersabsicherung dienen, hat der Gesetzgeber spezifische Regelungen erlassen. Grundsätzlich muss die Ehe zum Zeitpunkt des Todes rechtsgültigen Bestand haben. Ist diese Voraussetzung gegeben, wird geprüft, ob der Verstorbene mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt oder bereits eine Rente bezogen hat, da erst dann ein Rentenanspruch besteht. Dieser kann wiederum erst geltend gemacht werden, wenn die Paare mindestens ein Jahr verheiratet gewesen waren. Nur in Ausnahmefällen wie beispielsweise beim Tod des Ehepartners aufgrund eines (Arbeits-)Unfalles ist es möglich, die Auszahlung der Witwenrente auch ohne Erfüllung dieser Voraussetzungen zu erreichen. Außerdem kann die Zahlung gesetzeskonform verweigert werden, falls der Ehepartner mit der höheren Rente zum Zeitpunkt der Heirat älter als 65 Jahre war.

ACHTUNG:
Der Gesetzgeber akzeptiert nach § 46 Abs. 2a SGB VI keine Ehe, die als reine Versorgungsehe im Sinne der Altersabsicherung – zum Beispiel in Form einer Heirat am Sterbebett – durchgeführt wird.

Wann verfällt der Rentenanspruch nach der Heirat?

Der Rentenanspruch nach der Heirat bleibt im Falle einer erneuten Eheschließung nicht bestehen. Es kann allerdings eine Abfindungszahlung beantragt werden, wenn der zweite Ehepartner verstirbt oder die Ehe geschieden wird. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Versorgungsansprüche aus der neuen Ehe, wie beispielsweise ein Vermögensausgleich, mit angerechnet werden. Falls beide Ehepartner wieder heiraten sollten, steht generell dem geringer verdienenden Ex-Partner ein individuell festgelegter Anteil des Rentenanspruchs vom besser verdienenden zu. Wie Sie genau den Rentenanspruch berechnen können, erfahren Sie in diesem Artikel auf Finanzberater.net. Wenn Sie eine umfassende Finanzberatung von einem kompetenten Fachmann wünschen, können Sie auf unserem Portal auch kostenlos und unverbindlich Kontakt zu Experten in Ihrer Nähe aufnehmen!

Fazit

Der Rentenanspruch nach einer Heirat und die damit einhergehende Rentenberechnung hängen von unterschiedlichen Kriterien ab. Im Falle einer Scheidung tritt ein Versorgungsausgleich in Kraft, bei dem die Rentenansprüche zu gleichen Teilen vergeben werden. Beim Tod des Ehepartners hat der Hinterbliebene einen Anspruch auf Witwer- beziehungsweise Witwenrente. Dieser kann jedoch nur dann geltend gemacht werden, wenn das Ehepaar mindestens ein Jahr verheiratet war.

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