Die wachsende Zahl der Rentner und eine kontinuierlich sinkende Geburtenrate haben den Gesetzgeber zu massiven Reformen in der Rentenpolitik bewogen. Dennoch ist eine private Altersvorsorge zur zusätzlichen Absicherung nötig. Ein Vergleich zeigt Vor- und Nachteile von den Riester geförderten Produkten.

Produkte zur privaten Altersvorsorge unterscheiden sich im Vergleich nicht nur in ihrer Zielsetzung, sondern auch hinsichtlich ihres Risikos, ihrer Ertragshöhen und anfallenden Kosten. © Finanzberater.net
Viele Bürger denken beim Stichwort Riester-Rente an eine Versicherung, nicht zuletzt deswegen, weil diese bei Anbietern die häufigste Variante der privaten Rentenvorsorge ist. Zur privaten Altersvorsorge mit Riester-Förderung gibt es aber auch andere Möglichkeiten. Hier sind Banksparpläne, klassische Rentenversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen, Fondssparpläne und das Wohn-Riestern zu nennen. Bei der letzten Option investieren Sie nicht nur in eine zukünftige Rente, sondern können Ihr Sparvermögen in einer eigenen Immobilie anlegen. Produkte zur privaten Rente unterscheiden sich im direkten Vergleich jedoch nicht nur in ihrer Zielsetzung, sondern auch hinsichtlich ihrer Risikobehaftung, Ertragshöhen und anfallenden Kosten. Wie die Riester-Förderung bei der privaten Altersvorsorge funktioniert und wo im Vergleich die Vor- und Nachteile der Varianten liegen, beantwortet Finanzberater.net im folgenden Text.
Riester-Förderung zur privaten Altersvorsorge
Die Riester-Förderung kann für alle genannten Varianten der privaten Altersvorsorge erfolgen. Im Vergleich sind für Anleger entweder die gewährten Zulagen oder die Steuervergünstigungen günstiger. Die Zulagen werden gewährt, wenn mindestens 4 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens als Sparbetrag in einen Vertrag eingezahlt werden. Die jährliche Grundzulage beträgt seit 2008 154 Euro für Alleinstehende und 308 Euro für Verheiratete. Werden weniger als 4 Prozent eingezahlt, dann verringert sich der Höchstbetrag der Zulagen anteilig.
Haben Sie Anspruch auf Kindergeld, gibt es eine jährliche Kinderzulage. Je nach Geburtsdatum des Kindes beträgt sie 185 Euro (für Kinder, die vor 2008 geboren wurden) oder 300 Euro (für Kinder die zu einem späteren Zeitpunkt geboren wurden). Neben der Zulagenförderung können Sie Ihre Beiträge bis zu einer Höhe von 2.100 Euro pro Jahr auch als Sonderausgaben bei der Steuer geltend machen. Der absetzbare Betrag umfasst die eingezahlten Beiträge und die bereits gewährten Zulagen. Der zusätzliche Sonderausgabenabzug wird allerdings nur gewährt, wenn er für den Steuerpflichtigen günstiger als der Anspruch auf Zulage ist. Fällt die steuerliche Ersparnis größer als die Zulage aus, wird der Differenzbetrag vom Finanzamt erstattet beziehungsweise mit der Steuerschuld verrechnet.
Banksparplan als private Altersvorsorge: Ein sicheres Anlageprodukt
Bei einem Banksparplan zahlen Sie Beiträge auf ein Sparkonto ein, die variabel verzinst werden. Zusätzlich gibt es Bonuszinsen oder Zinsaufschlägen, wenn sich auf dem Sparkonto schon eine bestimmte Summe angesammelt hat. Wie bei den anderen Varianten der privaten Altersvorsorge auch können Sie sich bei Rentenbeginn einen Teil des Sparbetrages auszahlen lassen. Mehr als 30 Prozent sind allerdings nicht möglich. Aus dem Restbetrag wird Ihre Rente gebildet und auch einen vereinbarten Plan ausgezahlt.
Banksparpläne haben einige Vorteile, die andere Varianten zur privaten Altersvorsorge im Vergleich nicht bieten: Für Banksparpläne gilt der zusätzliche Schutz der gesetzlichen Einlagensicherung. Das bedeutet, dass die Gelder auch im Konkursfall der Bank bis zu einer Höhe von 100.000 Euro sicher sind. Zudem wird das Kapital bei dieser Anlageform relativ risikolos angelegt. Denn Banksparpläne haben durch die Koppelung an einen Leitzins einen gewissen Inflationsschutz eingebaut. Ändert sich der Leitzins, ändert sich auch der Zins für den Riester-Banksparplan. Steigt die Inflation, steigen ebenfalls die Nominalzinsen und damit die Zinsen für den Banksparplan an. Im Umkehrschluss dürfen Anleger eines Banksparplans jedoch nicht mit einer hohen Rendite rechnen.
Klassische Rentenversicherung für konservative Anleger
Bei dieser Form der privaten Altersvorsorge handelt es sich um eine klassische Versicherung. Hier können Sie mit einer Mindestrente rechnen, die Ihnen auf jeden Fall ausgezahlt wird. Daneben erhalten Sie auf den Sparbetrag eine Überschussbeteiligung und auch einen Garantiezins, der seit Januar 2012 bei 1,75 Prozent liegt. Die Rente, die Sie tatsächlich bekommen, kann höher also sein als die Mindestrente, wenn der Versicherer die Gelder gewinnbringend anlegt und Überschüsse erwirtschaftet. Zwischenzeitliche Verluste vor dem Renteneintritt sind natürlich auch möglich. Die klassische Rentenversicherung ist eher eine sicherheitsorientierte Anlageform. Der Großteil Ihres Kapitals fließt in risikoarme Produkte. Nur ein kleinerer Teil wird in riskanteren Anlagen, wie Aktien, angelegt. Nachteilig sind die Verwaltungsgebühren und hohe Abschlusskosten. Diese werden zwar auf mindestens fünf Jahre verteilt. Doch insbesondere in den ersten Jahren reduziert sich dadurch Ihr Sparanteil. Das macht diese Form der privaten Altersvorsorge im Vergleich zu den anderen Produkten zu einem teuren Produkt.
Fondsgebundene Rentenversicherung ohne Garantiezins
Einige Formen dieser privaten Altersvorsorge ähneln im Vergleich der klassischen Rentenversicherung. Sie sind daran zu erkennen, dass es eine angegebene Mindestrente und den Garantiezins auf den Sparanteil gibt. Hier legen die Versicherer den Großteil Ihres Kapitals risikoarm an, um die Zahlung der Mindestrente auf jeden Fall leisten zu können. Andere fondsgebundenen Rentenversicherungen sichern nur den Kapitalerhalt, also die eingezahlten Beiträge und Zulagen, ab. Hier gibt es keinen Garantiezins. Dadurch kann hingegen auch ein größerer Teil des Geldes in riskantere Produkte investiert werden. Das erhöht die Chancen auf höhere Erträge und damit auf höhere Renten. Allerdings kann es auch passieren, dass bei einer schlechten Entwicklung am Kapitalmarkt nur die Mindestrente ausgezahlt wird. Die fondsgebundene Rentenversicherung verursacht zudem oft hohe Abschlusskosten. Dazu kommen noch die Verwaltungskosten, der Ausgabeaufschlag, eine Depotgebühr und eventuell Managementgebühren.
Privaten Altersvorsorge mit Fondssparplan: Im Vergleich risikoreicher
Hier investieren Sie Ihr Geld in Investmentfonds, festverzinsliche Wertpapiere, in Immobilien oder in einen Mix aus diesen Produkten. Die Laufzeit ist bei Fondssparplänen vorgegeben. Ein Vertrag läuft in der Regel bis zum Renteneintritt, mindestens aber bis 60.Lebensjahr. Je näher das Ende der Vertragslaufzeit rückt, desto mehr Geld wird in sichere Fonds investiert, denn der Versicherer ist durch die Riester-Förderung verpflichtet, Ihnen zumindest die Summe der eingezahlten Beiträge und der Zulagen zum Renteneintritt zu garantieren. Das Geld bleibt bei dieser privaten Altersvorsorge im Vergleich zu anderen Produkten während der Rentenphase in Fonds investiert; auch wenn dies eher sicherheitsorientiert geschieht.
Da Fondssparpläne risikoreicher investieren als andere Produktanlage, ist die zukünftige Rentenhöhe schwer zu prognostizieren. Bei einer guten Entwicklung ist die Rentenauszahlung höher als bei anderen Varianten. Bei einer schlechten Entwicklung wird die Rente jedoch lediglich auf Basis der eingezahlten Beiträge und die Zulagen gebildet. Bei Fondssparplänen fallen ebenfalls Verwaltungskosten und Depotgebühren an. Zusätzlich bezahlen Sie die Ausgabeaufschläge beim Kauf von Fondsanteilen.
Wohneigentum als private Altersvorsorge
Eine weitere beliebte Altersvorsorge ist die Investition in Wohneigentum. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Möglichkeit zum Wohn-Riestern geschaffen. Diese private Altersvorsorge ist im Vergleich zu den anderen Verträgen bereits vor dem Rentenbeginn in voller Höhe auszahlbar. Das Kapital wird dazu aus dem bestehenden Riester-Vertrag entnommen und muss zum Kauf oder Bau einer Wohnung oder eines Hauses verwendet werden. Eine Pflicht zur Rückzahlung der entnommenen Beträge besteht nicht.