Aufgrund der hohen steuerlichen Vergünstigungen stellt die Rürup-Rente vor allem für gut verdienende Selbstständige und Arbeitnehmer eine attraktive Form der privaten Altersvorsorge dar. Dennoch sollten Sie auch ihre Nachteile in Erwägung ziehen. Wann die Rürup-Rente sinnvoll ist, lesen Sie auf Finanzberater.net!
Um Freiberufler und Selbstständige zur privaten Altersvorsorge zu motivieren, hat der Staat die Rürup-Rente – auch Basisrente genannt – eingeführt. Für diesen Personenkreis ist die Rürup-Rente grundsätzlich sinnvoll, da die Steuervorteile sehr hoch sind. Diesen Vorteil genießen vor allem diejenigen, die hohe Beiträge einzahlen, da es sich bei ihnen eine höhere Förderquote ergibt! Besonders stark gefördert werden daher sowohl Selbstständige als auch Arbeitnehmer, die über ein überdurchschnittlich hohes Einkommen verfügen. Zu bedenken ist jedoch, dass hierbei keine Kapitalgarantie wie bei der Riester-Rente besteht, es sei denn, es handelt sich um eine klassische Rentenversicherung. Das Anlagerisiko trägt bis zum Renteneintritt der Sparer und erst danach die Versicherungsgesellschaft! Zudem hat die Rürup-Rente viel Kritik aufgrund mangelnder Flexibilität einstecken müssen. Woran das liegt, lesen Sie im folgenden Beitrag!
Ist die Rürup-Rente in Sachen Steuer sinnvoll?
Bei der Überlegung, ob die Rürup-Rente sinnvoll ist, sollte vor allem das Argument der Besteuerung detaillierter betrachtet werden. Bis zu 20.000 Euro der Einzahlungsbeiträge sind anteilig als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Derzeit beträgt dieser Anteil 76% und wird sich stufenweise um 2% bis zum Jahr 2025 erhöhen; bis er 100% erreicht.
Die stufenweise Aufstockung der steuerlichen Vergünstigungen in der Einzahlungsphase verläuft jedoch parallel mit einer künftigen Erhöhung des steuerpflichtigen Anteils im Alter. Wer heute in die Rente eintritt, muss 64% nach seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Beginnt der Ruhestand im Jahr 2040, sind die Einnahmen aus der Rürup-Rente in voller Höhe für die Steuer zu berücksichtigen.
Beachten Sie zudem, dass Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einem berufsständischen Versorgungswerk, ebenso für die Sonderausgaben in der Sparphase berücksichtigt werden, wodurch die Förderung für die Rürup-Rente niedriger ausfällt. Sinnvoll ist sie demzufolge besonders für diejenigen, die allein auf diese Weise für das Alter vorsorgen.
Rürup-Rente: Sinnvoll aufgrund der Rendite?
Zudem erscheint die Rendite des Rürup-Vertrages besonders attraktiv. Bei klassischen Rentenversicherungen beträgt sie den Wert von 1,75 % pro Jahr. Bei den fondsgebundenen Varianten können Sie aufgrund der gewinnbringenden Aktienanteile wesentlich höhere Ertragschancen erreichen, die jedoch auch mit höheren Verlustrisiken einhergehen. Zudem sind die Abschlussgebühren bei klassischen Versicherungen und die anteilig anfallenden Provisionen bei Fondssparplänen zu beachten, die die Rendite mindern können. Bei fondsgebundenen Versicherungen setzen sich die Nebenkosten aus beiden Gebührenarten zusammen, wodurch sie noch höher ausfallen können.
In dieser Hinsicht ist die Rürup-Rente vor allem dann sinnvoll, wenn Sie über einen längeren Zeitraum sparen können. Somit werden die Abschlussgebühren bis zum Renteneintritt vollständig abbezahlt, bei den fondsgebundenen Varianten können potenzielle Kursschwankungen ausgeglichen werden. Die Verzinsung erfolgt zudem wiederholt auf den vorhandenen Betrag: Ein 40-Jähriger, der in die Rürup-Rente einsteigt, muss deutlich mehr Kapital als ein 20-Jähriger einzahlen, um die gewünschte Rentenhöhe zu erreichen. Eine Berechnung der Rürup-Rente unter Berücksichtigung der steuerlichen Aspekte, der Rendite vom gewählten Vertrag und der Sparzeit ist jedoch empfehlenswert, um herauszufinden, ob sie für Sie sinnvoll ist.
Flexibilität bei der Rürup-Rente
Die Rürup-Rente ist nur dann sinnvoll, wenn Sie die Beiträge regelmäßig in der vereinbarten Höhe aufbringen können. Sie ist nicht allzu flexibel – ein Nachteil, der insbesondere Menschen mit schwankendem Einkommen zu spüren bekommen können. Eine Kündigung der Rürup-Rente ist vom Gesetz her nicht gestattet; zudem ist sie nicht beleihbar, übertragbar und veräußerbar. Die einzige Option zur Überbrückung finanzieller Engpässe stellt eine Beitragsfreistellung dar. Sie zahlen für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr ein, die Verzinsung auf den vorhandenen Betrag läuft jedoch weiter. Dennoch zieht die Gesellschaft hierbei eine Gebühr vom Kapital ab, wodurch sich die Rendite nochmal schmälert.
Als Sparplan außerhalb der Altersvorsorge ist ein Abschluss der Rürup-Rente nicht sinnvoll: Auf das angesparte Guthaben können Sie in der Einzahlungsphase nicht zugreifen. Ein Kapitalwahlrecht ab Rentenbeginn ist ebenfalls nicht vorgesehen. Frühestens mit dem 62. Lebensjahr erfolgt eine lebenslange Verrentung.
Auch für diejenigen, die Ihre Angehörigen absichern möchten, ist die Rürup-Rente wenig sinnvoll. Eine Vererbung ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, eine Zusatzleistung für Hinterbliebenenrente wurde mit der Versicherungsgesellschaft vereinbart. Dies gilt gleichermaßen auch für einen Berufsunfähigkeitsschutz. Dabei fließt ein Anteil der eingezahlten Beiträge, jedoch max. 49% in die Zusatzversicherungen ein, wodurch die Rente geschmälert wird. Daher raten Experten dazu, in solchen Fällen eine alternative Risikolebensversicherung abzuschließen!