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Retrozession bei Vermögensanlage mit Finanzberater absprechen

Finanzberater.net Team
Verfasst von Finanzberater.net Team
Zuletzt aktualisiert: 24. April 2014
Lesedauer: 5 Minuten
Banken und Produktanbieter beteiligen Vermögensverwalter an den generierten Gebühren, durch eine Retrozession. © Finanzberater.net

Eine Retrozession wird besonders bei Anlagefonds, strukturierten Finanzprodukten sowie bei der Vermögensverwaltung von Anbietern an Finanzberater gezahlt. Was Sie über diese Art der Vergütung wissen sollten und wie Sie mehr Transparenz über die gezahlten Gelder herstellen können, erfahren Sie hier!

Retrozession

Banken und Produktanbieter beteiligen Vermögensverwalter an den generierten Gebühren, durch eine Retrozession. © Finanzberater.net

Auch wenn für gewisse Provisionen nicht der Begriff Retrozession verwendet wird, handelt es sich in der Praxis immer um eine im Hintergrund fließende Vergütung an einen Anlageverwalter oder Finanzberater. Da vielen Anbietern von Finanzprodukten ein Vertriebsnetz und damit auch der Zugang zu den Anlegern fehlt, zahlen sie beispielsweise bei einer Vermögensverwaltung eine Provision, die sogenannte Rezession. Die Anbieter von Finanzprodukten belohnen die Finanzberater auf diese Weise für den Verkauf ihrer Finanzanlagen oder die Inanspruchnahme von Depots für die neuen Kunden. Beim Einsatz von Einzeltiteln, wie beispielsweise Aktien, fallen neben den üblichen Bankgebühren hingegen keine zusätzlichen Produktgebühren an. Deshalb können auch keine Produkt-Rezessionen vergütet werden. Welche weiteren Varianten der Retrozessionen es bei Finanzprodukten gibt und wie Sie Transparenz über eine gezahlte Retrozession herstellen können, darüber informiert Sie Finanzberater.net nun im Folgenden.

Mögliche Varianten der Retrozession

Über die Höhe der Retrozession sollte der Kunde regelmäßig informiert werden, beispielsweise zusammen mit dem Jahres- und Quartalsreport der Vermögensanlage. So können Sie die Gebührenabrechnung für jede Periode nachvollziehen und genau erfahren, wie hoch die Einnahmen des Vermögensverwalters von Ihrem Vermögen waren. Retrozessionen können in vielen verschiedenen Varianten erhoben werden:

Beteiligung an der Gebühr

Wenn die Leistungen eines Vermögensverwalters beansprucht werden, kann dieser einen Teil der von den Kunden verrechneten Gebühren als Umsatzbeteiligung erhalten.

Rückvergütungen bei Depots

Ein Vermögensverwalter vereinbart mit einer Depotbank für seinen gesamten Kundenstamm eine einheitliche Depotführungsgebühr. Die Differenz zwischen dem, was der Kunde bezahlt und dem, was der Vermögensverwalter mit der Depotbank vereinbart hat, geht als Retrozession vollständig an den Vermögensverwalter.

Rückvergütungen des Ausgabeaufschlages bei Investmentfonds

Wer Anlagefonds kauft, muss einen sogenannten Ausgabeaufschlag bezahlen. Wird der Fond über einen Vermittler oder einen Vermögensverwalter an den Kunden vermittelt, erhält er den gesamten Ausgabeaufschlag, die Retrozession.

Rückvergütungen bei Devisengeschäften

Wird von einem Vermögensverwalter für mehrere seiner Kunden ein Devisengeschäft getätigt, sind die Konditionen deutlich besser als für einen Privatkunden. Werden diese besseren Konditionen nicht vollständig an die Kunden weiter geleitet, erhält der Vermögensverwalter die Differenz, eine Retrozession.

ACHTUNG:
Aufschluss darüber, wie transparent ein Vermögensverwalter in Bezug auf seine Retrozession ist, gibt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Verwalter. Jeder Vermögensverwalter ist gemäß Bundesgericht verpflichtet, detaillierte Auskunft über alle erhaltenen Rückvergütungen zu geben. Eine unabhängige Vermögensverwaltung garantiert darüber hinaus, dass das Honorar des Verwalters wirklich ausschließlich vom Kunden stammt. Falls dem Vermögensverwalter trotzdem eine Art der Provision zugeht, sollte diese offen aufgewiesen werden. Des Weiteren kann im Vertrag auch festgehalten werden, dass der Vermögensverwalter auf alle Rückvergütungen Dritter verzichtet. Durch diese Vorgehensweise werden alle Anreize von Drittparteien unterbunden und Interessenkonflikte können erst gar nicht entstehen. Die Unabhängigkeit der Beratung der Vermögensverwaltung wird dadurch nachweisbar.

Höhe der Retrozession bei Anlagefonds und strukturierten Finanzprodukten

Die Höhe der Retrozession der Vermögensanlage hängt von der Verwaltungsgebühr des Anlagefonds ab. Als Faustregel gilt, dass die Hälfte der sogenannten Management-Gebühr eines Anlagefonds vom jeweiligen Anbieter als Retrozession an Banken und Vermögensverwalter bezahlt werden. Bei Aktienfonds sind es beispielsweise bis zu 0,7 Prozent des in den Fonds investierten Kapitals

Strukturierte Finanzprodukte ermöglichen dem Vermögensverwalter oder der Bank eine hohe Marge auf dem verwalteten Vermögen zu erzielen. Eine Retrozession wird vielfach bereits beim Kauf in Form einer Abschlussprovision bezahlt. Auch Bestandsretrozessionen sind möglich und vor allem bei Produkten mit längeren Laufzeiten verbreitet. Hohe Gebühren haben langfristig immer einen nachteiligen Einfluss auf die Rendite eines Finanzprodukts. Je nach Anbieter liegen diese bei mehr als zwei Prozent des investierten Kapitals im Jahr.

Fazit

Einfach ausgedrückt spricht man in der Finanzbranche von einer Retrozession, wenn Banken oder Anbieter von Finanzprodukten eine Provision an Vermögensverwalter und Finanzberater bei bestimmten Geldgeschäften oder Handlungen zahlen, weil ihnen kein eigenes Vertriebsnetz zur Verfügung steht und ihnen damit der Zugang zu den Anlegern fehlt. Sie belohnen Finanzberater für die Vermittlung, Aufrechterhaltung und Erweiterung des Kundenverhältnisses. Unabhängige Vermögensverwalter finanzieren sich hingegen ausschließlich durch Ihr Honorar. Um sicherzustellen, dass Ihr Finanzberater keine Retrozession erhält, sollten Sie dies im Vertrag schriftlich festhalten. Unabhängige Vermögensverwalter und kompetente Finanzberater finden Sie auch auf unserem Fachportal. Kontaktieren Sie gleich hier kostenlos und unverbindlich Ansprechpartner aus Ihrer Region!

Über unsere*n Autor*in
Finanzberater.net Team
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