Zwar haben Rentner nicht so hohe Lebenshaltungskosten wie Berufstätige, aber wer sein Lebensstandard auch im Ruhestand aufrechterhalten möchte, sollte sich ergänzend für das Alter absichern. Eine zusätzliche Altersvorsorge ist über den Betrieb und privat möglich. Beide Wege fördert der Gesetzgeber.

Ob Sie zum geförderten Personenkreis der zusätzlichen Altersvorsorge durch die Riester-Rente gehören, klären Sie am besten im Beratungsgespräche mit einen unabhängige Finanzberater. © Finanzberater.net
Eine private Altersvorsorge wird ergänzend zur gesetzlichen Versicherung immer wichtiger, denn das staatliche Sicherungssystem baut auf einem nahezu ausgewogenen Verhältnis von Beitragszahlern und Rentenbeziehern auf. Die deutsche Bevölkerungsstruktur wandelt sich. Während Anfang des Jahrtausends noch vier Arbeitnehmer einen Rentner „finanzierten“, werden es im Jahr 2040 Prognosen zufolge nur noch zwei Arbeitnehmer sein. Es kommen also immer weniger Beitragszahler auf immer mehr Rentenempfänger. Die ursprünglich durch die gesetzliche Rente garantierte Sicherung des Lebensstandards ist aufgrund der Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus nur noch durch eine zusätzliche Alterssicherung zu erreichen. Finanzberater.net erklärt Ihnen deshalb, wie Sie eine zusätzliche Altersvorsorge einrichten können, und welche Möglichkeiten der Riester-Förderung bestehen. Für konkrete Anfragen zur Absicherung mit einer Zusatzversicherung steht Ihnen unser kostenloses Kontaktformular zur Verfügung.
Zusätzliche Altersvorsorge durch Riester-Rente
Die private Altersvorsorge wird im Kapitaldeckungsverfahren mit Zulagen, Steuervergünstigungen und in der betrieblichen Altersversorgung.mit extra Beitragsersparnissen in der Sozialversicherung gefördert. Durch die staatliche Förderung soll die private Zusatzvorsorge die Rentenlücke ausgleichen, die durch die Rentenreform entstanden ist. Die zusätzliche Altersvorsorge, die sogenannte Riester-Rente, soll dafür sorgen, dass individuell für das Alter angespart wird. Das bis zum Renteneintritt gebildete Kapital kann dann zur teilweisen Deckung der Ausgaben im Alter verwendet werden. Damit soll der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung für die Versicherungspflichtigen auf Dauer unter 20 Prozent gehalten werden, ohne dass das Rentenniveau der Rentenempfänger deutlich gekürzt wird.
Finanzierung der zusätzlichen Altersvorsorge
Die wichtigste Säule der deutschen Rentenversicherung ist immer noch die gesetzliche Rentenversicherung. Ihre Finanzierung funktioniert im Umlageverfahren, das heißt, aus den Einzahlungen der heute Arbeitenden werden direkt die Renten der heutigen Rentner bezahlt. Im Vergleich dazu liegt der Vorteil des Kapitaldeckungsverfahrens darin, dass die Ersparnisse produktiv angelegt werden. Durch die verstärkte Investitionstätigkeit erhöht sich das Wachstum, sodass ein größeres Bruttoinlandsprodukt zur Verteilung verwendet werden kann. Im Umlageverfahren dienen die Ersparnisse dagegen vor allem dem Konsum. Die private Altersvorsorge regt im Vergleich dazu die Bildung von Realkapital, in Form von Ersparnissen, an. Anderseits erhöht das Kapitaldeckungsverfahren letztlich die ökonomische Unsicherheit zukünftiger Rentnergenerationen, weil bei diesem Verfahren hohe Kapitalreserven entstehen. Für diese müssen langfristig sichere Kapitalanlagemöglichkeiten gefunden werden, die je nach Situation der Kapitalmärkte knapp sind.
Staatliche Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge
Zum geförderten Personenkreis der zusätzlichen Altersvorsorge gehören vor allem rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Beamte sowie deren Ehepartner. Bei allen Riester-Produkten ist der Beitragserhalt garantiert. Die Leistungen aus den Riester-Verträgen dürfen frühestens im Alter von 62 Jahren in Anspruch genommen werden. Vom Gesetzgeber werden nur Altersvorsorgeprodukte gefördert, die im Alter eine lebenslange Auszahlung garantieren. Deshalb ist eine staatliche Förderung von Versicherungen mit einmaliger Kapitalauszahlung, wie eine Kapitallebensversicherung, nicht vorgesehen. Außerdem dürfen maximal 30 Prozent der angesparten Summe zu Rentenbeginn einmalig entnommen werden. Bei Arbeitslosigkeit sind Riester-Verträge Hartz-IV sicher. Damit Sie die Förderung unter diesen Umständen erhalten, müssen Sie sie allerdings extra beantragen.
Anreize für eine zusätzliche Altersvorsorge
Die Riester-Rente soll Anreize für den Abschluss einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge setzen und gilt als Instrument zugunsten von Geringverdienern und Frauen, die ohnehin schon geringere Renten aus der gesetzlichen Kasse erhalten, als die männlichen Leistungsempfänger. Tatsächlich haben in den vergangenen Jahren mehr Frauen als Männer einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Insbesondere Geringverdiener profitieren von der als Pauschale ausgestalteten Zulagenförderung, die dem Riester-Vertrag gutgeschrieben wird. Die Zulage von 154 Euro wird ausgezahlt, wenn sie Eigenbeiträge in Höhe von vier Prozent des Bruttoeinkommens auf einen Riester-Vertrag einzahlen. Je geringer das Einkommen und damit die Eigenbeiträge sind, desto höher sind die Zulagenförderungen in Relation zu den aufgewendeten Eigenmitteln. Die so berechnete Förderquote der zusätzlichen Altersvorsorge fällt also bei Personen, die wenig verdienen und demzufolge wenig einzahlen, besonders hoch aus. Die in einen Riester-Vertrag eingezahlten Beiträge können zudem als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden, seit 2008 bis zu einem Betrag von 2100 Euro. Durch die Absetzbarkeit der Beiträge als Sonderausgaben verringert sich auch das zu versteuernde Einkommen.