Zukünftig wird die gesetzliche Rente nicht mehr ausreichen, um den Lebensbedarf im Alter vollständig abzudecken. Um diese Lücke zu schließen, sollte privat vorgesorgt werden, beispielsweise mit der Rürup-Rente, deren Berechnung auf privaten Beiträgen und Steuerersparnis fußt.
Das gesetzliche Rentensystem finanziert sich ausschließlich durch Umlagen aus den laufenden Einzahlungen erwerbstätiger Personen. Die Beiträge, die Sie und ihr Arbeitgeber als Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, kommen später nicht Ihnen persönlich zugute; vielmehr wird das Geld sofort verwendet, um aktuell fällige Renten an Ruheständler mit gesetzlichem Rentenanspruch auszuzahlen. Aufgrund der demografischen Entwicklung kann dieses Umlageprinzip zukünftig jedoch nicht mehr funktionieren, denn die deutsche Bevölkerung wird immer älter, ohne dass genügend Nachwuchs in die gesetzliche Rentenkasse einzahlt. Einer steigenden Anzahl an Rentenbeanspruchern steht eine sinkende Zahl an erwerbstätigen Einzahlern gegenüber. Dadurch wird die gesetzliche Rente zwangsläufig sinken. Deshalb empfiehlt es sich, auf weitere Säulen der Altersvorsorge zu setzen. Hierzu gibt es zwei Formen staatlich geförderter privater Rentenverträge: Riester-Verträge und die Basisrente, die sogenannte „Rürup-Rente“. Wie die Berechnung der Rürup-Rente funktioniert und mit welcher Rente Sie im Alter tatsächlich rechnen können, hängt von vielen Faktoren ab. Die wichtigsten hat Finanzberater.net für Sie hier zusammengestellt.
Rürup-Rente: Höhe der Steuervergünstigungen berechnen
Riester-Verträge sind ausschließlich für gesetzlich Versicherte gedacht. Seit 2005 gibt es aber auch die Rürup Rente. Verkannt als Altersvorsorge für Selbständige und Freiberufler kann sie hingegen von allen Bürgern in Anspruch genommen werden. Anders als bei der Riester-Rente basiert die staatliche Förderung für Rürup-Verträge ausschließlich auf Steuervorteilen in der Ansparphase. Zulagen, wie Grund- und Kinderzulage oder einen Berufseinsteigerbonus, werden nicht gezahlt. Dafür können Sie Ihre eingezahlten Beiträge für die Rürup-Rente in Ihrer Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen, wodurch Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen vermindern. Dabei gilt für Alleinstehende der Höchstbetrag von 20.000 Euro und für Verheiratete 40.000 Euro im Jahr. Allerdings können die vollen Höchstbeträge erst ab 2025 in Anspruch genommen werden. Derzeit werden die Beiträge zur Rürup-Rente bei der steuerlichen Berechnung schrittweise angehoben. Das bedeutet, dass im Jahr 2013 76 Prozent als Sonderausgaben bei der Steuer geltend gemacht werden können. Das entspricht 15.200 Euro für Alleinstehende und 30.400 Euro für Verheiratete. Die Quote wird jedes Jahr um 2 Prozent angehoben, bis 2025 schließlich 100 Prozent erreicht sind.
Faktoren zur Berechnung der Höhe der Rürup-Rente
Letztendlich gibt es eine Reihe an Faktoren, welche die Höhe der Rürup-Rente beeinflussen. Diese sind die Ansparzeit, die Beitragshöhe, steuerliche Vergünstigungen, gewünschte Zusatzleistungen und die Sparform.
Die Ansparzeit bei der privaten Rentenversicherung bezeichnet die Zeit vom Beginn des Vertrags bis zur Auszahlung der Rente. Beispielsweise kann ein Sparbeitrag von 200 Euro im Monat über 35 Jahre zu einer Rente von 418 Euro bis 777 Euro führen. Diese Spanne verringert sich dramatisch, wenn erst ein Jahrzehnt später mit dem Sparen angefangen wird. Steigt ein Sparer beispielsweise erst mit 50 in die Rürup-Rente ein, die dann über 15 Jahre läuft, liegt die Rente zwischen 157 Euro und 196 Euro. Wer also früh mit dem Sparen anfängt, bekommt mit einem vergleichsweise geringen Aufwand eine solide Zusatzrente. Wie Hoch die ausgezahlte Rürup-Rente wahrscheinlich ausfallen wird, kann ein Rürup-Rechner ermitteln.
Entscheidend für die Berechnung der Höhe der Rürup-Rente ist natürlich auch die Sparform, also die Frage, wie die gezahlten Beiträge angelegt werden. Die Rürup-Rente kann wahlweise als klassische Rentenversicherung, fondsgebundene Rentenversicherung oder als Fondssparplan abgeschlossen werden. In einer klassischen Rentenversicherung ist weniger Rendite möglich als bei einem Fondssparplan. Gleichzeitig steigt bei einem Fondssparplan aber auch die Gefahr, dass sich das Fondsvermögen in schlechten Börsenphasen verringert. Damit keine Verluste drohen, sollten Sie im Rürup-Vertrag einmal erreichte Höchststände deshalb absichern, sodass aufgelaufene Gewinne nicht wieder verloren gehen können.
Weitere vereinbarte Zusatzleistungen im Rürup-Vertrag kosten Rente: So kann die Rürup-Rente um Leistungen zur Hinterbliebenenabsicherung und zum Berufsunfähigkeitsschutz ergänzt werden. Diese Zusatzleistungen werden jedoch aus dem einzahlten Beitrag mitfinanziert und bedeuten letztendlich weniger Einzahlungen in den Vertrag.