Wie hoch der gesetzliche Rentenanspruch ist und wann er ausgezahlt wird, fragt sich jeder Deutsche spätestens dann, wenn die Jahre der Erwerbstätigkeit zu Ende gehen. Lesen Sie auf Finanzberater.net, wie Sie die notwendigen Informationen erhalten!
In Deutschland ist vorgeschrieben, dass jeder Arbeitende über eine gesetzliche Rentenversicherung (GRV) verfügt. Die Rechtsgrundlage hierfür bildet das Sozialgesetzbuch SGB VI (sechstes Buch). Demnach ist zwischen verschiedene Rentenarten zu unterscheiden: Neben der Rente wegen Alters (darunter die Regelaltersrente, die Altersrente für langjährig Versicherte und jene wegen Arbeitslosigkeit) existieren die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und wegen Todes (dazu zählen die Witwen- oder Witwerrente, die Erziehungsrente sowie die Waisenrente). Aufgrund verschiedener Reformen hat sich der Rentenanspruch in den letzten Jahren geändert, sodass Versicherte mitunter schnell den Überblick verlieren. Wann Ihnen Ihre Rente zusteht und wie Sie Ihren Rentenanspruch berechnen, können Sie hier nachlesen.
Rentenanspruch: Ab wann und wie viel?
Die Antworten auf die grundlegenden Fragen zum Rentenanspruch – wer ihn hat, ab wann er besteht und wie hoch er ist – haben wir für Sie zusammengefasst.
Wer hat Rentenanspruch?
In Paragraf 34 des SGB VI sind die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine gesetzliche Rente festgelegt. So ist für sämtliche Versicherte wie auch ihre Hinterbliebenen ein voller Rentenanspruch gegeben, sofern die Einhaltung der für den Rentenanspruch vorgeschriebenen Mindestversicherungszeit erfüllt ist. Diese auch als Mindestwartezeit bezeichnete Periode beträgt für die Regelaltersrente mindestens fünf Beitragsjahre und endet mit dem Erreichen der erforderlichen Regelaltersgrenze. Der allgemeinen Wartezeit werden unter anderem Berücksichtigungszeiten (beispielsweise für die Kindererziehung) sowie beitragsfreie Zeiten (bei Schwangerschaft, Mutterschaft, Arbeitslosigkeit oder Krankheit) angerechnet.
Ab wann besteht ein Anspruch auf Rente?
Das Renteneintrittsalter variiert je nach Rentenart. So wurde 2012 die Altersgrenze bei der Regelaltersrente auf 67 Jahre angehoben. Demnach müssen alle Versicherten, die nach 1963 geboren sind, bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres arbeiten. Für Personen, die vor 1963 geboren sind, erfolgt eine sukzessive, monatliche Anhebung der Altersgrenze. Lediglich besonders langjährig Versicherte sind von dieser Regelung ausgenommen: Sie leisten mindestens 45 versicherungspflichtige Arbeitsjahre. Für den Rentenanspruch bedeutet dies, dass sie bereits mit 65 Jahren in Pension gehen können.
Wie hoch ist der Rentenanspruch?
Die Höhe des Rentenanspruchs richtet sich nach diversen Faktoren. Hierzu zählen die erworbenen Entgeltpunkte, die Beitragsart, die Beitragsdauer sowie der aktuelle Rentenwert. Berechnen lässt sich die voraussichtliche monatliche Rente unter Berücksichtigung der oben genannten Faktoren mithilfe der Rentenformel. Andere Methoden der Rentenberechnung stellen wir im folgenden Abschnitt vor.
Berechnung des Rentenanspruchs
Um Ihren persönlichen Rentenanspruch zu kalkulieren, benötigen Sie in erster Linie die sogenannte Renteninformation. Diese wird von der Deutschen Rentenversicherung auf der Grundlage des geltenden Rechts und Ihrer im System gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten erstellt. Sie wird jedem Versicherten ab dem 27. Lebensjahr regelmäßig zugesendet und beinhaltet sämtliche Daten bezüglich Ihrer Beitragsdauer, der Entgeltpunkte, des voraussichtlichen Renteneintrittsalters und weiterer Faktoren. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen für die gesetzliche Rentenberechnung zur Verfügung:
- Online-Rechner
Diese Tools sind kostenlos im Internet verfügbar und funktionieren auf Basis der Rentenformel. Mit der Eingabe einiger Informationen, die Sie der Renteninformation entnehmen können, wird Ihnen unmittelbar die voraussichtliche monatliche Rente ausgerechnet. Beachten Sie jedoch, dass die Ergebnisse lediglich Einschätzungen auf Basis der aktuellen rechtlichen Begebenheiten sind. Vor allem junge Menschen, die noch nicht lange im Berufsleben stehen, erhalten mit Online-Rechnern nur sehr unzuverlässige Daten.
- Rentenversicherungsträger
Bei Ihrem gesetzlichen und gegebenenfalls privaten Rentenversicherungsträger haben Sie stets die Möglichkeit, ein persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren und die Berechnung Ihres Rentenanspruchs von einem Fachmann durchführen zu lassen.
- Unabhängiger Finanzberater
Der Vorteil eines unabhängigen Finanzberaters liegt vor allem darin, dass er neben der Berechnung Ihrer Rente diverse Möglichkeiten findet, mit denen Sie finanziell für Ihren Ruhestand vorsorgen können, ohne später von der (meist geringen) staatlichen Rente abhängig zu sein. Dank seiner Neutralität handelt er zudem in Ihrem und nicht in seinem eigenen Interesse. Einen qualifizierten Fachmann in Ihrer Nähe können Sie übrigens über unser Portal suchen und kontaktieren. Füllen Sie hierfür einfach unser Kontaktformular aus!