Finanzberater.net Icon
Altersvorsorge

Wie es um Ihren Rentenanspruch bei Scheidung gestellt ist!

Finanzberater.net Team
Verfasst von Finanzberater.net Team
Zuletzt aktualisiert: 04. Mai 2016
Lesedauer: 3 Minuten

Auch wenn statistisch jede dritte Ehe in Deutschland durch eine Scheidung beendet wird, kann man sich auf die emotionalen und auch finanziellen Folgen nur schwer einstellen. Finanzberater erklärt Ihnen in diesem exklusiven Beitrag, wie Ihr Rentenanspruch bei einer Scheidung aussieht!

Eine Scheidung ist ein herber Einschnitt, sowohl in die emotionale als auch in die finanzielle Situation der betroffenen Ehepartner. Wer sich mehrere Jahre alle Kosten geteilt und gemeinsam gut leben konnte, stellt sich nach der Trennung unweigerlich die Frage, wie es jetzt weitergehen soll. Immerhin wurde ein Lebensstandard erreicht, der als Alleinstehender nur schwer aufrechterhalten werden kann. Dabei gibt es gerade beim Rentenanspruch bei Scheidung positive Entwicklungen zu verzeichnen. Am 01. September 2009 wurde in Deutschland die Regelung zum sogenannten Versorgungsausgleich angepasst.Dieser befasst sich seither nicht nur mit dem Ausgleich von Sach- und Vermögenswerten, sondern mittlerweile auch mit der Verteilung von Versorgungsanrechten und hat daher einen signifikanten Einfluss auf Ihre individuelle Rentenberechnung. Wir sagen Ihnen im Folgenden, was der Versorgungsausgleich für Sie bedeuten kann und wie es um Ihren Rentenanspruch nach Scheidung gestellt ist!

Was der Versorgungsausgleich für Ihren Rentenanspruch bedeutet

Jeder Mensch, der während seiner Arbeitszeit in die Rentenversicherung eingezahlt hat, erhält einen Anspruch auf Rente. Wie dieser Rentenanspruch bei einer Scheidung aussieht, wird durch den sogenannten Versorgungsausgleich geregelt. Dieser beinhaltet folgende Kernpunkte, die für geschiedene Ehepartner von Bedeutung sind:

Die während der Ehezeit erworbenen Rentenanrechte werden bei einer Scheidung gleichermaßen auf beide Ehepartner aufgeteilt. Diese Regelung tritt allerdings nur dann in Kraft, wenn die Ehe mindestens drei Jahre gehalten hat und in dieser Zeit Beträge eingezahlt wurden.
Nach der Beendigung der Ehe erhalten beide Partner jeweils ein eigenes Rentenkonto beim Versorgungsträger des Ehepartners.
Der Ausgleich erfolgt unabhängig vom Zeitpunkt des Renteneintritts.
Der Anspruch auf eine frühzeitige Rente, beispielsweise im Falle von Invalidität, entfällt durch den Versorgungsausgleich nicht.

ACHTUNG:
Wenn beide Ehepartner über nahezu gleich hohe Rentenansprüche verfügen, kommt es nach der Scheidung zu keinem finanziellen Ausgleich! Nur wenn die Ansprüche eines Ehepartners deutlich über denen des anderen liegen, sieht der Versorgungsausgleich eine Aufteilung der erworbenen Rentenanrechte vor!

Der Versorgungsausgleich versucht somit, beiden Ehepartnern im Falle einer Scheidung eine finanzielle Perspektive zuzusichern. Wenn Sie jetzt Ihren eigenen Rentenanspruch – unabhängig von Ihrer Familiensituation – berechnen möchten, können Sie sich alle relevanten Informationen hierzu an dieser Stelle einholen!

Rentenanspruch bei Scheidung – eine individuelle Beratung schafft Klarheit!!

Egal, ob Sie eine individuelle Rentenberechnung bei Scheidung oder allgemein durchführen lassen möchten – auf Finanzberater.net können Sie komfortabel und kostenlos Kontakt zu handverlesenen Profis aus Ihrer Region aufnehmen. Füllen Sie hierfür einfach unser benutzerfreundliches Online-Formular aus und holen Sie sich auf diese Weise bis zu drei konkrete Angebote von Finanzberatern ein, bei denen Sie sich frei für das für Sie ansprechendste entscheiden können! Übrigens: Ihr Rentenanspruch verändert sich nicht nur grundlegend im Falle einer Scheidung, sondern auch wenn Sie heiraten!

Fazit

Am 01. September 2009 wurden die Regelungen um den sogenannten Versorgungsausgleich in Deutschland reformiert. Die wichtigste Neuerung besagt, dass der Rentenanspruch bei Scheidung für beide Ehepartner gleichermaßen verteilt wird und die Anrechte auf Versorgung zu gleichen Teilen intern verteilt werden. Somit erhalten beide Partner nach der Scheidung die gleichen Versorgungsanrechte und somit eine finanzielle Perspektive! Wenn Sie sich eine unabhängige Finanzberatung von einem kompetenten Fachmann wünschen, können Sie auf unserem Portal bequem Kontakt aufnehmen!

Über unsere*n Autor*in
Finanzberater.net Team
Finanzberater.net ist das Branchenverzeichnis für Berater im Finanzsektor. Die Redaktion von Finanzberater.net erstellt regelmäßig Ratgeber und gibt Tipps zu allen Finanzthemen wie Krediten, Kapitalanlagen und Versicherungen.