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Altersvorsorge

Warum Sie Ihre Rürup-Rente nicht kündigen sollten!

Finanzberater.net Team
Verfasst von Finanzberater.net Team
Zuletzt aktualisiert: 24. April 2014
Lesedauer: 5 Minuten

Mit dem Argument der hohen Steuerersparnis wird die Rürup-Rente als ein besonders rentables Altersvorsorgeprodukt beworben. Dennoch mangelt es hierbei an Flexibilität. Dies lässt sich insbesondere dann nachweisen, wenn Sie Ihre Rürup-Rente kündigen möchten. Mehr zum Thema lesen Sie auf Finanzberater.net!

Die Rürup-Rente wird nicht nur für Selbstständige sondern auch für gutverdienende Angestellte empfohlen. Die Steuerersparnis von bis zu 20.000 Euro pro Jahr (beziehungsweise 40.000 für Verheiratete) ist insbesondere für Menschen mit einem hohen Einkommen attraktiv. Und diesen Vorteil genießen Sie laut Berater umso mehr, je größer die Beiträge sind, die Sie einzahlen. Diesbezüglich sehen sich viele Sparer jedoch mit einem der Nachteile der Rürup-Rente konfrontiert: Wer die Einzahlungen nicht stets in der gleichen Höhe aufbringen kann, riskiert Geldverluste. Im Vergleich zu anderen Altersvorsorgeprodukten ist eine Kündigung der Rürup-Rente besonders problematisch und laut Gesetz sogar nicht erlaubt. Was Sie noch beachten sollten, wenn Sie Ihre Rürup-Rente kündigen möchten, lesen Sie im folgenden Beitrag.

Rürup-Rente kündigen: Gesetzliche Regelungen

Da die Rürup-Förderung besonders attraktiv ist, nutzen zahlreiche Anleger diese Möglichkeit als Sparplan. Davon ist jedoch generell abzuraten: Das Sparguthaben ist bis zum Renteneintritt nicht verfügbar. So ist die Rürup-Rente als reines Altersvorsorgeprodukt zu betrachten, für das Ihre Verdienstlage analysiert werden soll: Ein stabiles Einkommen wird vorausgesetzt. Wenn Sie aufgrund niedriger Erträge nicht mehr zufrieden sind oder Ihre Beiträge nicht mehr einzahlen können, dürfen Sie Ihre Rürup-Rente nicht kündigen, da dies vom Gesetzgeber nicht gestattet ist. Sie ist darüber hinaus auch nicht beleihbar, pfändbar oder auf Dritte übertragbar. Einen Rückkaufswert, wie bei der Riester-Rente erhalten Sie bei einer Kündigung nicht.

Vor allem aufgrund der staatlichen Förderung können Sie Ihren Rürup-Vertrag grundsätzlich nicht beenden: Die steuerlichen Vorteile stellen besondere Anforderungen an die Rente. Die einzige Möglichkeit, Ihre Rürup-Rente zu kündigen, besteht darin, dass Sie Ihr Widerrufsrecht im Rahmen des ersten Monats nach Vertragsabschluss in Anspruch nehmen!

UNSER TIPP:
Da Sie Ihre Rürup-Rente kaum kündigen können, will die Entscheidung für diese Altersvorsorge gut überlegt sein. Vertreter von Versicherungen zielen oftmals auf den reinen Produktverkauf ab und beraten einseitig beziehungsweise berücksichtigen mögliche Schwankungen in der Verdienstlage sowie die künftige Lebensplanung nicht – beides Einflüsse, die jedoch das Einkommen, beispielsweise bei einer Heirat oder einem Kind in der Familie, stark beeinflussen können. Zudem werden mit dem Argument der Steuerersparnis zu hohe Beiträge festgelegt, deren Einzahlung bei finanziellen Engpässen problematisch wird. So ist es empfehlenswert, für Ihre Altersvorsorge nur freie Fachberater zu Rate zu ziehen, um eine realistische Altersvorsorge einrichten zu können. Hier auf unserem Portal können Sie ebenso kompetente wie unabhängige Finanzberater aus Ihrer Region kostenlos und unverbindlich kontaktieren!

Alternativen zur Kündigung

Da Sie Ihre Rürup-Rente weder kündigen noch verkaufen können, ist eine Beitragsfreistellung die einzige Möglichkeit, um finanzielle Engpässe zu überbrücken. Hierbei müssen Sie jedoch ebenfalls Verluste in Kauf nehmen: Zunächst wird ein Mindestguthaben vorausgesetzt, damit die Stilllegung Ihrer Einzahlungen überhaupt möglich ist. In den ersten Vertragsjahren fällt Ihr Kapital jedoch aufgrund der hohen Abschluss- und Verwaltungskosten sehr gering aus und liegt deutlich unter der Summe Ihrer Einzahlungen. Erreicht das Guthaben nicht die nötige Mindestgrenze, ist die Gesellschaft berechtigt, Ihre Rürup-Rente zu kündigen. Eine Auszahlung des vorhandenen Betrags erfolgt hierbei nicht. Des Weiteren fällt bei einer Freistellung einen Abzug von Ihrem Kapital ab, dessen Höhe mit den auftretenden Verlustrisiken für die Versicherungsgesellschaft einhergeht. Eventuelle Zusatzversicherungen, wie beispielsweise eine Hinterbliebenenrente, entfallen. So fällt Ihre letztendliche Rente auch dann geringer aus, wenn Sie Ihre Einzahlungen später fortsetzen. Eine Vererbung im Todesfall ist ebenfalls nicht mehr möglich.

Eine weitere Alternative stellt der Anbieterwechsel dar. Hierbei wird Ihr Guthaben auf einen anderen Anbieter übertragen, der beispielsweise eine höhere Rendite bieten kann. Anders als bei der Riester-Rente ist dies gesetzlich nicht geregelt: Für den Wechsel fallen daher erneut alle Abschluss- und Verwaltungsgebühren an, die alten gehen verloren, das zu übertragende Kapital fällt meistens geringer als die Einzahlungen aus. So kann sich diese Maßnahme unter dem Strich als noch teurer erweisen.

In der Regel ist die Beitragsfreistellung immer noch die lukrativere Alternative. Um diese Annahme in Relation zu Ihrem individuellen Fall zu überprüfen, sollten Sie jedoch eine Berechnung Ihrer Rürup-Rente zusammen mit einem unabhängigen Berater vornehmen. So können Sie feststellen, mit welcher Maßnahme die Verluste besser eingegrenzt werden können.

Fazit

Die Entscheidung für eine Rürup-Rente sollte gut durchdacht und mit einem unabhängigen Berater besprochen werden: Denn trotz hoher steuerlicher Erleichterungen ist sie nur wenig flexibel, was insbesondere für Selbstständige, aber auch für Arbeitnehmer problematisch werden kann. Wer seine Beiträge nicht mehr einzahlen kann, darf seine Rürup-Rente keinesfalls kündigen: Eine Beitragsfreistellung stellt meistens die beste Möglichkeit dar, auch wenn selbst hierbei Verluste in Kauf zu nehmen sind!

Über unsere*n Autor*in
Finanzberater.net Team
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