Eine Beratung zur Vermögensverwaltung ist immer dann notwendig, wenn wichtige Anlageentscheidungen getroffen werden sollten. Denn für den dauerhaften Kapitalerhalt ist Expertenwissen unerlässlich! Mehr dazu lesen Sie auf Finanzberater.net!
Unabhängig davon, ob Sie in die private Altersvorsorge oder in Geldanlagen wie Aktien, Fonds und Immobilien investieren möchten, kann sich das Einbeziehen einer Beratung zur Vermögensverwaltung als eine durchaus sinnvolle Entscheidung erweisen. Hierbei werden Ihre bestehenden und potenziellen Investitionen analysiert, um Ihre Zahlungsfähigkeit zu überprüfen und Ihr Vermögen langfristig aufzubauen. Die private Vermögensverwaltung dient demnach der Optimierung Ihrer Finanzen, so dass auch künftige Verlustrisiken nahezu ausgeschlossen werden können. Für diesen Zweck werden gezielt Anlagen gesucht, die der persönlichen Risikobereitschaft, Verdienstlage und Ihrem Kapitalbedarf entsprechen.
Wie Sie eine gute Beratung zur Vermögensverwaltung erkennen!
Für eine reine Beratung zur Vermögensverwaltung sind grundsätzlich Anlageberater zuständig. Diese beraten Sie über die zu tätigenden Investitionen, ohne sich aktiv daran beteiligen zu können. Die letztendliche Entscheidung trifft der Kunde! Aber auch bei einer Vermögensverwaltung als Unternehmen kann nur eine Beratung in Anspruch genommen werden. Ob Sie die Experten weiterhin einbeziehen, liegt letztendlich bei Ihnen und muss ausschließlich vertraglich vereinbart werden.
Das Ausüben des Berufs des Anlageberaters bedarf übrigens einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz BaFin). Als Kunde sollten Sie beim Beratungsgespräch außerdem auf Folgendes achten:
- Sie sollten zu Ihrer persönlichen Situation umfassend befragt werden: Vorerfahrungen mit Investitionen, Risikoneigung, finanzielle Verhältnisse und Ziele.
- Der Berater sollte Sie zudem auch detailreich darüber informieren, welche Gelderträge durch die empfohlenen Anlagen möglich sind, wie hoch das Verlustrisiko ist, welche Struktur diese haben und welche Nebenkosten zu erwarten sind.
- Des Weiteren ist ein schriftliches Protokoll des Beratungsgesprächs Pflicht. Angaben zur Dauer des Gesprächs, Ihrer Daten und den Empfehlungen des Fachmanns sind hierbei unerlässlich!
Kosten für eine Beratung zur Vermögensverwaltung
Die Kosten für eine Vermögensverwaltung lassen sich schwer pauschal festlegen. Denn ihre Höhe hängt zunächst davon ab, ob sie sich an ein freies Unternehmen oder ein bestimmtes Geldinstitut wenden. Banken und Fondsgesellschaften beziehen Retrozessionen nach einem erfolgreichen Produktverkauf und können ihre Beratung kostenlos anbieten. Dass es sich hierbei um versteckte Kosten handelt, wird aus folgenden Daten ersichtlich:
- Für die Vermittlung von Aktien fallen für den Berater ein Ausgabenaufschlag in Höhe von bis zu 6,5 % und eine Bestandsprovision in Höhe von bis zu 0,5 % der Anlagesumme an.
- Bei Versicherungen können die laufenden Kosten 2,5 % pro Jahr erreichen.
- Für geschlossene Fonds fallen sogar 10 % der von Ihnen eingezahlten Summe an. Wenn Sie 50.000 Euro anlegen, erhält die Gesellschaft schließlich 5.000 davon, was einen beachtlichen Betrag darstellt!
Ein weiteres Vergütungsmodell verfolgt die unabhängige Vermögensverwaltung. In der Regel bezahlt der Kunde hierbei ein Honorar, das je nach Bundesland zwischen 100 und 300 Euro beträgt, und gegebenenfalls eine zusätzliche erfolgsabhängige Vergütung. Da eine umfassende Beratung zur Vermögensverwaltung im Rahmen weniger Stunden möglich ist, ergibt sich hierbei eine deutliche Kostenersparnis! Bei Verbraucherzentralen liegt der Stundenlohn zwischen 50 und 100 Euro. Da diese aber oftmals auf Externgelder angewiesen sind, beziehen sie auch Provisionen meistens von Banken.
Beachten Sie, dass in Deutschland nur 1 % der Berater komplett unabhängig ist! Die meisten Finanzberater erhalten Rückvergütungen von zahlreichen Instituten. So könnte Ihnen aber vorgeschlagen werden, dass Ihnen Ausschüttungen von potenziellen Provisionen weitergereicht werden. Beachten Sie, dass das Gesetz Vermögensverwaltungs-Berater dazu verpflichtet, alle Zahlungen seitens Dritter offenzulegen!