Die Rürup-Förderung richtet sich in erster Linie an Selbstständige, weil sie nicht mit einer Betriebsrente oder Riester-Rente vorsorgen können. Auch Angestellte und Beamte können einen Rürup-Vertrag abschließen. Mit welchen steuerlichen Ersparnissen Sie der Gesetzgeber dabei unterstützt, darüber informiert Sie Finanzberater.net.
Anders als bei der Riester-Rente gibt es für die Rürup-Rente ausschließlich eine steuerliche Vergünstigung und keine Grund- und Kinderzulage oder einen Bonus für Berufseinsteiger. Wenn Sie einen Rürup-Vertrag abgeschlossen haben, können Sie Ihre Beiträge dafür in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Dadurch vermindern Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen. Dabei gilt für Alleinstehende der Höchstbetrag von 20.000 Euro und für Verheiratete 40.000 Euro im Jahr. Allerdings können die vollen Höchstbeträge erst ab 2025 in Anspruch genommen werden. Derzeit werden die Beiträge zur Rürup-Rente bei der steuerlichen Berechnung schrittweise angehoben. Das bedeutet, dass 2013 76 Prozent als Sonderausgaben bei der Steuer geltend machen. Das entspricht 15.200 Euro für Alleinstehende und 30.400 Euro für Verheiratete. Die Quote wird jedes Jahr um 2 Prozent angehoben, sodass 2025 schließlich 100 Prozent erreicht sind. Um Ihre steuerliche Ersparnis und damit die Rürup-Förderung zu berechnen, müssen Sie Ihren persönlichen Steuersatz mit dem absetzbaren Anteil multiplizieren. Liegt Ihr Steuersatz beispielsweise bei 30 Prozent und beträgt die Förderquote 2013 19,8 Prozent.
Finanzprodukte mit Rürup-Förderung
Die Rürup-Rente kann wahlweise als klassische Rentenversicherung, fondsgebundene Rentenversicherung oder als Fondssparplan abgeschlossen werden. Aber nur bei den klassischen Rentenversicherungen bekommt der Sparer eine garantierte Verzinsung. Schließt beispielsweise ein 40-jähriger Mann einen Rürup-Vertag mit einer klassischen Rentenversicherung ab und zahlt 25 Jahre lang jeden Monat einen Beitrag von 150 Euro ein, dann bekommt er eine garantierte Altersrente von 210,83 Euro im Monat.
Um sicherzustellen, dass die Rente auch wirklich für die Altersvorsorge eingesetzt wird, hat der Gesetzgeber die Rürup-Förderung der Finanzprodukte an eine Reihe von Bedingungen geknüpft:
- Die monatliche Rentenauszahlung darf frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen.
- Die Rente darf nicht übertragbar, beleihbar, veräußerbar, vererblich oder kapitalisierbar sein. Um die Verwandten für den eigenen Todesfall abzusichern, muss ein zusätzlicher Hinterbliebenenschutz in den Vertrag integriert werden, der entsprechend mehr kostet.
- Die Versicherten dürfen sich das angesparte Kapital nicht in einem kompletten Betrag und auch nicht in Teilbeträgen auszahlen lassen. Stattdessen muss die Auszahlung als monatliche lebenslange Rente erfolgen.
Nach der Rürup-Förderung: Besteuerung in der Auszahlphase
Entsprechend der Anhebung der Rürup-Förderung in der Ansparphase steigt die Besteuerung in der Auszahlphase an. Waren 2005 noch 50 Prozent der Leistungen mit ihrem persönlichen Steuersatz steuerpflichtig, steigt dieser Anteil bis 2020 um 2 Prozent und danach bis 2040 um 1 pro Jahr an.
Wer also 2013 in Rente geht, muss 66 Prozent seiner Rente mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Da der individuelle Steuersatz im Rentenalter meist nicht so hoch ist wie zu Zeiten der Erwerbstätigkeit, fällt die steuerliche Belastung nicht zu hoch aus. Liegt der persönliche Steuersatz beispielsweise bei 15 Prozent und würden die Auszahlungen 2020 beginnen, dann müssten Sie für Auszahlungen aus der Rürup-Rente dauerhaft eine Steuer von 12 Prozent entrichten.
Für wen sich die Rürup-Rente lohnt
Die steuerliche Rürup-Förderung ist vor allem für Personen interessant, bei denen während der Erwerbstätigkeit ein sehr hohes Einkommen und im Rentenalter ein deutlich niedrigeres Einkommen erzielt wird. Bei solchen Unterschieden im persönlichen Steuersatz ist die Förderung durch Rürup attraktiv. Junge Sparer sind hingegen besser beraten auf Alternativen auszuweichen, da bei Rentenbeginn ab 2040 100 Prozent der Leistungen versteuert werden müssen. Ältere Sparer können die Rürup-Rente hingegen sehr gut nutzen, um steuerliche Lasten in das Rentenalter zu verschieben.